- 14.10.2026, 12:36:05
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FPÖ – Ragger: „Zustimmung zur Strafrechtsänderungsnovelle, aber massive Kritik an überschießenden und praxisfernen Regelungen!“
Ragger kritisiert „Gold-Plating“ beim Menschenhandel und warnt vor unklaren Tatbeständen, die in der Praxis kaum vollziehbar sind
Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger hat in seinem Debattenbeitrag zur Strafrechtsänderungsnovelle die grundsätzliche Zustimmung der FPÖ zu den vorgesehenen Maßnahmen gegen Menschenhandel und Organhandel bekräftigt, gleichzeitig aber deutliche Kritik an einzelnen Bestimmungen der Regierungsvorlage geübt. „Wir stehen seit jeher hinter dem Anliegen, diese Bereiche klar und wirksam zu regeln. Die vorliegende Novelle enthält durchaus sinnvolle Ansätze, etwa die Berücksichtigung von KI-generiertem Bildmaterial, insbesondere Deepfakes, als Erschwerungsgrund sowie die strafrechtliche Erfassung neuer Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat, Leihmutterschaft und rechtsmissbräuchliche Adoption. Dennoch muss man die einzelnen Regelungen differenziert betrachten“, erklärte Ragger.
Kritisch sieht der Freiheitliche vor allem die Tendenz der schwarz-rot-pinken Regierung, über die Vorgaben der EU hinauszugehen und zusätzliche strafrechtliche Zuständigkeiten zu schaffen. „Österreich betreibt hier einmal mehr ein ,Gold-Plating'. So werden im Zusammenhang mit dem Menschenhandel Zuständigkeiten beansprucht, die weit über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen. Wenn Österreich seine Strafgerichtsbarkeit auf Sachverhalte ausdehnt, die allein aufgrund der Ankunft oder des Abflugs eines Flugzeugs einen entsprechenden Bezug zum Bundesgebiet erhalten sollen, wirft das erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf“, so Ragger.
Diese Bedenken seien keineswegs ausschließlich eine freiheitliche Einschätzung. Im Justizausschuss sei die Problematik ausführlich diskutiert worden. Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch die Staatsanwaltschaft Korneuburg hätten eine solche Ausweitung der strafrechtlichen Zuständigkeit nachdrücklich abgelehnt. Auch aus dem Bereich der Justiz seien entsprechende Einwände gekommen. „Wenn maßgebliche Vertreter der Strafverfolgung vor einer überschießenden Ausdehnung der Zuständigkeiten warnen, dann muss die Politik diese fachlichen Bedenken ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass solche Einwände zwar dokumentiert werden, in der Regierungsvorlage aber letztlich unberücksichtigt bleiben“, kritisierte Ragger.
Ein weiterer Punkt betrifft die Einwilligung in eine Organentnahme bei Minderjährigen. Die Novelle sieht diesbezüglich eine klare gesetzliche Grenze vor. „Es ist richtig, hier eindeutige Regeln zu schaffen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besonderes Gewicht zu geben. Gerade bei medizinisch und rechtlich derart sensiblen Eingriffen braucht es klare gesetzliche Vorgaben, die keinen Raum für missverständliche Auslegungen lassen“, betonte Ragger.
Besonders kritisch beurteilte Ragger jedoch die Ausgestaltung des neuen Straftatbestands im Zusammenhang mit der Nutzung von Opfern des Menschenhandels. Die in den Erläuterungen vorgesehene Voraussetzung der Wissentlichkeit könne in der praktischen Strafverfolgung zu erheblichen Schwierigkeiten führen. „Wenn für eine Strafbarkeit vorausgesetzt wird, dass jemand wissentlich handelt, muss auch geklärt sein, wie dieser Nachweis in der Praxis erbracht werden soll. Gerade bei Sachverhalten, bei denen Minderjährige in der Prostitution ausgebeutet werden, darf die gesetzliche Regelung nicht an überzogenen Anforderungen an den Nachweis der inneren Einstellung des Täters scheitern“, erklärte Ragger.
Im Justizausschuss sei dazu unter anderem die Frage aufgeworfen worden, wie die Bestimmung anzuwenden wäre, wenn jemand in einem Laufhaus auf einen Minderjährigen trifft. „Wenn die Strafbarkeit derart ausgestaltet ist, dass dem Täter die Wissentlichkeit über die konkrete Situation nachgewiesen werden muss, droht ein Tatbestand zu entstehen, der zwar auf dem Papier besteht, in der Praxis aber kaum wirksam durchgesetzt werden kann. Ein Straftatbestand, der den Schutz von Opfern gewährleisten soll, muss so formuliert sein, dass er auch tatsächlich vollzogen werden kann“, stellte Ragger klar. Dass entsprechende Bedenken aus dem Bereich der Staatsanwaltschaften nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, sei besonders problematisch.
Abschließend hielt Ragger fest, dass die Zustimmung der FPÖ zur Strafrechtsänderungsnovelle nicht mit einer vorbehaltlosen Unterstützung sämtlicher Einzelbestimmungen gleichzusetzen sei. „Wir stimmen dieser Novelle zu, weil wir wirksame Maßnahmen gegen Menschenhandel und Organhandel unterstützen. Das entbindet uns aber nicht davon, auf juristisch problematische und praxisferne Regelungen hinzuweisen. Es zieht sich leider wie ein roter Faden durch manche Gesetzesnovellen dieser Regierung, dass fachliche Einwände nicht ausreichend berücksichtigt werden und Bestimmungen entstehen, deren praktische Anwendbarkeit fraglich ist. Strafrecht muss klar, rechtssicher und vollziehbar sein. Alles andere hilft weder den Ermittlungsbehörden noch den Opfern“, betonte Ragger.
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