• 14.10.2026, 17:13:02
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  • OTS0177

Nationalrat setzt neue Regeln zur Geldwäscheprävention und stärkt Unabhängigkeit der FMA

Weitere Beschlüsse zu Doppelbesteuerungsabkommen sowie zur Finanzierung internationaler Finanzinstitutionen

Wien (PK) - 

Der Nationalrat hat Maßnahmen zur Umsetzung neuer EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossen. Geplant sind unter anderem ein neues Gesetz über das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und erweiterte Kontrollbefugnisse. Zudem sollen strengere Vorgaben für mögliche Interessenkonflikte bei der FMA sowie Regelungen zum Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Risiken ("ESG-Risiken") umgesetzt werden.

Die Koalitionsparteien begrüßten die neuen Vorgaben zur Geldwäscheprävention und die Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht als wichtige Maßnahmen für mehr Transparenz, Sicherheit und Stabilität im Finanzsektor. FPÖ und Grüne lehnten die Novelle zur Finanzmarktaufsicht ab. Bei der Geldwäscheprävention gingen den Grünen die Maßnahmen zudem nicht weit genug, während die FPÖ trotz Kritik an einzelnen Bestimmungen zustimmte.

Fraktionsübergreifende Zustimmung gab es für die Modernisierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Katar. Dasselbe gilt für den Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Fürstentum Andorra sowie für die Adaptierung des internationalen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Breite Zustimmung gab es für das IFI-Beitragsgesetz 2026. Demnach beteiligt sich Österreich mit 171,3 Mio. Ꞓ an der Wiederauffüllung der Mittel bestimmter internationaler Finanzinstitutionen.

Neue EU-Standards für Geldwäscheprävention

Die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der EU-Geldwäscheverordnung soll für mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten sorgen. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen ist geplant, im Juli kommenden Jahres ein neues "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" zu erlassen, informierte Maximilian Linder (FPÖ). Damit soll durch neue europäische Standards die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer aus berechtigtem Interesse verbessert werden. Das Register wurde für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts.

Zudem soll die Verfahrensdauer bei Anträgen auf Einsicht bei berechtigtem Interesse verringert werden. Entscheidungen über die Gewährung der Einsicht sollen außerdem europaweite Gültigkeit erlangen. Durch eine Verbesserung der Verfahrensabläufe soll es der Registerbehörde ermöglicht werden, innerhalb von zwölf Arbeitstagen Entscheidungen treffen zu können. Zudem sollen die Befugnisse der Registerbehörde ausgeweitet werden. Sie soll diese Inspektionen vor Ort durchführen können. Zur Gewährleistung eines effizienten Verfahrensablaufs soll zu diesem Zweck auf die Erfahrungen des Amts für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) zurückgegriffen werden können. ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten für die Maßnahmen.

Den Grünen gehen die Regelungen nicht weit genug. Es gehe darum, Straftaten aufzudecken, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus, "so wie das Register in Österreich ausgestaltet ist, kommen wir dem Ziel nicht näher". Aus Sicht der Grünen brauche es breitere Zugänge etwa für Journalistinnen und Journalisten, eine Erweiterung des Zwecks, geringere Gebühren und mehr Vernetzung, etwa mit dem Grundbuch. In diesem Sinne stimmten die Grünen dagegen.

Die FPÖ stimmte zu, obwohl von ihr einige Punkte kritisch gesehen wurden. Maximilian Linder (FPÖ) waren die Beweislastumkehr und die Nachschau durch die Registerbehörde ein Dorn im Auge. Jeder Unternehmer werde unter Generalverdacht gestellt, kritisierte Linder.

Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung seien ein wichtiges gemeinsames Anliegen im Hohen Haus, fasste Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zusammen. Dazu brauche es klare gemeinsame Regeln. Mit diesem Gesetzespaket werden europäische Vorgaben umgesetzt. Denn es brauche bessere Möglichkeiten, um Scheinunternehmen zu bekämpfen. Österreich habe bereits ein Vorzeigemodell mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Ein großer Teil der Unternehmen in Österreich arbeite redlich und ordnungsgemäß, betonte sie. Betrugsbekämpfung schaffe daher mehr Fairness.

"Die Frage 'Wer steht tatsächlich hinter einem Unternehmen und wer zieht wirtschaftlich die Fäden?' soll mit der Gesetzesnovelle adressiert werden. Denn kriminelles Geld dürfe sich nicht hinter komplizierten Firmenkonstrukten verstecken, unterstrich Kurt Egger (ÖVP). Daher brauche es mehr Transparenz und klare Regeln, weniger Bürokratie durch Nutzung vorhandener Daten und gezieltere Kontrollen sowie nachvollziehbare Strafen, sagte er.

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehe es vor allem um Transparenz, erläuterte Manfred Sams (SPÖ). "Wir müssen wissen, wer hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung steht." Genau darum gehe es bei diesem Gesetzesvorhaben. Fraktionskollegin Selma Yildirim hielt die Novelle für essenziell, da sich Zahlungsmethoden und Firmenkonstrukte rasch ändern.

"Unsere bewährten Modelle bleiben erhalten", freute sich Christoph Pramhofer (NEOS). Denn das österreichische Modell sei sehr effizient. Bereits vorhandene Daten werden genutzt, damit Bürgerinnen und Bürger diese nicht doppelt und dreifach bereitstellen müssen. Dies sei ein Anliegen der NEOS gewesen.

Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossen. Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, soll es künftig spezielle "Abkühlungsphasen" für Mitglieder des Vorstands sowie Bedienstete der FMA beim Wechsel in ein beaufsichtigtes Unternehmen geben, führte Barbara Teiber (SPÖ) aus. Geplant ist außerdem eine EU-weite Harmonisierung der Verfahren für die Eignungsüberprüfung von Funktionsträgern bei Kreditinstituten.

Die Behörde hat ein Beurteilungsverfahren bezüglich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken ("ESG-Risiken") zu verbessern, sollen Kreditinstitute überdies in der Lage sein, derartige Risiken systematisch zu ermitteln, zu steuern und spezifische Pläne aufzustellen, um den finanziellen Risiken zu begegnen, die sich kurz-, mittel- und langfristig daraus ergeben.

Neben der Stärkung der FMA werden auch Kryptowerte und neue Geschäftsmodelle adressiert, gab Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einen Einblick in die Neuerungen. ESG-Risiken werden bedacht und umfassende Auflagen etabliert. "Wir brauchen eine starke Aufsicht, aber gleichzeitig keine überbordende Bürokratie", trat Eibinger-Miedl für klare Regeln ein.

Die FPÖ lehne die Novelle ab, da hier Klimapolitik über das Aufsichtsrecht gemacht werden soll, erklärte Barbara Kolm (FPÖ). Die FPÖ befürworte einige Aspekte, wie etwa die Abkühlungsphasen, begründete sie die Zustimmung der FPÖ im Finanzausschuss. Da aber Anreize gesetzt werden, damit Banken nachhaltige Projekte stärker finanzieren, handle es sich um Kreditsteuerung. Dies werde von den Freiheitlichen abgelehnt, unterstrich Kolm. Bei den Regelungen zu den "ESG-Risiken" könne die FPÖ auf keinen Fall mitgehen, bekräftigte Alexander Petschnig (ebenso FPÖ). Wertschöpfung werde umverteilt, Sozial- und Umweltvertreter werden künstlich zu Stakeholdern gemacht, kritisierte er.

Auch für die Grünen überwogen die kritischen Punkte, obwohl Jakob Schwarz (Grüne) zahlreiche Vorteile anerkannte. Die Grünen begrüßten etwa, dass die "ESG-Risiken" aufgenommen werden. Kritisch äußerte sich Schwarz zur Abkühlungsphase und höheren Vergütungen, weshalb die Grünen dem Gesetz schließlich nicht zustimmten.

Mit dieser Richtlinienumsetzung werden Lehren aus der Finanzkrise gezogen, sagte Kai Jan Krainer (SPÖ). Banken dürfen nicht zum Risiko für die Gesellschaft werden. Der Bankensektor sei heute wesentlich stabiler und resilienter aufgestellt als vor 20 Jahren, betonte er. Nun werde die Unabhängigkeit der FMA weiter gestärkt.

Der Bankensektor in Österreich sei hervorragend aufgestellt, zeigte sich Andreas Ottenschläger (ÖVP) überzeugt. Starke Banken brauchen eine unabhängige Aufsicht, denn Vertrauen entstehe dort, wo es klare Regeln gibt und auch jemand darauf achtet, dass diese eingehalten werden. Mehr Aufsicht bedeute nicht automatisch mehr Bürokratie, war Ottenschläger überzeugt. Bei der Novelle gehe es um Sicherheit, Vertrauen und Stabilität in unserem Finanzsystem, erläuterte Angela Baumgartner (ÖVP), denn "wir erwarten uns, dass unser Geld bei den Banken sicher ist".

"Teure Kredite machen das Wohnen in Österreich teuer", betonte Christoph Pramhofer (NEOS), deshalb sei diese Umsetzung einer EU-Richtlinie ein wichtiges Thema. Eine klare und faire Grundlage schaffe Sicherheit für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger. Wichtig war ihm dabei die Verhältnismäßigkeit. Es werde entlang der Richtlinie umgesetzt und es gebe kein Gold Plating, unterstrich er.

Internationale Steuerabkommen

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Modernisierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Katar sowie für den Abschluss eines neuen Abkommens mit dem Fürstentum Andorra aus. So soll durch die Anpassung an OECD-Standards Rechtssicherheit geschaffen werden. Im Steuerabkommen mit Katar werden unter anderem die Missbrauchsregelungen hinsichtlich der Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, Steuertransparenz und Amtshilfe angepasst. Zudem wird eine Rechnungshofempfehlung zur Quellenbesteuerung von Dividenden umgesetzt. Beim Abkommen mit der Schweiz sind unter anderem die Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahnen von Änderungen betroffen.

Ebenfalls einhellige Zustimmung gab es für die Adaptierung einer im Jahr 2014 abgegebenen Erklärung zum internationalen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Informationsaustausch mit Steuerbehörden anderer Länder auch die globale Mindeststeuer umfasst ist. Bisher sind in der Erklärung nur die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer angeführt.

Bei den Abkommen gehe es um das Schließen internationaler Steuerschlupflöcher, um mehr Transparenz sowie um einen besseren Informationsaustausch der Steuerbehörden über Ländergrenzen hinweg, betonte Maximilian Köllner (SPÖ). Zudem werde die globale Mindeststeuer dafür sorgen, dass internationale Konzerne grundsätzlich mit mindestens 15 % besteuert würden.

Für Andreas Ottenschläger (ÖVP) schaffen die Doppelbesteuerungsabkommen Rechtsicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen. Gleiche Rahmenbedingungen seien zudem wichtig für fairen Wettbewerb und Transparenz.

Jakob Schwarz (Grüne) sprach in Bezug auf die Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen von einem "Meilenstein der internationalen Steuergerechtigkeit". Der Grünen-Mandatar vermisste aber die damit in Zusammenhang stehende Besteuerung internationaler Tech-Konzerne. Hier brauche es mehr Engagement der Bundesregierung für eine europaweite Digitalsteuer.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zeigte sich über die fraktionsübergreifende Zustimmung zur Umsetzung von OECD-Standards, besseren Informationsaustausch und Transparenz zur Vermeidung von Doppelbesteuerung erfreut. All dies sei gerade für ein Exportland wie Österreich wichtig.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2026

Im von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich angenommenen IFI-Beitragsgesetz 2026 werden jene Beiträge abgebildet, die Österreich heuer an internationale Finanzinstitutionen leisten will, mit dem Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es um die Beteiligung an der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) sowie die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association - IDA) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF), wobei sich das damit verbundene Volumen auf insgesamt 171,3 Mio. Ꞓ beläuft. Österreich leiste damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und werde seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht, heißt es in den Erläuterungen.

Manuel Litzke (FPÖ) argumentierte die Ablehnung seiner Fraktion mit der geringen Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der zur Verfügung gestellten Gelder. Zudem dürften keine Entwicklungshilfegelder für jene Staaten zur Verfügung gestellt werden, die nicht mit Österreich im Bereich der Migration kooperieren.

Das sahen die Abgeordnete der anderen Fraktionen anders. Für Christian Oxonitsch (SPÖ) geht es um Investitionen etwa in Umwelt- und Klimaschutz, Sicherheit, Stabilität sowie in Bildung. Internationale Krisen könnten nur gemeinsam gelöst werden. Im Gegensatz dazu plädiere die FPÖ für die Zusammenarbeit mit jenen Kräften, die Österreich tagtäglich schaden würden.

Klaus Lindinger (ÖVP) sprach von Hilfe zur Selbsthilfe, dem Schaffen von wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort sowie von der Förderung von Eigenverantwortung und Eigenständigkeit. Anstatt Abschottung brauche es internationale Zusammenarbeit.

Das sah Markus Hofer (NEOS) ähnlich. "Kleinkrämerei" und Abschottung seien noch nie ein Erfolgsfaktor Österreichs gewesen, so Hofer in Richtung FPÖ. Man wäre ein verlässlicher Partner für langfristige internationale Entwicklungszusammenarbeit (EZA), die zum Vorteil Österreichs und der Empfängerländer sei.

Da sich die immer häufiger werdenden internationalen Krisen nicht von selbst auflösen würden, brauche es die österreichische Beteilung an der Finanzierung internationaler Finanzinstitutionen, hielt David Stögmüller (Grüne) fest. Dieser kritisierte jedoch die "massiven Einsparungen" der Bundesregierung bei der EZA. Diese würden langfristige Projekte und die Planungssicherheit in den Partnerländern gefährden.

Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl geht es bei der Wiederauffüllung der österreichischen Beiträge um Armutsbekämpfung sowie um die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort als auch für heimische Unternehmen. Gerade in der EZA könne gemeinsam mehr bewirkt werden. (Fortsetzung Nationalrat) gla/med


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