- 20.10.2026, 14:27:02
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EU-Verpackungsverordnung: Bernhuber begrüßt Entlastung für kleine Betriebe
Europaparlament mit großer Mehrheit für Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht bei Verpackungen für Kleinst- und Kleinunternehmen
Kleine Betriebe, die Waren in andere EU-Länder verschicken, sollen künftig nicht mehr in jedem dieser Länder einen eigenen Bevollmächtigten für Verpackungsmeldungen und Entsorgungsbeiträge bestellen müssen. Dafür hat sich das Europäische Parlament heute mit 616 gegen neun Stimmen ausgesprochen. Die Erleichterung gilt für Kleinst- und Kleinunternehmen und betrifft neben Verpackungen auch Batterien.
Rechtsunsicherheit für Kleinbetriebe beenden: Parlament macht wichtigen Schritt
“Wenn ein kleines Unternehmen ein paar Pakete nach Deutschland oder Italien schickt, soll es dafür keinen Vertreter in Berlin oder Rom brauchen. Das Parlament hat heute geliefert, jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug. Eine Regel, die gilt, aber nicht geahndet wird, ist keine Lösung, sondern Rechtsunsicherheit”, betont Alexander Bernhuber, Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Seit August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie verpflichtet jeden Betrieb mit Sitz in der EU, der Produkte direkt an Kundinnen und Kunden in einem anderen Mitgliedstaat verkauft, dort einen eigenen Bevollmächtigten zu bestellen. Für kleine Unternehmen heißt das: Verträge und Kosten in jedem einzelnen Land, in das sie liefern. Nach heftiger Kritik hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, Verstöße vorerst nicht zu ahnden. Das Europäische Parlament hat heute für die Abschaffung dieser Pflicht gestimmt. Jetzt muss noch die zuständigen Umweltminister eine Einigung erzielen. Die ÖVP-Delegation hatte der ursprünglichen Verpackungsverordnung bei den Abstimmungen im Europäischen Parlament 2023 und 2024 nicht zugestimmt.
Gezielte Entlastung statt Generalausnahme
Das Parlament hat den Vorschlag der Kommission gezielt nachgeschärft: Die Aussetzung gilt nur für in der EU niedergelassene Kleinst- und Kleinunternehmen und ist befristet bis 1. Jänner 2035 oder bis ein neuer EU-Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft gilt. Hersteller aus Drittstaaten müssen weiterhin einen Bevollmächtigten benennen.
“Wir wollen die Verpackungsverordnung nicht aushebeln, sondern praxistauglich machen. Die Umweltziele bleiben, und wer von außerhalb Europas liefert, muss weiterhin einen Bevollmächtigten stellen. So bleiben die Regeln dort streng, wo sie gebraucht werden”, sagt Bernhuber.
Jetzt beginnen die Verhandlungen
Mit dem heutigen Beschluss ist das Parlament bereit für die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Kommission. Erst wenn ein gemeinsamer Text beschlossen und in Kraft ist, gilt die Erleichterung, bis dahin bleibt die geltende Rechtslage aufrecht. (Schluss)
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