- 30.10.2026, 10:00:33
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- OTS0034
Rassistischer Leserbrief in „Die ganze Woche“ – Ethikverstoß
Nach Auffassung des Senats 3 des Presserats verstößt der Leserbrief mit dem Titel „Wir wollen unsere ‚Lumpis‘ nicht töten“, erschienen am 12.08.2026 in der Zeitschrift „Die ganze Woche“, gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung).
Im Leserbrief fragt eine Leserin, ob es beim Thema Invasivität nur um gewisse Hirsche gehe, die als bioinvasive Art unsere beheimateten Arten gefährden würden. Die Parallele zu jenen Menschen, die nicht in unser Land und zu unserer Kultur passen würden, die aber seit Jahren in unser Land drängen würden, falle auf. Ja, wir Österreicher würden um unsere Kultur fürchten. Die Verrohung der Gesellschaft sei Fakt und könne durch rasant ansteigende Zahlen der Straftaten belegt werden – es seien fast 540.000 im Jahr 2025 gewesen, die zur Anzeige gebracht worden seien. Weiters schreibt sie, wir würden keine Vorurteile säen wollen, aber der Vergleich mit der Zuwanderung und der „Paarung“, die eine Gefährdung des heimischen „Bestands“ darstelle, sei treffend. Was geschehe mit den Vergewaltigern? Mache sich die Europäische Union auch Gedanken darüber, wie die menschliche Seite der „Invasion“ aussehe?
Ein Leser kritisiert, dass Parallelen zwischen Migranten und einer bioinvasiven Art gezogen werden und der Begriff Migration biologisiert werde.
Die Medieninhaberin nahm nicht am Verfahren vor dem Presserat teil.
Der Senat hält zunächst fest, dass man sich auch in Leserbriefen kritisch zum Thema Zuwanderung äußern kann. Das Thema ist von großer gesellschaftlicher Relevanz und politisch durchaus umstritten. Auch in Leserbriefen darf es jedoch nicht zu pauschalen Verunglimpfungen und Diskriminierungen von Personengruppen kommen.
Nach Auffassung des Senats ist der Vergleich von zugewanderten Menschen mit invasiven Tierarten menschenunwürdig. Zuwanderer werden mit „invasiven Arten“ gleichgesetzt, die es zu bekämpfen bzw. vielleicht sogar auszurotten gelte. Nach Auffassung des Senats liebäugelt die Leserbriefschreiberin mit diesem Gedanken.
Im Leserbrief wird die Gruppe der zugewanderten Personen entmenschlicht. Der Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex liegt auf der Hand – die Betroffenen wurden pauschal verunglimpft und diskriminiert. Den im Leserbrief hergestellten Zusammenhang der Zuwanderung mit der „Paarung“ (von invasiven Tieren), die nach Meinung der Leserbriefschreiberin eine „Gefährdung des heimischen Bestands“ darstelle, stuft der Senat als rassistisch ein. Er verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf Punkt 7.2 des Ehrenkodex, wonach jede Diskriminierung aus ethnischen Gründen medienethisch unzulässig ist.
Bei Kommentaren und Leserbriefen reicht die Meinungsfreiheit zwar grundsätzlich sehr weit, da in derartigen Beiträgen Autorinnen und Autoren ihre persönlichen Meinungen und Wertungen zum Ausdruck bringen. Nach Ansicht der Senate des Presserats dürfen in Leserbriefen auch Meinungen vertreten werden, die nicht von allen geteilt werden oder sogar verstören und schockieren (Entscheidung 2023/016 m.w.H,). Hier wurden die Grenzen zur Diskriminierung jedoch eindeutig überschritten, so der Senat.
Die Inhalte von Leserbriefen sind dem Medium zwar nur in abgeschwächter Form zuzurechnen – sie stammen ja nicht unmittelbar von der Redaktion, sondern von den Verfasserinnen und den Verfassern. Dennoch entscheidet auch bei einem Leserbrief die Redaktion, ob dessen Inhalte im Medium verbreitet werden. Im vorliegenden Fall hätte die Redaktion davon Abstand nehmen müssen, den Leserbrief auszuwählen und zu veröffentlichen, da die diskriminierenden und rassistischen Inhalte auf den ersten Blick zu erkennen sind.
Der Senat stellt daher einen Verstoß gegen Punkt 7 des Ehrenkodex (Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) fest und fordert die Medieninhaberin dazu auf, die Entscheidung freiwillig in der Zeitschrift „Die ganze Woche“ zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin der Zeitschrift „Die ganze Woche“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der Zeitschrift „Die ganze Woche“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.
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Alexander Warzilek
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