• 23.10.2026, 12:36:32
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Wöginger: Sozialhilfe neu – von der Parkbank zur Werkbank

ÖVP-Sozialsprecher: Mehr Leistungsgerechtigkeit, klare Regeln und gezielte Anreize für Integration und Arbeit

Wien (OTS) - 

“Mit der neuen Sozialhilfe schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit und klare Regeln. Wer arbeitet und seinen Beitrag leistet, muss besser dastehen als jemand, der noch nie in unser System eingezahlt hat. Wer arbeitsfähig ist, muss auch bereit sein, eine Arbeit aufzunehmen. Unser Grundsatz lautet: Werkbank statt Parkbank”, betonte heute, Freitag, ÖVP-Sozialsprecher Abg. August Wöginger. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) soll in seiner neuen Form mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Bei der Sozialhilfe für Erwachsene wird künftig zwischen zwei Phasen unterschieden: Der gesellschaftlichen Integrationsphase und der Erwerbsintegrationsphase. Ziel ist es, Integration konsequent einzufordern und den Weg in Beschäftigung zu erleichtern.

Erwerbsfähige Antragsteller sollen die volle Sozialhilfe künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ist ein Basisbetrag von 1.016 Euro vorgesehen. Arbeitsfähige Asylberechtigte sollen zunächst 861 Euro erhalten – das entspricht 70 Prozent des Ausgangsbetrags.

Zusätzliche Leistungen sind an nachgewiesene Integrationsbemühungen, etwa die Teilnahme an Werte- oder Deutschkursen, geknüpft. Dabei gilt eine viermonatige Wartefrist. Nach deren Ablauf ist der Betrag von 1.016 Euro vorgesehen. Dieser wird so lange gewährt, bis die betroffene Person eine Arbeit aufnimmt oder an einer intensiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme des AMS teilnimmt. “Wer Unterstützung erhält, muss auch bereit sein, Deutsch zu lernen, sich zu integrieren und eine Arbeit anzunehmen. Wir wollen Menschen dabei unterstützen, auf eigenen Beinen zu stehen und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen”, so Wöginger.

Bei Verstößen gegen die Integrationspflichten oder fehlender Bereitschaft, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, sind Sanktionen bis hin zur Kürzung oder Streichung der Sozialhilfe vorgesehen.

Klare Grenzen bei der Sozialhilfe für Kinder

Auch bei den Leistungen für Kinder werden künftig klare Grenzen gezogen. “Fälle, in denen eine Großfamilie 9.000 Euro Sozialhilfe erhält, soll es in dieser Form künftig nicht mehr geben”, erklärte Wöginger. Dazu werden Mindest- und Höchstsätze für Kinder festgelegt. Gleichzeitig sinkt die Leistung pro Kind mit zunehmender Kinderzahl. Bei einem Kind sind beispielsweise 25 Prozent des Richtsatzes beziehungsweise 307,47 Euro vorgesehen. Bei fünf oder mehr Kindern beträgt der Anteil zwölf Prozent des Richtsatzes beziehungsweise 147,59 Euro pro Kind.

“Sozialhilfe ist ein Sicherheitsnetz für Menschen, die Unterstützung brauchen – aber keine soziale Hängematte. Wer Hilfe benötigt, soll sie bekommen. Wer arbeiten kann, muss auch bereit sein, seinen Beitrag zu leisten. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Menschen in Beschäftigung bringen und Eigenverantwortung stärken – von der Parkbank zur Werkbank”, schloss der ÖVP-Sozialsprecher. (Schluss)

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