• 22.10.2026, 09:31:04
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BMF: Schmutzzulage jedenfalls steuerfrei

Wien (OTS) - 

Eine Schmutzzulage steht Hunderttausenden Menschen in Österreich zu – beispielsweise Rauchfangkehrern, zahlreichen Arbeitenden in der Industrie, am Bau, in der Reinigung und in bestimmten Bereichen von Krankenhäusern. Sie ist für Beschäftigte vorgesehen, die bei ihrer Tätigkeit zwangsläufig und in erheblichem Maß Schmutz, Staub oder starken Verunreinigungen an Körper und Kleidung ausgesetzt sind, und soll die Reinigungskosten der Kleidung und die eigene Hygiene abgelten.

Die aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hat allerdings zu Unsicherheiten bei der Umsetzung geführt. Laut dieser ist die Schmutzzulage nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin einen entsprechenden Sach- und Zeitaufwand für die Reinigung hat und diesen selbst tragen muss. Wenn der Arbeitgeber die Reinigung ermöglicht (Wäsche wäscht, Duschmöglichkeiten in der Arbeitszeit), sei die Schmutzzulage hingegen nicht steuerfrei.

Die von der Regierung eingesetzte und im Finanzministerium ressortierende Arbeitsgruppe zur Vereinfachung der Lohnverrechnung hat nun darüber hinaus festgestellt, dass in der Praxis der Lohnverrechnung Probleme im Zusammenhang mit der Schmutzzulage bestehen. Mit einer Novelle im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes, das nun in Begutachtung ging, sollen bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Das heißt, dass die steuerliche Begünstigung unabhängig davon zusteht, wer den Aufwand zur Beseitigung der Verschmutzung trägt. Die Anpassung gilt ab 2027.

Finanzminister Markus Marterbauer: „Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass Arbeit, bei der man sehr schmutzig wird, steuerlich begünstigt wird. Damit wird auch die mit der Verschmutzung verbundene Belastung für die Beschäftigten wie Reinigung, Pflege und häufiger Wechsel der Arbeitskleidung berücksichtigt. Zudem vereinfachen wir die Lohnverrechnung.“

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Johannesgasse 5, 1010 Wien

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