• 20.10.2026, 13:18:32
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WKÖ-Danninger: EU-Parlament setzt wichtiges Signal für weniger Bürokratie bei Verpackungen

Vereinfachungen bei Herstellerverantwortung (EPR) und Verpackungsverordnung rasch umsetzen – Weitere Entlastungsschritte müssen folgen

Wien (OTS) - 

„Das EU-Parlament setzt ein wichtiges Signal gegen unnötige Bürokratie und greift damit eine zentrale Forderung der WKÖ auf. Die Verschiebung der Bevollmächtigtenpflicht für Kleinst- und Kleinunternehmen ist ein wichtiger erster Schritt. Die Verschiebung sollte jedoch für alle europäischen Unternehmen gelten. Aber das reicht nicht: Jetzt braucht es einen Stop-the-Clock und eine umfassende Überarbeitung der Verpackungsverordnung. Europa muss den Binnenmarkt stärken, statt unsere Betriebe mit immer neuen Pflichten zu belasten“, betont WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger anlässlich der Plenarabstimmung über den EU-Umwelt-Omnibus. Die Bevollmächtigtenpflicht sieht vor, dass Unternehmen, die Verpackungen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, dort jeweils einen Bevollmächtigten benennen müssen, der für sie bestimmte Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung übernimmt.

Die EU-Kommission selbst hatte unterschiedliche nationale Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung als eine häufig genannte Hürde für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt identifiziert. „Es braucht weitere Vereinfachungen, um diese Hürden abzubauen – etwa ein europäisches Herstellerregister. Auch Pauschalierungslösungen insbesondere für kleine und mittlere Verpackungsmengen sind notwendig, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren“, so Danninger.

Binnenmarkt muss für Unternehmen einfacher werden

Aus Sicht der WKÖ ist die Entlastung gerade bei der EU-Verpackungsverordnung wichtig. Die Verordnung bringt für Unternehmen umfangreiche neue Anforderungen mit sich. Zusätzliche nationale Vertretungsstrukturen würden grenzüberschreitende Geschäfte weiter verkomplizieren und zusätzliche Kosten verursachen. „Ein europäischer Binnenmarkt funktioniert nur, wenn Unternehmen ihre Produkte inklusive Verpackung möglichst einfach über Grenzen hinweg anbieten können. Unterschiedliche administrative Anforderungen in den Mitgliedstaaten bewirken das Gegenteil. Deshalb ist es richtig, bei den Bevollmächtigtenpflichten anzusetzen und damit zumindest kurzfristig Erleichterung zu schaffen“, betont Danninger.

Weitere Vereinfachungen bei PPWR notwendig

Für die WKÖ darf es bei dieser punktuellen Korrektur nicht bleiben. Auch weitere Vorgaben der Verpackungsverordnung müssen auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und unnötige administrative Belastungen überprüft werden. „Europa hat sich den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommen. Mit der heutigen Entscheidung zeigt das EU-Parlament, dass Korrekturen möglich sind. Jetzt müssen rasch weitere Schritte folgen. Unternehmen sollen sich auf Innovation und Wertschöpfung konzentrieren können, statt immer neue administrative Pflichten bewältigen zu müssen“, so Danninger abschließend. (PWK563/NIS)

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