- 30.10.2026, 12:02:02
- /
- OTS0064
„Das Zusammenleben von Familien darf nicht von Quoten abhängen“
Geplante Begrenzung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention und gegen EU-Recht – Österreich muss das Recht auf Familienleben achten
Nach der mehr als einjährigen Aussetzung des Familiennachzugs will Österreich für 2026 und 2027 jeweils eine Quote von lediglich 314 Plätzen für Familienangehörige von Schutzberechtigten festlegen. Amnesty International Österreich erinnert daran, dass pauschale Obergrenzen für die Familienzusammenführung menschenrechtswidrig sind. Sie verletzen das Recht auf Familienleben und können Menschen über Monate oder Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt halten.
„Die Bundesregierung hält selbst in ihrem Programm fest, dass Familien zentral für eine funktionierende und zukunftsfähige Gesellschaft sind. Das muss für alle Familien gelten. Kinder brauchen ihre Eltern, Familien gehören zusammen – und zwar nicht irgendwann, wenn es gerade in eine politische Quote passt. Jahrelange Trennungen bedeuten Angst, Unsicherheit und enormes psychisches Leid“, sagt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.
„Österreich hat diesen Menschen Schutz gewährt, weil sie nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Das Recht auf Familienleben darf nicht zum Spielball politischer Stimmungsmache werden. Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, die Quote zurückzunehmen und jeden Antrag auf Familienzusammenführung rasch, fair und individuell zu prüfen.“
Hintergrund
Das Recht auf Achtung des Familienlebens ist in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta verankert. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs verlangt eine individuelle Abwägung der jeweiligen Umstände.
Rückfragen & Kontakt
Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
Telefon: +43 664 621 10 31
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AIO






