• 23.10.2026, 10:11:02
  • /
  • OTS0055

GBH-Muchitsch: Eine Dusche auf der Baustelle darf kein Steuernachteil sein

Schmutzzulage: Klarstellung soll ab 2027 gelten. GBH fordert raschen Beschluss, einfache Aufzeichnungsregeln und Absicherung auch für die Zeit davor.

Wien (OTS) - 

Ein Betrieb ermöglicht seinen Beschäftigten, während der Arbeitszeit zu duschen, und lässt die verschmutzte Arbeitskleidung reinigen. Genau das kann für die Beschäftigten einen finanziellen Nachteil haben, denn ihre Schmutzzulage kann dadurch die Steuerfreiheit ganz oder teilweise verlieren.

Die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) begrüßt die geplante gesetzliche Klarstellung und fordert, auch für die Zeit vor 2027 Nachteile zu verhindern.

„Wer seinen Leuten eine Dusche und saubere Arbeitskleidung ermöglicht, macht alles richtig. Dafür dürfen die Kolleginnen und Kollegen nicht bestraft werden“, sagt GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Sauber gewaschen, steuerlich bestraft

Hintergrund sind Unsicherheiten infolge der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Bisher hängt die steuerliche Begünstigung auch davon ab, welchen Sach- und Zeitaufwand Beschäftigte selbst für die Reinigung von Körper und Kleidung tragen. Übernimmt der Betrieb diesen Aufwand, kann die Steuerfreiheit eingeschränkt werden.

Die vom Finanzministerium in Begutachtung geschickte Gesetzesänderung soll hier Klarheit schaffen. Ab 2027 soll die steuerliche Begünstigung unabhängig davon gelten, wer den Reinigungsaufwand trägt.

Bei erheblich verschmutzenden Tätigkeiten am Bau, in der Holz- und in der Steinindustrie geht es um Geld, das den Beschäftigten zusteht.

Klarstellung rasch und ohne Abstriche beschließen

„Es ist wichtig, dass Finanzminister Markus Marterbauer diese Klarstellung auf den Weg gebracht hat. Jetzt müssen wir sie rasch und ohne Abstriche gesetzlich verankern. Dafür werde ich mich im Nationalrat einsetzen“, so Muchitsch.

Einfache Regeln für die Aufzeichnungen

Neben der Steuerfreiheit gibt es ein zweites Problem. Die Stunden mit Schmutzzulage müssen aufgezeichnet werden. Wie genau das zu geschehen hat, legen Finanzprüfer bei rückwirkenden Prüfungen über Jahre unterschiedlich aus und das kostet dann natürlich wirklich viel.

„Wir brauchen nicht nur eine dauerhafte Lösung bei der Steuerfreiheit, sondern auch einfache und klare Regeln für die Aufzeichnungen. Heute weiß niemand sicher, was reicht. Die Folge sind hohe Nachzahlungen, und zwar rückwirkend“, kritisiert Muchitsch.

Auch die Zeit vor 2027 absichern

Offen ist, was bis dahin gilt. Die GBH fordert eine Lösung, damit Beschäftigte auch in dieser Zeit keinen steuerlichen Nachteil haben, wenn der Betrieb die Reinigung übernimmt.

„Wenn wir diesen Widerspruch ab 2027 beseitigen, dürfen wir die Beschäftigten bis dahin nicht im Regen stehen lassen. Wer mit Schmutz arbeitet, muss sich auf seine Zulage verlassen können“, betont Muchitsch.

Wer ist die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH)?
Die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) ist die österreichische Gewerkschaft für rund 240.000 Beschäftigte in der Bau-, Holz- und Steinbranche.

Sie verhandelt Kollektivverträge, setzt sich für faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit ein und kämpft für faire öffentliche Vergaben sowie konsequent gegen Lohn- und Sozialdumping.

Ziel ist der Schutz der Beschäftigten und fairer Wettbewerb für jene Betriebe, die sich an die Regeln halten. Bundesvorsitzender der GBH ist Josef Muchitsch. Weitere Informationen auf gbh.at.

Rückfragen & Kontakt

GBH-Presse
Thomas Trabi, M.A.
Telefon: 0664/614 55 17
E-Mail: [email protected]
gbh.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel