• 22.10.2026, 16:37:02
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  • OTS0197

Breite Mehrheit im Bundesrat für umfassende Novelle zur Entlastung des Strafvollzugs

Ministerin Sporrer: Offene Stellen in der Justizwache sind im nächsten Jahr zu 97 % abgedeckt

Wien (PK) - 

Die Entlastung des Strafvollzugs, die Erhöhung der Sicherheit in den Gefängnissen sowie die Erleichterung der Resozialisierung sind zentrale Ziele einer umfassenden Gesetzesnovelle aus dem Justizbereich, die heute auch im Bundesrat eine breite Mehrheit fand. Auch die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Justizanstalten und Sozialversicherungen über das konkrete Ausmaß der Haft passierte mehrheitlich die Länderkammer.

Nicht unterstützt wurden diese Vorhaben von den Freiheitlichen, die von einer "Mogelpackung" sprachen. Es handle sich nämlich nicht um eine "Haft in der Heimat", sondern vielmehr um das Gegenteil, zeigte etwa Bundesrat Arthur Spanring (FPÖ/W) auf. Der von ihm dazu eingebrachte Entschließungsantrag, der auf die Verbüßung der Strafen von ausländischen Gefangenen in ihren Heimatländern abzielt, fand keine Mehrheit.

Sporrer: Vor allem Inhaftierte aus Westbalkanländern werden betroffen sein

Es werde künftig möglich sein, bestimmte ausländische Strafgefangene nach Verbüßung der halben Haftzeit auch dann abzuschieben, wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Bundesministerin Anna Sporrer wies darauf hin, dass die Fremdenpolizei die zu überstellenden Personen nun direkt übernehmen könne. Der Zwischenschritt einer Schubhaft sei somit nicht mehr notwendig. Generell werden von der Regelung vor allem Inhaftierte aus den Westbalkanländern betroffen sein, mutmaßte sie.

Was die Personalsituation bei der Justizwache angeht, so habe eine aktuelle Berechnung ergeben, dass sich im nächsten Jahr die Abdeckung der offenen Stellen von 94 % auf 97 % erhöhen werde. Ein Grund dafür sei, dass man drei zusätzliche Ausbildungskurse für die Justizwache ins Leben gerufen habe. Als nächster Schritt soll ein weiterer Kurs im Westen Österreichs eingerichtet werden.

Von allen Fraktionen mitgetragen wurden hingegen strafrechtliche Verschärfungen zur effizienteren Bekämpfung von Organ- und Menschenhandel, wobei in Hinkunft auch die Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption von den Regelungen umfasst sein werden.

FPÖ spricht von Mogelpackung und fordert "echte Haft in der Heimat"

Die Strafvollzugsnovelle enthalte zwar einige gute und vernünftige Ansätze, räumte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ein, sei aber im Grunde eine "Mogelpackung". Denn es handle sich weder um eine große Reform, noch um die Umsetzung des Konzepts "Haft in der Heimat". Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, denn die abgeschobenen Straftäterinnen und Straftäter könnten in ihren Heimatländern dann in den Kaffeehäusern sitzen statt in den Gefängnissen, führte Spanring ins Treffen. Dennoch würden aber immer wieder Fake News verbreitet, und zwar nicht nur von der Regierung, sondern auch von den Medien. Es stehe nämlich nirgends im Gesetz, dass die Reststrafe in den jeweiligen Heimatländern verbüßt werden müsse.

Die Freiheitlichen würden seit langem fordern, dass die Vollstreckung der Strafen von verurteilten Ausländerinnen und Ausländern in ihren Heimatstaaten konsequent ausgeweitet werden müsse, nahm Spanring auf den Entschließungsantrag seiner Fraktion Bezug. Wolfgang Viertler (FPÖ/S) zeigte sich entrüstet darüber, dass die generalpräventive Prüfung für sehr viele Delikte wie z.B. schwerer Raub mit Waffe, Suchtgifthandel oder Menschenhandel abgeschafft werden. Der Grund dafür sei, dass die Täterinnen und Täter eine "Freifahrt" in ihre Heimat bekommen sollen, um die chaotischen internen Probleme in der Justiz zu lösen.

Ein Rechtsstaat müsse seine Bevölkerung vor Straftäterinnen und Straftätern schützen und dürfe nicht seine Gesetze an die Überbelegung der Gefängnisse anpassen, beklagte Werner Gradwohl (FPÖ/St). Mit dieser Novelle würde hingegen weder das Justizwachepersonal entlastet, noch neue Haftplätze geschaffen. Kritisch beurteile er unter anderem die Verkürzung des sogenannten Hausarrests - also erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft - von vier auf zwei Wochen. Damit falle man dem Justizwachepersonal, das ohnehin schon schwere Arbeitsbedingungen hätte, weiter in den Rücken. Ablehnend stand er auch der Regelung gegenüber, wonach der Antritt von nunmehr bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufgeschoben werden könne.

Regierungsfraktionen: Novelle ist wichtiger Beitrag zur Entlastung des Strafvollzugs und Erhöhung der Sicherheit

Es bestehe kein Zweifel daran, dass die heimischen Justizanstalten vor großen Herausforderungen stünden, urteilte Verena Schweiger (SPÖ/W). Die Auslastung liege derzeit bei rund 108 %. Man müsse aber dafür sorgen, dass der Strafvollzug funktioniere, die Sicherheit gewährleistet sei und der Rechtsstaat seine Aufgabe erfüllen könne. Genau deshalb brauche es konkrete Maßnahmen, wie etwa die zur Debatte stehende Strafvollzugsnovelle, betonte Schweiger. Dadurch werde es unter anderem ermöglicht, dass Strafgefangene aus Drittstaaten nach Verbüßung einer Mindesthaft direkt abgeschoben werden können. Für europäische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht werde zudem die sogenannte Haft in der Heimat erleichtert. Weitere Eckpunkte seien der Ausbau der Resozialisierungs- sowie der Sicherheitsmaßnahmen in den Gefängnissen.

Aus Sicht von Bernhard Ruf (ÖVP/O) würden die neuen Regelungen gerade das Justizwachepersonal unterstützen. Einerseits würden ein strikter Umgang mit Häftlingen durch erweiterte Durchsuchungsbefugnisse nach Freigängen sowie eine bessere Resozialisierung durch Haftaufschub bei einer laufenden Ausbildung nun klar gesetzlich geregelt. Andererseits werde unter bestimmten Bedingungen eine Entlassung ins Heimatland ermöglicht. Man werde sich weiterhin für den Abschluss von Abkommen einsetzen, um "Haft in der Heimat" zu gewährleisten, kündigte Ruf an. Es gehe ganz sicher in die richtige Richtung, "wenn Verbrecher, die man in Österreich nicht mehr haben wolle", leichter außer Landes gebracht werden können, ergänzte sein Fraktionskollege Harald Himmer (ÖVP/W).

Julia Deutsch (NEOS/W) hielt es für positiv, dass in Hinkunft verurteilte Personen unter klar definierten Bedingungen direkt aus der Haft abgeschoben werden können. Bislang konnten Strafgefangene die Zustimmung dazu verweigern, obwohl sie mit einem Aufenthalts- und Einreiseverbot belegt waren. Wer trotzdem unerlaubt nach Österreich zurückkehre, müsse seine Haft wieder antreten, stellte Deutsch klar. Man rechne damit, dass schon in den ersten Monaten rund 180 Personen unter die neue Regelung fallen könnten. Sie sei daher schon überrascht, dass die FPÖ die Novelle nicht mittragen wolle.

Grüne: Erster notwendiger Schritt, dem weitere folgen müssen

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) ortete eine Reihe von Missständen in den heimischen Gefängnissen. Diese reichten von der Überbelegung, den schwierigen Arbeitsbedingungen der Justizwache, der mangelnden Versorgung psychisch kranker Personen bis hin zu einer unzureichenden Suizidprävention. Sie frage sich auch, wie Resozialisierung gelingen könne, wenn im Haftalltag kaum Platz für die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen bleibe. Die Novelle enthalte zwar einige positive Verbesserungen, weitere Schritte müssten aber dringend folgen.

Sporrer will Engagement zur Umsetzung von "Haft in der Heimat" verstärken

Justizministerin Anna Sporrer wies bezüglich der Entlassung in das Herkunftsland darauf hin, dass die Fremdenpolizei die zu überstellenden Personen nun direkt übernehmen könne. Der Zwischenschritt einer Schubhaft sei somit nicht mehr notwendig. Generell werden von der Regelung vor allem Inhaftierte aus den Westbalkanländern betroffen sein, die keine schweren Gewalt- bzw. Sexualverbrechen oder terroristische Straftaten begangen haben, erläuterte Sporrer. Davon zu unterscheiden sei jedoch die "Haft in der Heimat", die aufgrund eines europäischen Rahmenbeschlusses für die EU-Mitgliedstaaten gelte. Dadurch werde eine Überstellung von ausländischen Inhaftierten zum Strafvollzug im Heimatland ermöglicht. In der vorliegenden Novelle seien nur Erleichterungen, was die Umsetzung auf nationaler Ebene angeht, vorgenommen worden. Sie werde sich jedoch bei der nächsten EU-Ratskonferenz gemeinsam mit anderen Ländern für eine noch effektivere Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses einsetzen, kündigte Sporrer an.

Ein wichtiges Anliegen war der Ministerin der Ausbau der Resozialisierungsmaßnahmen, wie etwa die Möglichkeit des Aufschubs von Freiheitsstrafen, um Ausbildungen abzuschließen. Schließlich informierte die Ministerin über konkrete Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung vor allem im psychiatrischen Bereich. Durch die Bezahlung von marktkonformen Honoraren versuche man zudem als Arbeitgeber attraktiver zu werden.

Strafrechtliche Lücken im Bereich des Menschen- und Organhandels werden geschlossen

Bundesrätin Claudia Arpa (SPÖ/K) machte darauf aufmerksam, dass im Zuge der Verschärfungen der Bestimmungen zum Organ- und Menschenhandel auch ein Übereinkommen des Europarates umgesetzt werde. Da oft die Armut von Menschen ausgenutzt werde, sei es wichtig, dass Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen als neuer Straftatbestand aufgenommen werden. Im Bereich des Menschenhandels komme es zu einer Ergänzung der Ausbeutungsformen um Zwangsheirat, Leihmutterschaft und missbräuchliche Adoption, hob Arpa hervor.

Der Mensch sei keine Ware und der Körper kein Produkt, schloss Klara Neurauter (ÖVP/T) an. Als weitere wichtige Punkte führte sie die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs sowie des Anwendungsbereichs des Kriegsverbrechens bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung an.

Seine Fraktion werde selbstverständlich zustimmen, da es einen besseren Schutz vor Menschenhandel und illegalem Organhandel brauche, betonte Günter Pröller (FPÖ/O). Er hege jedoch die Sorge, dass es sich um ein Gesetz ohne Wirkung handle, da die Beweisführung vor Gericht sehr schwierig sein könne. Aus seiner Sicht müssten daher die Kontrollen durch die Polizei deutlich verstärkt werden. Beim Organhandel im Ausland könnten die Behörden noch weniger tun. Kritisch beurteilte er, dass zu viele verschiedene Problembereiche in ein Gesetz gepackt worden seien.

Menschenhandel werde meist nicht erkannt und oft erst durch Kontrollen der Polizei aufgedeckt, sprach sich Elisabeth Kittl (Grüne/W) für mehr Bewusstseinsbildung in diesem Bereich aus. Eine wichtige Arbeit würden Organisationen wie LEFÖ oder MEN VIA leisten, die sich etwa um von Zwangsprostitution betroffene Personen kümmern würden. Auch wenn nur die Täter und nicht die Opfer bestraft würden, so müsste dies im Gesetz noch explizit festgeschrieben werden, forderte sie. Nicht genau definiert seien ferner Begriffe wie Zwangsheirat oder Leihmutterschaft, wo es klare Abgrenzungen brauche. Um eine effektive Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten, müssten auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Justizministerin Anna Sporrer sprach von einer wichtigen Weiterentwicklung des Strafrechts, das auch die Umsetzung von europäischen und internationalen Verpflichtungen umfasse. Mit dem Gesetz werde auf neue Formen des Menschenhandels reagiert und der Schutz vor Organhandel erweitert. Zudem werden international anerkannte Kriegsverbrechen im Strafgesetzbuch abgebildet, insbesondere der Einsatz blindmachender Laserwaffen oder Waffen mit Splittern, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden. Erfreut zeigte sie sich über die heutige Verleihung des Sacharow-Preises an den Internationalen Strafgerichtshof, was als wichtiges Signal zu werten sei.

Anpassung der rechtlichen Grundlage für die Verteilung von Einnahmen aus Filmen

Ebenso einstimmig sprach sich die Länderkammer für eine Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes aus. In der Novelle wird klargestellt, dass die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden Einnahmen aus der Weitersendung von Filmen nicht nur an deren Urheberinnen und Urheber, sondern auch an die Schauspielerinnen und Schauspieler verteilen dürfen, die in diesen Produktionen mitwirken. Damit werde laut den Erläuterungen für eine bereits seit vielen Jahren geübte Praxis eine rechtliche Grundlage geschaffen. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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