- 22.10.2026, 12:10:33
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WKÖ-Kraus-Winkler zu Saisonierverordnung: „Blockade gefährdet den Tourismusstandort!“
WKÖ-Bundesspartenobfrau mahnt Sozialministerium und Gewerkschaft zu Verantwortung und fordert sofortige Saisonkontingentverordnung 2027, um Wintersaisonstart zu sichern
„In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht der österreichische Tourismus verlässliche Partner in der Politik und keine monatelange Verhandlungsblockade“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Die Wintersaison steht unmittelbar bevor. Unsere Betriebe müssen jetzt ihr Personal sichern. Beschäftigungsbewilligungen, Visa und die Anreise der Saisonarbeitskräfte brauchen Vorlauf – jeder weitere Tag ohne Entscheidung verschärft die Situation.“
Seit zwei Monaten stocken die Verhandlungen zur Verlängerung der Saisonkontingentverordnung. Die Tatsache, dass Sozialministerin Korinna Schumann die notwendige Entscheidung weiterhin hinauszögert und die Gewerkschaft konstruktive Verhandlungen boykottiert, gefährdet die Stabilität einer der wichtigsten Säulen der heimischen Wirtschaft.
„Es fehlt in dieser zentralen Frage leider jegliches Gespür für die wirtschaftlichen Realitäten und die Bedürfnisse unserer Tourismusbetriebe, die jetzt dringend Planungs- und Rechtssicherheit für die Wintersaison benötigen“, so Kraus-Winkler.
Die Vereinbarungen im Regierungsprogramm sind eindeutig: Vorgesehen ist ein jährliches Grundkontingent von 5.500 Plätzen sowie ein Westbalkankontingent von 2.500 Plätzen. Da die bundesweite Gesamtauslastung im Juli 2026 bei 63,4 % lag und damit die Schwelle für eine automatische Verlängerung von 75 % unterschritten wurde, wäre das Sozialministerium bereits im September in der Pflicht gewesen, die Verordnung neu zu erlassen. Ohne diese rechtliche Basis können für dringend benötigte Arbeitskräfte weder Beschäftigungsbewilligungen noch Visa ausgestellt werden.
„Saisonarbeitskräfte entlasten die Stammbelegschaft. Ohne sie drohen in vielen Fällen Angebotseinschränkungen bis hin zu Betriebsschließungen. Viele alpine Hütten könnten beispielsweise ohne Saisoniers gar nicht mehr betrieben werden“, stellt Kraus-Winkler klar.
Die Ankündigung der Gewerkschaft vida, die Saisonkontingente prinzipiell in Frage zu stellen, weist Kraus-Winkler entschieden zurück: „Saisonale Spitzen im Winter- und Sommertourismus lassen sich mit dem inländischen Arbeitskräftepotenzial allein schlichtweg nicht abdecken. Die Branche ist 2026 verantwortungsvoll mit den Kontingenten umgegangen.“
Auch den Vorwurf der Gewerkschaft, Saisoniers würden als „Billigarbeitskräfte“ Jobs für Inländer gefährden, lässt Kraus-Winkler nicht gelten: „Das ist faktisch falsch. Vor jeder einzelnen Bewilligung erfolgt eine strenge Arbeitsmarktprüfung durch den AMS-Regionalbeirat im Rahmen des Ersatzkraftverfahrens. Zudem gilt der Kollektivvertrag mit allen Vergünstigungen und Zulagen selbstverständlich auch für Saisonarbeitskräfte im vollen Umfang.“
Schließlich fordert die Bundesspartenobfrau auch politische Verlässlichkeit ein. Die Saisonkontingentverordnung wurde im Vorjahr auf Druck des Sozialministeriums und der vida eng an die Installierung des Tourismusbeschäftigtenfonds gekoppelt. Dieser ist mit einem Jahresbudget von 6,5 Millionen Euro dotiert, hat jedoch unter der Verantwortung von vida und Arbeiterkammer bis dato noch keine operative Tätigkeit zustande gebracht.
Kraus-Winkler fordert eine umgehende Entscheidung: „Wir erwarten von einer Sozialministerin, dass sie die Gesamtwirtschaft im Blick behält. Es ist im Interesse des Standortes dringend geboten, die Saisonkontingentverordnung nicht zum Spielball politischer Verhandlungstaktiken zu machen und das Kontingent für 2027 umgehend zu erlassen.“ (PWK569/EL)
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