- 29.10.2026, 11:28:33
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ÖGB: Wer Abschied nehmen muss, hat Rechte im Job
Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter: Teilnahme an einem Begräbnis kann bezahlte Dienstverhinderung sein – entscheidend ist nicht allein der Verwandtschaftsgrad
Allerheiligen und Allerseelen sind für viele Menschen Tage des Erinnerns. Wer einen nahestehenden Menschen verliert, muss sich jedoch oft nicht nur mit Trauer und Abschied auseinandersetzen, sondern auch mit ganz praktischen Fragen: Darf ich für ein Begräbnis von der Arbeit fernbleiben? Bekomme ich dafür weiterhin mein Entgelt? Und gilt das nur für die engste Familie?
Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Rechte sie in dieser belastenden Situation haben. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) macht deshalb anlässlich von Allerheiligen darauf aufmerksam: Die Teilnahme an einem Begräbnis kann einen Anspruch auf bezahlte Dienstverhinderung begründen. Für Angestellte ergibt sich dieser grundsätzlich aus § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, für Arbeiter:innen aus § 1154b Abs. 5 ABGB.
„Wer einen Menschen verliert, sollte sich nicht auch noch Sorgen machen müssen, ob die notwendige Zeit für den Abschied vom Urlaub abgezogen wird. Vielen Beschäftigten ist gar nicht bewusst, dass ein Begräbnis ein anerkannter Grund für eine bezahlte Dienstverhinderung sein kann“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.
Nicht nur der Verwandtschaftsgrad entscheidet
Bei nahen Angehörigen ist die Teilnahme am Begräbnis regelmäßig als Dienstverhinderungsgrund anerkannt. Wichtig ist aber: Entscheidend ist nicht ausschließlich, welcher formelle Verwandtschaftsgrad besteht. Auch die tatsächliche menschliche und soziale Nähe zur verstorbenen Person kann eine Rolle spielen.
So können auch Begräbnisse entfernterer Verwandter oder anderer nahestehender Menschen erfasst sein. Ob ein Anspruch besteht, muss dann anhand der konkreten Beziehung und der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
„Trauer hält sich nicht an einen Stammbaum. Auch Menschen, die rechtlich nicht zur engsten Familie gehören, können für uns zu den wichtigsten Personen im Leben zählen. Deshalb kommt es arbeitsrechtlich nicht immer nur auf den formellen Verwandtschaftsgrad an, sondern auch auf das tatsächliche Naheverhältnis“, erklärt Weilharter.
Kollektivvertrag kann bessere Regelungen vorsehen
Wie viel Zeit Beschäftigten für eine Dienstverhinderung zusteht, hängt vom konkreten Fall ab. Kollektivverträge können günstigere und konkretere Bestimmungen enthalten und beispielsweise für bestimmte Todesfälle einen ganzen Arbeitstag vorsehen. Solche kollektivvertraglichen Regelungen schließen darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche nicht aus, sie ergänzen diese.
Der ÖGB empfiehlt Beschäftigten daher, einen Blick in den jeweils geltenden Kollektivvertrag zu werfen und sich bei Unsicherheit an Betriebsrat oder Gewerkschaft zu wenden.
Trauer braucht auch am Arbeitsplatz Raum
Hinter den arbeitsrechtlichen Fragen stehen Menschen in einer oft enorm belastenden Lebenssituation. 2025 starben in Österreich 87.902 Menschen. Ein Todesfall im persönlichen Umfeld begleitet viele Beschäftigte zwangsläufig auch in die Arbeit.
Trauer kann nicht einfach am Werkstor oder vor dem Einschalten des Computers abgegeben werden. Betriebe können Betroffene unterstützen, indem sie Rücksicht nehmen, ihnen Raum geben und gemeinsam mit dem Betriebsrat festlegen, wie bei Todesfällen und Trauer im Unternehmen umgegangen wird.
„Trauer ist keine Schwäche und lässt sich nicht auf die Freizeit verschieben. Beschäftigte brauchen in einer solchen Situation Verständnis, Zeit und einen respektvollen Umgang. Gute Arbeitsbedingungen zeigen sich gerade dann, wenn Menschen eine schwere Zeit durchmachen“, betont Weilharter.
Das sollten Beschäftigte wissen
Ein Begräbnis kann insbesondere dann einen Dienstverhinderungsgrund darstellen, wenn eine enge familiäre oder menschlich-soziale Beziehung zur verstorbenen Person besteht, die Teilnahme eine wichtige persönliche oder religiöse Verpflichtung darstellt und die Abwesenheit eine verhältnismäßig kurze Zeit betrifft. Im Einzelfall sind die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgeber gegeneinander abzuwägen.
Der ÖGB fordert:
- Trauer am Arbeitsplatz ernst nehmen: Beschäftigte brauchen nach einem Todesfall Rücksicht und einen respektvollen Umgang.
- Rechte transparent machen: Beschäftigte müssen wissen, welche Ansprüche ihnen bei einem Todesfall und der Teilnahme an einem Begräbnis zustehen.
- Gute Regelungen im Betrieb schaffen: Betriebsräte und Arbeitgeber sollen gemeinsam klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Trauer und Todesfällen entwickeln.
Mehr Infos auch hier: Trauer am Arbeitsplatz: Was hilft nach einem Todesfall? | ÖGB
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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