- 29.10.2026, 09:52:02
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WKÖ-Erfolg: Betriebe besser gegen Abmahn-Missbrauch geschützt
Neue Regelung schützt vor fragwürdigen Geldforderungen – WKÖ-Generalsekretär Danninger: „Wer Abmahnungen als Geschäftsmodell missbraucht, soll damit kein Geld mehr verdienen“
Ab sofort sind Österreichs Unternehmen besser vor einer Masche geschützt, die viele Betriebe bereits sehr teuer gekommen ist: das Geschäft mit Massenabmahnungen. Dabei erhalten Unternehmen ein Schreiben, das ihnen einen mutmaßlichen Rechtsverstoß vorwirft - beispielsweise gegen das Urheberrecht oder den Datenschutz. Diese oft massenhaft verschickten Abmahnungen enthalten hohe Geldforderungen, etwa für Nutzungsgebühren oder angeblich entstandene Anwaltskosten.
Damit soll jetzt Schluss sein. Seit 27. September 2026 gibt es auf Initiative der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine neue gesetzliche Regelung gegen den Missbrauch solcher Abmahnungen. „Es darf nicht sein, dass Betriebe mit fragwürdigen Geldforderungen unter Druck gesetzt werden. Wer Abmahnungen missbraucht, um damit Geld zu verdienen, muss ab sofort mit klaren Konsequenzen rechnen“, betont WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.
Was hat sich geändert?
Die neue Bestimmung „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ (§ 7a) im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet eine erweiterte rechtliche Handhabe. Wer Abmahnungen missbräuchlich verschickt, kann künftig keine Abmahnkosten geltend machen. Damit fällt ein wesentlicher finanzieller Anreiz weg. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Zudem können Wirtschaftskammer und bestimmte weitere Institutionen gerichtlich verlangen, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen unterbleiben.
Lehre aus Abmahnwellen wie „Google Fonts“
Wie schnell Betriebe ins Visier geraten können, zeigen jüngst bekannt gewordene Fälle von Massenabmahnungen wegen mutmaßlicher Datenschutzverstöße oder Urheberrechts-verletzungen. Mehrere frühere Abmahnwellen wie jene rund um die Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung von „Google Fonts“ auf Webseiten haben gezeigt, welche enormen Belastungen solche Forderungsschreiben für Betriebe verursachen können.
Die Wirtschaftskammer setzt sich in solchen Fällen für betroffene Betriebe gemeinsam mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb ein. Die neue gesetzliche Regelung gibt Betrieben eine weitere rechtliche Handhabe, um Abmahnmissbrauch die Stirn zu bieten.
„Berechtigte Ansprüche können weiterhin geltend gemacht werden. Wo Abmahnungen jedoch dazu dienen, Einnahmen zu generieren, braucht es klare Grenzen. Dafür haben wir gekämpft. Nun ist es gelungen, klare rote Linien zu definieren, damit die Betriebe besser gegen solchen Missbrauch geschützt sind“, betont Danninger. (PWK579/HSP)
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