- 27.10.2026, 14:01:32
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- OTS0112
Kugler: Todesurteil gegen Najmeh Amini im Iran scharf zu verurteilen
ÖVP-Menschenrechtssprecherin fordert Aufhebung des Todesurteils gegen 23-jährige Studentin – Menschenrechte sind nicht verhandelbar
“Dass mit Najmeh Amini eine junge Frau aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien zum Tode verurteilt wurde, ist erschütternd und scharf zu verurteilen", betont ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler zu Berichten von Menschenrechtsorganisationen, denen zufolge die 23-jährige Studentin erstinstanzlich zum Tode verurteilt wurde. Die Todesstrafe an sich, so die ÖVP-Abgeordnete weiter, ist unabhängig vom Delikt eine unmenschliche und nicht zu rechtfertigende Form der Bestrafung sowie eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte. Kugler: “Ein Social-Media-Posting darf niemals zu einem Todesurteil führen, unabhängig vom Inhalt.”
Die Menschenrechtssprecherin der Volkspartei hat sich deshalb auch direkt an den iranischen Botschafter in Österreich Asadollah Eshragh Jahromi gewandt. Kugler: “Die iranischen Behörden sind dazu aufgefordert, das Todesurteil aufzuheben, jedenfalls aber nicht zu vollstrecken.” Bereits am 15. Dezember 2022 hat der österreichische Nationalrat in einer einstimmig von allen im Parlament vertretenen Parteien getragenen Entschließung die Anwendung der Todesstrafe im Iran verurteilt. "An dieser Haltung hat sich nichts geändert", stellt Kugler klar.
Die ÖVP-Mandatarin abschließend: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Es gilt sie mit starker Stimme immer wieder aufs Neue zu verteidigen. Das gilt es im Fall Najmeh Amini ebenso mit ganzer Kraft zu tun, wie bei den vielen anderen Fällen im Iran." (Schluss)
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