• 29.10.2026, 15:39:02
  • /
  • OTS0117

KI in der Immobilienbewertung: Werkzeug ja, Ersatz nein

Immobiliensachverständige aus 30 Ländern tagen in Wien

Wien (OTS) - 

Künstliche Intelligenz verändert die Immobilienbewertung rasant, die Verantwortung für das Ergebnis bleibt jedoch beim Menschen. Das war die zentrale Botschaft des Symposiums „KI in der Immobilienbewertung“ in Wien, das aus Anlass der Herbstkonferenz des europäischen Immobiliensachverständigenverbandes TEGOVA kürzlich in Wien stattfand. Die Gastgeber der Tagung, ÖVI Präsident Georg Flödl und ARE – Vizepräsident Michael Reinberg freuten sich, an die 200 Teilnehmer aus 30 Ländern zum Diskurs mit Juristen und Wissenschaftlern begrüßen zu dürfen.

Wie verbreitet KI bereits ist, zeigt eine Umfrage von TEGOVA, deren Mitgliedsverbände rund 70.000 Bewerter in 42 Ländern vertreten. Etwa die Hälfte der Befragten geben an KI zu nutzen, 16 Prozent täglich oder fast täglich. 96 Prozent von ihnen greifen auf allgemeine Werkzeuge wie ChatGPT zurück. Knapp die Hälfte legt den Einsatz in Gutachten bislang nicht explizit offen.

Standards setzen

Als Antwort legt TEGOVA – die Herausgeberin der European Valuation Standards - ein Positionspapier zu KI und Bewertung vor, das von der Generalversammlung der TEGOVA dann auch verabschiedet wurde. Es orientiert sich am EU-Recht, definiert Bewerter als Betreiber („Deployer“) im Sinne des AI Act und erweitert den Verhaltenskodex um den KI-Einsatz. Als zentrale Risiken nennt es mangelnde Transparenz, Verzerrungen (Bias), unklare Verantwortlichkeit sowie korrelierte, systemische Fehler. TEGOVA-Präsident Paulo Barros Trindade betonte, dass der Wert einer Immobilie aufgrund der Einflussfaktoren Knappheit, Erwartung und Risiko festgestellt werde. KI verändere den Weg, wie das Ergebnis ermittelt wird, doch das professionelle Urteil eines Menschen bleibe entscheidend. Auch und vor allem die Verantwortung für das Bewertungsergebnis liege weiterhin beim Bewerter.

KI als Tool

KI könne große Datenmengen auswerten und Routineaufgaben automatisieren, stoße bei Besichtigung und Zustandsbeurteilung aber an Grenzen, so Sven Bienert /IREBS in seiner Keynote. Eine Studie zeige, dass maschinelle Systeme nur in der Hälfte der Fälle innerhalb von ±10 Prozent der Ergebnisse menschlicher Bewerter lagen. In rund zehn Prozent der Fälle erfinden Sprachmodelle Daten, vor allem in dünnen Märkten mit wenigen Vergleichsobjekten ist daher Vorsicht geboten. Der Bewerter muss Ergebnisse kritisch prüfen, einordnen und verantworten

Rechtlich bringt der EU AI Act eine zusätzliche Regulierungsebene neben der DSGVO. Der Rat an Bewerter und Unternehmen: ihre Rolle zu prüfen und den KI-Einsatz vorab mit Kunden zu klären. Zudem sollten sie Anbieter sorgfältig auswählen, personenbezogene Daten minimieren und die menschliche Kontrolle über KI-generierte Gutachten sicherstellen.

Um zukunftsfit zu sein, wird KI-Kompetenz als verpflichtender Bestandteil von Qualifikation und Weiterbildung unerlässlich sein. „Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden. Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein Bewerter, der Verantwortung übernimmt,“ so Georg Flödl abschließend.

www.are.or.at

www.immozert.at

www.ovi.at

www.tegova.org

Rückfragen & Kontakt

ÖVI - Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
MMag. Anton Holzapfel
Telefon: +436766311566
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.ovi.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OVI

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel