• 19.10.2026, 10:03:03
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Was in Salzburg, Niederösterreich und der Steiermark geht, geht in OÖ noch immer nicht: AK fordert einfacheren Weg zur Wohnbeihilfe

Linz (OTS) - 

Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigem Einkommen leistbares Wohnen ermöglichen. Hohe Hürden bei der Antragstellung verhindern jedoch, dass Menschen die nötige Unterstützung bekommen. Ein Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt nun: Die Nachbarbundesländer Salzburg, Niederösterreich und Steiermark sind weitaus bürgerfreundlicher bei dieser wichtigen sozialen Leistung. Die AK Oberösterreich bekräftigt ihre Forderungen für leistbares Wohnen.

Die Wohnbeihilfe unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen bei der Miete. Sie ist ein direkter Zuschuss des Landes Oberösterreich. Damit soll Wohnen leistbar bleiben. Dazu gibt es jedoch viele Bedingungen und die Berechnung ist kompliziert. Dass das nicht so sein muss, zeigen die Nachbarbundesländer Salzburg, Niederösterreich und Steiermark auf. Bürgerinnen und Bürger können dort sowohl die Höhe der Wohnbeihilfe online vorausberechnen, als auch beantragen. „Die Hürden bei der Antragstellung in Oberösterreich verhindern, dass Menschen die nötige Unterstützung bekommen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

In Salzburg um ein Drittel mehr Wohnbeihilfe
Dazu kommt: In Oberösterreich betrug die im Jahr 2025 durchschnittlich ausgezahlte monatliche Wohnbeihilfe rund 201 Euro, in Salzburg hingegen rund 264 Euro. Damit liegt die Wohnbeihilfe in Salzburg gut um ein Drittel über der Wohnbeihilfe in Oberösterreich.
Somit verwundern die Zahlen des AK Wohnzufriedenheitsindex kaum. So kritisiert jede:r Zweite (51 Prozent) die Höhe der Beihilfe, 42 Prozent die Verständlichkeit der Regeln und 40 Prozent die Gestaltung der Antragsformulare.

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich
Damit sich mehr Menschen mit niedrigem Einkommen eine Wohnung leisten können, fordert die AK, die Wohnbeihilfe an die Realität anzupassen. Dazu fordert sie konkret:

  • Zugangswege anpassen: Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich auch im Jahr 2026 nicht online beantragbar. Die AK fordert eine kundenfreundliche Möglichkeit, die Wohnbeihilfe digital vorauszuberechnen und zu beantragen. Zusätzlich soll die Zahl der einzureichenden Unterlagen reduziert werden.
  • Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe: Gegen einen Bescheid in Zusammenhang mit der Wohnbeihilfe kann in Oberösterreich kein Rechtsmittel eingelegt werden. Die AK fordert, einen Rechtsanspruch auf die Wohnbeihilfe auch in Oberösterreich einzuführen, so wie es ihn bereits in Wien gibt.
  • Werte anpassen: Zusätzlich soll der Quadratmeterpreisdeckel von 8 auf 10 Euro angehoben, die maximale Bezugshöhe auf 400 Euro, die förderbare Nutzfläche auf mindestens 50 Quadratmeter für eine Person bzw. 70 Quadratmeter für zwei Personen und der maximal anrechenbare Wohnaufwand von 3,7 Euro auf 5 Euro pro Quadratmeter angepasst werden.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
Telefon: +43 (0)50/6906-2174
E-Mail: [email protected]
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/

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