• 28.10.2026, 10:45:02
  • /
  • OTS0061

ÖGB-Müller: 490 Euro mehr im Jahr sichern Beschäftigte bei Firmenpleiten ab

Insolvenzentgeltfonds (IEF) muss ausreichend finanziert werden – ÖGB fordert Anhebung des Arbeitgeberbeitrags statt Kürzungen bei Beschäftigten

Wien (OTS) - 

Die Baumarktkette Hellweg ist insolvent, sämtliche österreichischen Märkte wurden geschlossen. Bei Depot folgt nach der Insolvenz der deutschen Mutter nun das Aus für alle 24 österreichischen Filialen, rund 140 Beschäftigte verlieren ihren Arbeitsplatz. Das ist nur die Spitze des Eisberges - fünf Insolvenzen pro Werktag sind es laut Handelsverband.

Die aktuellen Entwicklungen im Handel zeigen, wie schnell Beschäftigte von wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens betroffen sein können. „Wenn ein Unternehmen pleitegeht, darf nicht auch noch der verdiente Lohn oder das verdiente Gehalt der Beschäftigten weg sein. Der Insolvenzentgeltfonds ist gerade angesichts der vielen Insolvenzen wichtiger denn je und muss gestärkt werden“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Fonds absichern statt Leistungen kürzen

Der Rechnungshof bestätigt, dass die starke Senkung der Beitragssätze die Reserven des Fonds deutlich reduziert hat. Der Arbeitgeberbeitrag wurde zuletzt 2022 auf nur noch 0,1 Prozent gesenkt. Für 2027 beziehungsweise 2028 hält der Rechnungshof eine Anhebung für notwendig.

Für den ÖGB ist deshalb klar: Der Arbeitgeberbeitrag muss angehoben werden. Leistungskürzungen bei den Beschäftigten sind der falsche Weg.

„Der IEF ist kein Bonus und kein Geschenk. Er sichert Geld ab, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längst verdient haben. Wer hier kürzt, wälzt das Insolvenzrisiko der Unternehmen auf die Beschäftigten ab. Was zudem oft außer Acht gelassen wird, ist, dass der Insolvenzentgeltfonds aber nicht nur Beschäftigte schützt. Er kann Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Zeit für eine Restrukturierung verschaffen und dazu beitragen, dass wichtige Fachkräfte länger im Betrieb bleiben“, betont Müller.

490 Euro mehr im Jahr für zehn Beschäftigte

Wie überschaubar eine Anhebung von 0,1 auf 0,2 Prozent wäre, zeigt eine Beispielrechnung: Ein Betrieb mit zehn Beschäftigten und einem Bruttogehalt/lohn von jeweils 3.500 Euro pro Monat hat inklusive 13. und 14. Gehalt/Lohn eine jährliche Bruttolohnsumme von 490.000 Euro. Der IEF-Beitrag würde von derzeit 490 Euro auf 980 Euro pro Jahr steigen. Die Mehrkosten für den gesamten Betrieb lägen damit bei nur 490 Euro pro Jahr.

„Wir reden über 490 Euro zusätzlich im Jahr für einen Betrieb mit zehn Beschäftigten. Dem gegenüber steht ein Sicherheitsnetz, das im Fall einer Insolvenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer existenziell sein kann“, betont Müller.

Beschäftigte dürfen nicht für Firmenpleiten zahlen

Kürzungen bei den Ansprüchen aus dem Fonds lehnt der ÖGB entschieden ab. Der IEF sichert neben offenen Löhnen und Gehältern unter anderem auch Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen und Kündigungsentschädigungen.

„Beschäftigte haben die Insolvenz ihres Arbeitgebers weder verursacht noch können sie sie verhindern. Wer den Insolvenzentgeltfonds schwächt, trifft Menschen ein zweites Mal: Zuerst verlieren sie ihren Arbeitsplatz, dann drohen sie auch noch um bereits erarbeitetes Geld umzufallen. Das darf nicht passieren“, sagt Müller.

Der ÖGB fordert:

  • Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenzentgeltfonds anheben und Finanzierung dauerhaft absichern
  • Keine Kürzungen bei den Ansprüchen der Beschäftigten
  • Unternehmerisches Insolvenzrisiko darf nicht auf Arbeitnehmer:innen abgewälzt werden
  • Missbrauch und Insolvenzbetrug bekämpfen

Über uns:

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
www.oegb.at

Rückfragen & Kontakt

ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Telefon: +436503636399
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel