- 14.10.2026, 13:33:32
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ÖGB: Dauerüberwachung im Homeoffice ist völlig inakzeptabel
Weilharter: „Österreichisches Arbeitsrecht schützt Beschäftigte auch zu Hause vor unverhältnismäßiger und unsachlicher Kontrolle.“
„Ein Fall wie jener in den USA wäre in dieser Form in Österreich kaum denkbar. Unsere Gesetze schützen Arbeitnehmer:innen vor unverhältnismäßiger Überwachung, selbstverständlich auch im Homeoffice“, erklärt Verena Weilharter, ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin. „Die eigenen vier Wände dürfen nicht zum digitalen Überwachungsraum des Arbeitgebers werden“, betont Weilharter.
Totale Webcam-Kontrolle in den USA
Hintergrund: In den USA klagt eine Beschäftigte gegen ihre Entlassung. Ihr Arbeitgeber wollte, dass eine Software während ihres achtstündigen Arbeitstags etwa alle drei Minuten Fotos macht. Das wären rund 160 Webcam-Aufnahmen pro Tag.
„Wer seine Arbeit zuverlässig erledigt, darf nicht unter digitalen Generalverdacht gestellt werden“, unterstreicht Weilharter: „Arbeitgeber können und müssen andere Wege finden, um Arbeitsergebnisse zu beurteilen. Permanente Kamerakontrolle ist kein Führungsinstrument, sondern ein massiver Eingriff in die Privatsphäre.“
Klare Grenzen für Kontrolle in Österreich
Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, brauchen in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung. Gibt es keinen Betriebsrat, ist die Zustimmung der einzelnen Beschäftigten notwendig. Entscheidend ist zudem, ob die Kontrolle verhältnismäßig ist und ob weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen.
Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind absolut unzulässig. Dazu zählen etwa heimliches Abhören oder Überwachungskameras in Toiletten und Waschräumen. Auch die direkte Videoüberwachung des Arbeitsplatzes zur Mitarbeiter:innenkontrolle ist verboten.
„Nicht alles, was technisch möglich ist, darf am Arbeitsplatz oder im Home Office eingesetzt werden“, sagt Weilharter: „Das Interesse von Arbeitnehmer:innen auf Privatspähre ist auch am Arbeitsplatz zu respektieren, eine gute Zusammenarbeit ist auch ohne permanente Überwachung möglich.“
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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