• 20.10.2026, 19:31:33
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  • OTS0198

Rechnungshofausschuss: Versorgung von PAIS-Betroffenen und finanzielle Herausforderungen im Gesundheitswesen

Kraker für bessere Datengrundlage zu PAIS und für nachhaltige Finanzierung der ambulanten Versorgung

Wien (PK) - 

Der Rechnungshof überprüfte die "Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen" (PAIS) (III-277 d.B.). Die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im heutigen Rechnungshofausschuss. Gesicherte epidemiologische Daten hielt sie für wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen.

Bei der Prüfung der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich stellte der Rechnungshof Verbesserungsbedarf bei der ambulanten Versorgung fest. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) würden im Spannungsfeld zum Ziel, die Leistung im ambulanten Bereich auszubauen, stehen, hielt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht fest. Geprüft wurden die Jahre 2018 bis 2023 (III-263 d.B.).

Kraker: Fehlende Daten zu postakuten Infektionssyndromen

Belastungsintoleranz, unverhältnismäßige Müdigkeit, Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnliche Symptome und eine Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome kennzeichnen postakute Infektionssyndrome, kurz: PAIS. Zu PAIS zählen Erkrankungen wie Long/Post-COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). In seiner Analyse pocht der Rechnungshof auf eine zeitnahe länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung. Zudem trat Kraker dafür ein, bei Gutachten zur Berufsunfähigkeit Prozesse wie etwa Hausbesuche festzulegen.

Als Gründe für den Mangel an belastbaren Daten zu rund 80.000 Betroffenen nannte die Rechnungshofpräsidentin unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war. Diese sei nun seit 1. Juli 2026 verpflichtend, unterstrich Kraker.

Die Prüfung umfasste die Jahre 2019 bis 2023 und betraf das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, den Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

PAIS: Diagnosecodierung soll Datenlage verbessern

Aufgrund des differenzierten Krankheitsbildes gebe es in diesem Bereich wirklich große Herausforderungen, unterstrich Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Sie räumte Schwierigkeiten mit dem Datenmaterial ein. Es gelte Betroffene so gut wie möglich zu erreichen und passende Reha-Angebote bereitzustellen. Im Juni seien mit dem Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission wirkliche Fortschritte erzielt worden. Die Definition der PAIS sei ausschlaggebend für alle weiteren Schritte. Es gebe zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung eine Einigung auf einen gemeinsamen bundesweiten Versorgungsplan für postakute Infektionssyndrome, erklärte Königsberger-Ludwig. Künftig soll österreichweit einheitlich festgelegt werden, was als PAIS gilt, welche Diagnostik und Behandlung empfohlen wird und wie Betroffene durch das Gesundheitssystem begleitet werden.

"Wir sehen das Leid dieser Menschen", betonte die Staatssekretärin, an weiteren Verbesserungen werde gearbeitet. Durch die neue Diagnose-Codierung erwarte sie bessere Diagnosen, auf deren Grundlage zielgenauere Angebote erstellt werden können. Ulrike Königsberger-Ludwig bekannte sich zu einem Register für postakute Infektionssyndrome. Allerdings brauche die Umsetzung noch Zeit.

Jene, die besonders stark betroffen sind, sollen stärker berücksichtigt werden, so Gesundheitsministerin Korinna Schumann. Es handle sich um tragische Fälle, es gelte auch von anderen Ländern zu lernen. Wichtig sei auch der Fokus auf Angehörige, da diese "höchstbelastet" seien.

Debatte über Versorgungslücken

Christian Lausch (FPÖ) ging auf fehlende Behandlungsangebote und unklare Zuständigkeiten ein. Es fehle Planung, unterstrich er und machte sich für eine "flächendeckende", "entsprechende" medizinische Betreuung stark.

"Die Situation ist desaströs", sagte Ralph Schallmeiner (Grüne). Er kritisierte die unzureichende Einbindung von Stakeholdern, insbesondere der Betroffenen. Die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) habe einen gemeinsamen bundesweiten Versorgungsplan für postakute Infektionssyndrome (PAIS) - darunter ME/CFS und Long-COVID - beschlossen, hob Schallmeiner hervor. Zudem hinterfragte er, welche Lehren aus dem Rechnungshofbericht gezogen wurden.

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) erkundigte sich nach den Herausforderungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie zu geplanten Verbesserungen. Angela Baumgartner (ÖVP) setzte sich für die erforderliche Behandlung der Patientinnen und Patienten ein.

Auch Johannes Gasser (NEOS) ging auf den B-ZK-Beschluss ein. Er thematisierte, dass Personen mit ME/CFS in Reha-Zentren zugewiesen würden, aber im Zuge der Behandlung festgestellt werde, dass dies nicht das richtige Krankheitsbild sei. Er setzte sich dafür ein, sicherzustellen, dass betroffene Personen die richtige Therapie bekommen. Oft gehe ein langer Krankenstand voraus, warnte er vor Versorgungslücken. Es gelte, eine durchgängige Versorgung sicherzustellen, so Gasser.

Kraker: Finanzielle Lage der ÖGK hat sich verschlechtert

Der Rechnungshof hatte bereits im Jahr 2021 einen Bericht zur ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich veröffentlicht. Die finanzielle Lage der ÖGK habe sich seitdem verschlechtert, betonte die Rechnungshofpräsidentin im Ausschuss. Aus Sicht des Rechnungshofs seien wesentliche Änderungen nötig, um die ambulante Versorgung in Österreich nachhaltig als Sachleistungssystem aufrechtzuerhalten. Angesichts der Herausforderungen in Versorgung und Finanzierung hielt Kraker die zeitnahe Neuregelung der Zahlungsströme für den spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung" für unabdingbar. Damit sollen die verfügbaren Finanzressourcen optimiert und unzweckmäßige Leistungsverschiebungen vermieden werden. Aus Sicht des Rechnungshofes besteht ohne Gegenmaßnahmen das Risiko, dass der Wahlarztbereich weiter wächst und Lücken in der Sachleistungsversorgung entstehen könnten. Kraker setzte sich einmal mehr für ein Wartezeiten-Monitoring und Terminmanagement ein.

Kraker machte auf eine höhere Frequenz der abgerechneten Leistungen im Vertragsärztebereich aufmerksam. Es habe eine Mengensteigerung gegeben. Kraker verwies dabei auf gestiegene Konsultationen und teurere verrechnete Leistungen. Nur ein geringer Teil des Anstiegs sei durch den demographischen Wandel bedingt, unterstrich die Rechnungshofpräsidentin. Trotz gestiegener Honorare hätten die Planstellen abgenommen, betonte die Rechnungshofpräsidentin.

ÖGK-Finanzen, Arzthonorare und Wartezeiten im Fokus der Abgeordneten

Harald Thau (FPÖ) machte auf "massive Defizite bei der ÖGK" aufmerksam und hinterfragte, warum sich die Verluste in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hätten. Zudem widmete er sich den steigenden Treibstoffpreisen und deren Auswirkungen auf das Rettungswesen. Aus Sicht von Staatssekretärin Königsberger-Ludwig gelte es darauf zu schauen, dass die Rettungsorganisationen ihre Aufgaben weiterhin ausführen können. Sie verwies aber auf die Zuständigkeit der Länder.

Ralph Schallmeiner (Grüne) thematisierte die Vertragsstrukturen der ÖGK und die Entwicklung der Arzthonorare. Die Medianeinkünfte von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten seien von 2015 bis 2022 um 41% gestiegen, hob er hervor. Das belaste unser Gesundheitswesen zusätzlich, unterstrich Schallmeiner.

Für Dominik Oberhofer (NEOS) war ein flächendeckendes Wartezeiten-Monitoring einschließlich Terminmanagement ein wichtiger Faktor. Das Wartezeitenmanagement sei für Patientinnen und Patienten enorm wichtig, stimmte Königsberger-Ludwig zu.

Österreich habe international gesehen ein gutes, aber teures System, führte Manfred Hofinger (ÖVP) aus. Er ging auf das Thema Patientenlenkung bzw. die Versorgung von Patienten im niedergelassenen Bereich ein und erkundigte sich nach den Möglichkeiten für Ärzte, Hausapotheken zu betreiben. Königsberger-Ludwig verwies dabei auf die gesetzlichen Grundlagen.

Wolfgang Moitzi (SPÖ) verwies auf die Diskussion über eine bessere Bezahlung der Kassenärztinnen und Kassenärzte, um mehr Anreize zur Übernahme von Kassenpraxen zu setzen. Die Honorare der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte seien laut Rechnungshofbericht bereits deutlich gestiegen, sagte er. Moitzi erkundigte sich danach, wie der Ausbau von Primärversorgungseinheiten weiter vorangetrieben werden soll.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weitere Berichte zur Kenntnis genommen und vertagt

Der Rechnungshofausschuss befasste sich überdies mit den Berichten zum Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds - PRIKRAF - (III-11 d.B.), zur Gesundheitsförderung und Prävention (III-13 d.B.), Ambulante Versorgung in Kärnten (III-26 d.B.), zur Pflege in Österreich und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien; Follow-up-Überprüfung (III-30 d.B.), zur landwirtschaftliche Nutztierhaltung - Förderungen und Tierschutzkontrollen (III-47 d.B.), zu Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz; Follow-up-Überprüfung (III-54 d.B.), zur Elektronische Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH (III-55 d.B.), zur medizinischen Rehabilitation - Entwicklung und Steuerung (III-67 d.B.), zur medizinischen Rehabilitation - Organisation und Umsetzung (III-68 d.B.), zur Akutgeriatrie und Remobilisation in Niederösterreich und in der Steiermark (III-69 d.B.), zur Aufsicht über Ärztekammern (III-129 d.B.), zur Kinder- und Jugendpsychiatrie - Versorgungsplanung und Umsetzung (III-210 d.B.) und zur Altersteilzeit (III-255 d.B.). Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Im Sinne der Fristwahrung widmete sich der Rechnungshofausschuss folgenden Berichten, die vertagt wurden: Bericht zum Berufsschulwesen (III-380 d.B.), zur staatliche Qualitätssicherung bei Wein (III-385 d.B.), zum Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (III-391 d.B.), zur Forschungsprämie (III-392 d.B.), zur Österreichische Bundesfinanzierungsagentur; Follow-up-Überprüfung (III-394 d.B.) und zum Wohnungsleerstand in Innsbruck (III-395 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gla


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