• 29.10.2026, 09:58:02
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WKÖ-Roth: „Klare Regeln gegen missbräuchliche Abmahnungen entlasten Unternehmen“

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskammern Österreichs informieren über Risiken von Abmahnwellen und die neue gesetzliche Regelung gegen Rechtsmissbrauch

Wien (OTS) - 

Abmahnungen wegen mutmaßlicher Rechtsverstöße können für Unternehmen mit erheblichem Aufwand, hohen Kosten und großer Rechtsunsicherheit verbunden sein. Besonders Werbeagenturen und IT-Dienstleister geraten immer wieder wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutz und Urheberrecht unter Druck – zuletzt wegen der Nutzung von Hintergrundmusik auf Instagram. „Unternehmen dürfen nicht durch massenhafte Abmahnschreiben belastet werden, bei denen nicht die Beseitigung eines Rechtsverstoßes, sondern vor allem das Geldverdienen im Vordergrund steht“, betont Markus Roth, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auf Initiative der WKÖ wurde der Schutz vor solchen missbräuchlichen Abmahnungen nun gesetzlich gestärkt.

Die Wirtschaftskammer unterstützt betroffene Betriebe dabei, Abmahnungen rechtlich einzuordnen und angemessen darauf zu reagieren. Weiters arbeitet sie mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb zusammen, der seit vielen Jahren bei Verdacht auf rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen aktiv wird – etwa, wenn mögliche Rechtsverstöße für eigene finanzielle Interessen ausgenutzt werden.

Abmahnwellen verursachen Kosten und Rechtsunsicherheit

Problematisch sind insbesondere zahlreiche zeitgleich versandte, nahezu gleichlautende Schreiben, die behauptete Verstöße zum Anlass für Unterlassungs- und Zahlungsforderungen nehmen. Solche Abmahnwellen können viele Betriebe gleichzeitig treffen und erheblichen wirtschaftlichen sowie organisatorischen Druck erzeugen.

In der Vergangenheit haben etwa massenhafte Abmahnungen rund um Google Fonts zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich verunsichert. Derartige Fälle zeigen, wie wichtig klare rechtliche Grenzen und rasche fachliche Unterstützung für betroffene Betriebe sind.

„Ob Werbeagentur oder IT-Dienstleister: Unternehmen brauchen Rechtssicherheit statt kostspieliger Abmahnwellen. Die neue Regelung stärkt den Schutz unserer Unternehmen, ohne berechtigte Ansprüche einzuschränken“, sagt WKÖ-Bundesspartenobmann Roth.

Neue gesetzliche Regelung stärkt Schutz vor Abmahnmissbrauch

Mit einer neuen Bestimmung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde der Schutz vor rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen gestärkt. Sie bietet eine Grundlage, um gegen massenhaft verschickte Forderungen vorzugehen, wenn nicht die Beseitigung tatsächlicher Rechtsverstöße, sondern vor allem finanzielle Einnahmen im Vordergrund stehen.

Die auf Initiative der WKÖ in die Gesetzesnovelle aufgenommene Bestimmung ist seit 27. September 2026 in Kraft. Für Unternehmen bleibt es dennoch wichtig, ihre Websites und digitalen Angebote regelmäßig rechtlich und technisch zu überprüfen. Geht eine Abmahnung ein, empfiehlt sich eine rasche fachliche Prüfung des konkreten Schreibens. „Wir haben uns als Wirtschaftskammer jahrelang für einen wirksamen Schutz eingesetzt. Dass unsere Forderung nun gesetzlich verankert ist und für konkrete Entlastung sorgen kann, ist ein wichtiger Erfolg für unsere Betriebe“, unterstreicht Markus Roth, Obmann der WKÖ-Bundessparte Information und Consulting. (PWK580/JHR)

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