• 22.10.2026, 14:16:03
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DSA-Verfahren gegen Booking.com: Echte Sterne helfen gegen Fake-Hotels

WKÖ-Imlauer: Eine offizielle Sternebewertung ist der Schlüssel für Booking.com zur kostenlosen Bekämpfung gefälschter Einträge

Wien (OTS) - 

Die Europäische Kommission hat gestern ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DAS) gegen Booking.com eröffnet. Sie prüft, ob die Plattform die Risiken durch betrügerische und nicht rechtskonforme Inserate sowie durch Phishing ausreichend bewertet und gemindert hat.

„Der Fachverband Hotellerie begrüßt gemeinsam mit der Hotelstars Union (HSU) das Verfahren gegen Booking.com. Gleichzeitig liegt eine sofort umsetzbare Lösung auf dem Tisch: die offizielle Hotelklassifizierung. Echte Sterne sind für Gäste nicht nur eine wichtige Orientierung bei der Hotelauswahl, sondern auch ein wirksames Instrument gegen gefälschte Hotelprofile“, sagt Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, wo auch das HSU Generalsekretariat angesiedelt ist. „Wer offizielle Sterne mit den Angaben auf der Plattform abgleicht, kann nicht nur die ausgewiesene Kategorie, sondern auch die Existenz eines Hotels überprüfen. Das erhöht die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten und erschwert Betrug nachhaltig.“

Gerade weil Hotelsterne nach wie vor zu den wichtigsten Kriterien bei der Hotelwahl zählen, werden sie häufig genutzt, um die Glaubwürdigkeit von Inseraten zu erhöhen. Ein automatisierter Abgleich mit den offiziellen Klassifizierungsdaten der HSU würde hier rasch Abhilfe schaffen. Jeder mit HSU-Sternen ausgezeichnete Betrieb wurde von einer nationalen Klassifizierungsstelle vor Ort überprüft. Der Abgleich bestätigt somit nicht nur die Sternekategorie, sondern auch Name, Adresse und die tatsächliche Existenz des Hauses. Können Anbieter Sterne nicht mehr eigenständig eintragen, verlieren gefälschte Inserate zugleich ihr wirksamstes Werbemittel.

Dass ein solcher Abgleich problemlos möglich ist, zeigen andere Buchungsplattformen seit Jahren. Tripadvisor gleicht die offiziellen Sternedaten der HSU seit Juni 2022 täglich ab und zeigt in den HSU-Mitgliedsländern ausschließlich geprüfte Sterne an. Expedia gibt die HSU als Quelle für ihre Sternebewertungen in den Mitgliedsländern an. Booking.com hingegen hat sich konsequent dafür entschieden, Sterne auf der Grundlage unbestätigter Angaben der Unterkunftsanbieter anzuzeigen und ist wegen fragwürdiger Entscheidungen wie dieser folglich Gegenstand eines formellen DSA-Verfahrens.

Booking.com präsentiert die Sterne einheitlich und gut sichtbar neben den Hotelnamen und verwendet sie als zentrales Such- und Filterkriterium. Damit macht sich die Plattform diese Angaben zu eigen und muss für deren Richtigkeit einstehen. Genau hier setzt der DSA an: Nach Art. 6 Abs. 3 DSA haftet ein Marktplatz nach Verbraucherrecht selbst, wenn er Informationen so darstellt, dass Dritte diese ihm zurechnen. Bereits im November 2025 stufte die niederländische Reclame Code Commissie die Sterneangaben auf Booking.com als irreführend ein. Diese Bewertung wurde im April 2026 von der Berufungsinstanz bestätigt. Im selben Monat forderte die HSU Booking.com erneut zur Zusammenarbeit auf. Eine Anbindung an die offiziellen Klassifizierungsdaten lehnt die Plattform jedoch weiterhin ab.

„Booking.com muss keine neue Technologie entwickeln, um Gäste vor gefälschten Hotelangeboten zu schützen. Die notwendigen, verifizierten Daten liegen längst vor, und andere Plattformen nutzen sie seit Jahren. Wer Sternbewertungen prominent zur Vermarktung von Hotel einsetzt, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese korrekt und verlässlich sind“, erklärt Markus Luthe, Präsident der Hotelstars Union.

Die HSU fordert die Europäische Kommission daher auf, den Abgleich der auf Plattformen angezeigten Sternebewertungen mit den offiziellen Klassifizierungsdaten als Bestandteil möglicher Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen vorzusehen. Die Hotelstars Union bietet Booking.com die Anbindung an ihre Datenbank in allen Mitgliedsländern kostenlos an.

„Verbraucherschutz kann so einfach sein: Verifizierte Sterne statt ungeprüfter Angaben. Die Daten sind vorhanden, die technische Lösung ebenso. Man muss sie nur nutzen“, betont Georg Imlauer abschließend. (PWK570/EL)

Über die Hotelstars Union

Unter der Schirmherrschaft von HOTREC Hospitality Europe bilden die Hotelverbände von Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die Hotelstars Union. Sie wurde 2009 gegründet und firmiert seit 2021 als Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Die Hotelstars Union stuft Hotels nach einem einheitlichen Kriterienkatalog verlässlich in Kategorien von 1 bis 5 Hotelsternen ein. Sie bietet in ihren Mitgliedsländern mit über 22.000 klassifizierten Hotels bzw. 1,2 Millionen klassifizierten Hotelzimmern Transparenz, Qualität und Sicherheit für Gäste und Hoteliers. Ausführliche Informationen unter www.hotelstars.eu.

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