• 29.10.2026, 08:30:32
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Mandl: Klimaschutz darf Standort nicht schwächen

Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt das EU-Klimaziel 2050, lehnt aber einen österreichischen Sonderweg mit Klimaneutralität bis 2040 ab.

Klagenfurt am Wörthersee (OTS) - 

Zum Ende der Begutachtungsfrist für das neue Klimagesetz warnt die Wirtschaftskammer Kärnten vor zusätzlichen Belastungen für heimische Betriebe. Der Entwurf sieht vor, die österreichische Klimapolitik auf Klimaneutralität bis 2040 auszurichten. Dazu soll ein Klimafahrplan mit Reduktionspfaden und Maßnahmen von Bund und Ländern geschaffen werden. Das gemeinsame europäische Klimaneutralitätsziel liegt hingegen bei 2050. WK-Präsident Jürgen Mandl betont: „Unsere Betriebe stehen zum Klimaschutz. Was wir ablehnen, sind zusätzliche nationale Vorgaben, die sie stärker belasten als ihre Mitbewerber in Europa. Der Wandel muss für Unternehmen wirtschaftlich bewältigbar bleiben.“

Die gesetzliche Festschreibung des österreichischen Ziels 2040 bewertet die Wirtschaftskammer als nationale Übererfüllung europäischer Vorgaben – sogenanntes Gold Plating. Wird dieser Zeitplan zum Maßstab für weitere Maßnahmen, stehen nach ihrer Einschätzung für notwendige Investitionen nur 14 statt 24 Jahre zur Verfügung. Das kann Investitionszyklen verkürzen, zusätzliche Kosten verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit schwächen.

Transformation braucht die richtigen Voraussetzungen

Neben realistischen Zeiträumen braucht es die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für den Umbau. Dazu zählen wettbewerbsfähige Energiepreise, eine leistungsfähige Infrastruktur, Technologieoffenheit und rasche Genehmigungsverfahren. „Ein Datum im Gesetz baut noch keine Stromnetze und schafft keine Wasserstoffinfrastruktur. Entscheidend ist, dass unsere Unternehmen die Umstellung ihrer Produktion tatsächlich umsetzen können. Dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen, statt nur den Zeitplan zu verschärfen“, fordert Mandl.

Rechtswirkung des Klimaziels wirft Fragen auf

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rechts- und Planungssicherheit. Die Bundesregierung bezeichnet die Wirkung des 2040-Ziels als rein deklaratorisch. Mandl warnt jedoch davor, daraus auf rechtliche Folgenlosigkeit zu schließen. Ob und welche Verpflichtungen entstehen, könnte letztlich Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen werden. Zudem könne auch eine deklaratorische Zielbestimmung weitere nationale Vorschriften beeinflussen - etwa das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr. Für Betriebe, die langfristige Investitionen planen, ist diese Unsicherheit problematisch.

Gemeinsame Petition zum Klimagesetz

Zum Ende der Begutachtungsfrist bringen die Präsidentinnen und Präsidenten aller zehn Wirtschaftskammern eine gemeinsame Petition zum Klimagesetz ein. Darin sprechen sie sich gegen die gesetzliche Festschreibung eines österreichischen Klimaneutralitätsziels für das Jahr 2040 aus und fordern, die heimische Klimapolitik am gemeinsamen europäischen Rahmen auszurichten. „Mit dieser Petition senden wir ein klares Signal: Die Wirtschaft trägt den Weg zur Klimaneutralität mit. Wer zusätzliche Ziele beschließt, muss auch gewährleisten, dass sie wirtschaftlich umsetzbar sind“, erklärt Mandl.

Emissionen senken statt Produktion verlagern

Der nationale Alleingang gewährleistet nicht automatisch einen zusätzlichen Klimanutzen. Wenn die europäischen Gesamtziele unverändert bleiben, könnte eine Übererfüllung durch Österreich anderen Mitgliedstaaten mehr Emissionsspielraum lassen. Produktion und Wertschöpfung könnten in Länder mit weniger strengen Vorgaben abwandern. „Klimapolitik muss Investitionen in eine klimafreundliche Produktion in Österreich ermöglichen und darf nicht die Verlagerung von Emissionen und Arbeitsplätzen ins Ausland begünstigen. Dafür brauchen wir gemeinsame europäische Lösungen. Unser Grundsatz bleibt: Klimaschutz ja, nationale Übererfüllung nein“, so Mandl.

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Wirtschaftskammer Kärnten | Kommunikation
Telefon: 05 90 90 4 - 660

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