• 16.10.2026, 09:26:32
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Lindinger: Bürokratieabbau bei Feuerwehrfahrzeugen – keine Vorfinanzierung der NoVA mehr nötig

Gestern Allparteien-Initiativantrag beschlossen – Regelung soll mit 2027 in Kraft treten

Wien (OTS) - 

Eine deutliche Vereinfachung bei der Anschaffung neuer NoVA (Normverbrauchsabgabe)-pflichtiger Feuerwehrfahrzeuge sieht ein gestern eingebrachter Allparteien-Initiativantrag vor. Der Bereichssprecher der ÖVP für Jugend, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit ÖVP-Abg. Klaus Lindinger zeigt sich darüber erfreut: “Unsere Feuerwehren leisten Tag für Tag unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Es ist daher richtig, sie auch bei der Anschaffung dringend benötigter Einsatzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen.”

“Bisher waren Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren bei überwiegender Verwendung für Feuerwehrzwecke grundsätzlich im Wege einer Vergütung von der NoVA befreit. Allerdings musste die Abgabe zunächst bezahlt und anschließend die Rückerstattung beantragt werden. Mit der geplanten Neuregelung entfällt diese notwendige Vorfinanzierung. Künftig soll bereits bei der Anschaffung keine NoVA mehr entrichtet werden müssen. Damit wird auch der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduziert”, erläutert der Abgeordnete. Als Vorbild dient das bereits bestehende und bewährte Verfahren für Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

“Unsere Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Sicherheits- und Katastrophenschutzsystems. Ob bei Bränden, Verkehrsunfällen, Unwettern oder anderen Notlagen – die Feuerwehrleute sind da, wenn Menschen Hilfe brauchen. Dieses Engagement verdient bestmögliche Rahmenbedingungen. Die geplante Änderung ist ein konkreter Schritt, um die Feuerwehren finanziell und administrativ zu entlasten”, so Lindinger.

Die Änderung soll am 5. November im Budgetausschuss behandelt und bereits in der November-Sitzung beschlossen werden. Damit könnte die neue Regelung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. (Schluss)

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