- 02.11.2026, 11:49:02
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UVP-Gesetz zwischen Vertragsverletzung und Verfahrensbeschleunigungsversagen
Massive Kritik am Entwurf zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung übt nach dem sonntäglichen Ende der Begutachtungsfrist die UVP erfahrene Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm: „Hier grüßt beinahe jährlich das Murmeltier. Offensichtlich wirtschaftskammerbeeinflusste Entwürfe werden mit Verfahrensbeschleunigungsrhetorik verkündet, schaffen aber das Gegenteil. Resultat sind mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit für Projektwerber und das Ignorieren von Vertragsverletzungsverfahren.“
Denn mit dem aktuellen Entwurf der sei Österreichs Umweltministerium eigentlich angetreten, um die Verpflichtung, das Gesetz EU-rechtskonform zu machen, zu erfüllen. Ergebnis eines langwierigen, offensichtlich heftigen politischen Tauziehens sei jedoch ein Entfall jener Bestimmungen über die gemeinsame Beurteilung mehrerer zusammenwirkender Vorhaben, die aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und des VwGH sowie des Mahnschreibens der EU-Kommission eigentlich verschärft hätten werden müssen „Damit wird die Rechtswidrigkeit nicht behoben sondern verschlimmert und ist das ein ebenso beispielloser Übergriff wie der erstmalige Versuch, per Gesetz rückwirkend bereits per Bescheid für UVP-pflichtig erklärte Vorhaben wieder davon zu befreien. Das ist verfassungswidrig und verspricht das absolute Chaos für Projektwerber, die nicht wissen werden, was sie jetzt tun sollen und denen kein Rechtsanwalt dabei wird helfen können,“ so Rehm. Auf demselben Ignoranzlevel sei der Vorstoß angesiedelt, Projektwerbern schlicht auch dann einen Weiterbau ihres Vorhabens ermöglichen zu wollen, wenn der Verwaltungsgerichtshof ihre Bewilligung höchstgerichtlich aufgehoben hat. Eine weitere Begleiterscheinung seien erneute bürokratische Schikanen und Einschränkungen für Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen, sowie Gemeinden. „Das Kommunikationsmuster ist immer das Gleiche, Projektwerber werden verhätschelt obwohl sie keine ordentlichen Einreichungen zustande bringen und damit Behörden und Sachverständigen Zeit und Energie kosten, aber die Sündeböcke sind immer die anderen Verfahrensparteien,“ so Rehm So sinke zwar die Qualität, würden die Verfahren aber nicht schneller werden. „Es sollte doch endlich zu denken geben, warum das mit den kürzeren Verfahren nicht schon lange erledigt ist, obwohl seit 2008 insgesamt 12 UVP-Gesetzesnovellen mit diesem Thema alles andere zugedeckt haben. Offensichtlich liegt in Österreich fundamentales Verfahrensbeschleunigungsversagen vor,“ so Rehm abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: [email protected]
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