- 15.10.2026, 10:22:32
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Ukraine: Hauptausschuss billigt Novellierung der Vertriebenen-Verordnung
Kein Aufenthaltsrecht mehr für ukrainische Wehrpflichtige, Wechsel ins reguläre Aufenthaltsrecht wird erleichtert
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen eine Änderung der Vertriebenen-Verordnung gebilligt. Ukrainer, die ihre militärischen Pflichten in der Ukraine nicht erfüllt haben und denen daher die Ausreise untersagt wurde, erhalten demnach künftig kein Aufenthaltsrecht in Österreich mehr. Betroffen davon sind Personen, die nach dem Juli 2026 neu angekommen sind. Außerdem wird Ukrainerinnen und Ukrainern, die bereits in einem anderen EU-Land temporären Schutz genießen, kein Schutzstatus mehr in Österreich gewährt. Damit soll laut Innenminister Gerhard Karner verhindert werden, dass mit dem Schutzstatus verbundene Rechte und Leistungen doppelt in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich bleibt der Schutzstatus für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich aber aufrecht: Er wurde auf EU-Ebene erst kürzlich um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert.
Befasst hat sich der Hauptausschuss heute außerdem mit einem Verordnungsentwurf von Justizministerin Anna Sporrer zur Pauschalvergütung für als Verfahrenshelferinnen bzw. Verfahrenshelfer eingesetzte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei überdurchschnittlich langen Verfahren für das Jahr 2021: Er wurde einstimmig genehmigt.
Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer
Die Vertriebenen-Verordnung basiert auf der Massenzustrom-Richtlinie der EU, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine aktiviert wurde. Seither wurde das spezielle Aufenthaltsrecht für Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich und den anderen EU-Ländern bereits mehrfach verlängert, zuletzt per Durchführungsbeschluss der EU um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028. Mit dem Aufenthaltsrecht sind auch weitere Rechte wie ein Anspruch auf Grundversorgung und ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden. Neben den Einschränkungen für Wehrpflichtige und den Bestimmungen zur Vermeidung von doppeltem Schutz wird Ukrainerinnen und Ukrainern durch die Verordnungsnovelle nun auch ein Wechsel ins reguläre Aufenthaltsrecht erleichtert: Wer auf seinen Vertriebenenstatus verzichtet, kann bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erlangen.
Wie den Erläuterungen des Innenministeriums zu entnehmen ist, wurden in Österreich seit Kriegsbeginn 147.022 Personen von der Vertriebenen-Verordnung umfasst, darunter rund ein Drittel Kinder. Mit Stand 1. August 2026 verfügten 91.559 Personen über einen aufrechten Vertriebenenstatus. 25.600 davon befanden sich in der Grundversorgung. Durch die Verlängerung des Schutzstatus rechnet die Regierung mit Kosten von 174,5 Mio. Ꞓ für den Bund.
FPÖ lehnt Verordnungsnovelle ab
Abgelehnt wurde die Verordnungsnovelle von der FPÖ. Abgeordneter Christian Hafenecker bezweifelte, dass es den zuständigen Behörden in Österreich möglich sein werde, zu kontrollieren, ob ein Ukrainer seinen Wehrdienst in der Ukraine ordnungsgemäß abgeleistet hat. Die Ukraine sei "eines der korruptesten Länder der Welt", meinte er und äußerte die Vermutung, dass sich ein Schwarzmarkt für Bestätigungen entwickeln wird. "Wir machen Tür und Tor für Missbrauch auf", ist Hafenecker überzeugt.
Zudem hinterfragte Hafenecker, warum die Regierung mit 15.000 zusätzlichen Vertriebenen rechne, und kritisierte insgesamt die Versorgungskosten. Durch die Verlängerung der Vertriebenen-Verordnung um ein Jahr entstünden für Bund und Länder insgesamt Mehrkosten in der Höhe von 290 Mio. Ꞓ, skizzierte er. Mit diesen Mitteln könnte man ihm zufolge die Paketsteuer wieder streichen. Die Erleichterungen beim Umstieg auf einen regulären Aufenthaltsstatus wertete Hafenecker als zusätzlichen "Pull-Faktor". Das konterkariere außerdem das Ziel, dass die Betroffenen nach Ende des Krieges wieder in ihr Heimatland zurückkehrten.
Karner: Neuregelung für Wehrpflichtige ist auch im Sinne der Ukraine
Innenminister Karner hielt dazu fest, dass es ein Fortschritt sei, dass Ukrainer im wehrfähigen Alter keinen automatischen Schutzstatus mehr erhielten. Das sei auch im Sinne der Ukraine, bekräftigte er. In Bezug auf die Prüfung von Dokumenten und Zertifikaten habe er großes Vertrauen in das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), unterstrich Karner. Schließlich sei es diesem auch gelungen, Asylmissbrauch "in großem Ausmaß zurückzudrängen". Zahlen, wie viele Ukrainer zwischen 18 und 60 derzeit ein Aufenthaltsrecht in Österreich nach der Vertriebenen-Verordnung haben, will Karner nachreichen. Ob und inwieweit es in der Vergangenheit zu doppelten Unterstützungen von Vertriebenen in verschiedenen EU-Ländern gekommen sei, dazu habe er keine Detailzahlen, sagte Karner in Antwort auf eine Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch, er hält es aber für wichtig, diese Lücke zu schließen.
Zum erleichterten Umstieg auf einen regulären Aufenthaltstitel merkte Karner an, viele Ukrainerinnen und Ukrainer würden bereits in Österreich arbeiten und seien Teil der Gesellschaft geworden. Schon jetzt verfügen ihm zufolge 11.000 über einen NAG-Titel. Nach fünf Jahren hätten sie die Möglichkeit, einen EU-Aufenthaltstitel zu erwerben. Unbeantwortet blieb die Frage von Grünen-Abgeordneter Agnes Sirkka Prammer, was passiere, wenn jemand auf seinen Vertriebenenstatus zugunsten eines NAG-Titels verzichtet habe und der NAG-Titel, etwa infolge eines Jobverlusts, wieder erlischt.
Sonderpauschale für Verfahrenshilfe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren als Verfahrenshelferinnen bzw. Verfahrenshelfer tätig sind, erhalten von der Rechtsanwaltskammer eine Pauschale für ihre Leistungen. Für das Jahr 2021 zahlt der Bund der Rechtsanwaltskammer nun 947.759,85 Ꞓ für diese Sonderpauschalvergütung. Die entsprechende Verordnung von Justizministerin Anna Sporrer wurde vom Hauptausschuss einstimmig genehmigt.
Eine funktionierende Verfahrenshilfe sei ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates, hob Justizministerin Sporrer im Ausschuss hervor. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte würden hier eine wichtige Aufgabe übernehmen. Dass die Höhe des staatlichen Kostenersatzes für überlange Verfahren im Jahr 2021 erst jetzt festgelegt wird, liegt Sporrer zufolge daran, dass einzelne Bescheide beim Verwaltungsgericht angefochten und daher erst verspätet rechtkräftig wurden. Finanzielle Nachteile seien den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dadurch aber nicht entstanden, da die Rechtsanwaltskammer die Pauschalen zur Gänze bevorschusst habe. Auch im bestehenden Budgetrahmen des Justizressorts ist die Pauschalvergütung gemäß den Erläuterungen zur Verordnung bedeckt. (Schluss) gs
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