- 19.10.2026, 11:50:33
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Fahrschultagung 2026: Neue EU-Führerscheine im Fokus
Neue EU-Führerschein-Richtlinie bringt Änderungen bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen, Anhängern und der Fahrausbildung
„Der Umfang des B-Führerscheins wird für Fahrten quer durch Europa bei Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativem Antrieb von derzeit 3.500 kg auf die neue Gewichtsgrenze von 4.250 kg angehoben“, berichtet Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bei der heurigen Fahrschultagung in Schladming. Die Erweiterung der Lenkberechtigung gilt je nachdem, ob es sich um Fahrten mit Autos oder Kleintransportern handelt, aufgrund der neuen EU-Führerschein-Richtlinie. Auch die Anhängerberechtigungen werden für B-Führerscheinbesitzer erweitert. Mit schweren Anhängern (Kategorie O2 bis 3.500 kg) darf man künftig mit BE-Lenkberechtigung ab 26. November 2027 grenzüberschreitend mit Elektrofahrzeugen und ähnlichen Fahrzeugen bis 7.750 kg und mit dem Code 96 nach einer Schulung bis 5.000 kg unterwegs sein. Voraussetzung ist ein zweijähriger Führerscheinbesitz.
Erleichterter Zugang zum Schaltgetriebe
Für das Lenken von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe kommt ein erleichterter „Stufenzugang“. Führerscheinwerber:innen, die ihre Fahrprüfung zunächst auf einem Automatikfahrzeug ablegen, benötigen keine vollständige Prüfung mit einem Behördenprüfer mehr, um einen uneingeschränkten Führerschein zu erhalten. „Stattdessen soll nach Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ein sogenannter Skills Test in der Fahrschule absolviert werden“, berichtet Steininger über eine Initiative des Fachverbandes. Diese soll möglichst noch vor den EU-Vorgaben umgesetzt werden, um Fahrschüler:innen bereits in der Fahrschule mit dem Lenken von Elektroautos und mit Assistenzsystemen in Automatikfahrzeugen vertraut zu machen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren als zusätzliche Variante
Weiters wird das Begleitete Fahren ab 17 Jahren als zweite Variante des Führerscheinerwerbs ab 17 Jahren eingeführt. Das EU-Recht sieht die Einführung ab 26. November 2028 vor. Diese neue Kategorie von Fahranfänger:innen darf anfänglich ein Auto jedoch nur in Begleitung der Eltern bzw. nahestehender Personen lenken, und zwar bis zum 18. Geburtstag. „Der Fahrschulbesuch ist ab 16,5 Jahren möglich“, so Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen. Der bewährte L17-Führerschein, den hierzulande 40 Prozent aller Fahrschüler machen, mit Fahrstunden in der Fahrschule sowie 3.000 km begleitetem Fahren mit den Eltern und einem Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren bleibt unverändert erhalten.
Automatisiertes Fahren: Hohe Kosten bei Level 4
Auch die Entwicklungen beim automatisierten Fahren, dessen Erprobung in Österreich laufend erweitert wird, standen auf der Agenda der Fahrschultagung. Beim vollautomatisierten Fahren (Level 4) kann das Fahrzeug innerhalb definierter Einsatzbedingungen die gesamte Fahraufgabe selbst übernehmen, ohne dass ein Mensch als Rückfallebene benötigt wird. „Die zugrunde liegende technische Ausstattung und die zugehörige Infrastruktur wie eine Leitstelle zur Überwachung der Fahrten und zur Einleitung von Maßnahmen bei Vorfällen verursachen derzeit noch enorm hohe Kosten. Aus diesem Grund stellt diese Technologie für Autokäuferinnen und -käufer in der Regel noch keine Option bei der Anschaffung eines privaten Fahrzeugs dar“, schloss Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs. (PWK554/DFS)
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