- 14.10.2026, 12:01:34
- /
- OTS0110
WKÖ-Danninger: GewO-Novelle bringt spürbare Erleichterungen für Betriebe
Nationalrat beschließt heute wichtige Schritte zum Bürokratieabbau – WKÖ begrüßt einfachere Genehmigungen und fordert weitere Verfahrensbeschleunigung
„Mit der Gewerbeordnungs-Novelle setzt der Nationalrat wichtige Schritte zum Bürokratieabbau. Weniger bürokratische Hürden und einfachere Genehmigungen sparen Zeit und Kosten und schaffen mehr Spielraum für unternehmerische Investitionen. Besonders erfreulich ist, dass damit mehrere langjährige Forderungen der Wirtschaft umgesetzt werden“, so WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger zum für heute erwarteten Beschluss im Nationalrat. Die Novelle bringt konkrete Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht. Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen benötigen künftig keine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung mehr. Dies wird auch für alleinstehende Batteriespeicher gelten. Damit wird eine Gleichbehandlung mit Speichern bei PV-Anlagen erzielt. Auch geringfügige Änderungen, etwa bei Klimatisierungs- oder Lüftungsanlagen, führen nicht mehr zum Verlust der Genehmigungsfreiheit. Zudem wird die Frist für die Wiederaufnahme der Nutzung bestehender Betriebsanlagen von fünf auf sieben Jahre verlängert, mit einer möglichen Ausdehnung auf zehn Jahre. Bei Betriebsübernahmen wird die Schonfrist für die Aussetzung von Auflagen von drei auf fünf Jahre erhöht.
Weitere Schritte zur Verfahrensbeschleunigung notwendig
Für die WKÖ ist der Beschluss ein wichtiger Fortschritt, dem weitere Maßnahmen folgen müssen. Noch offen sind insbesondere der verstärkte Einsatz von Sachverständigenbestätigungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Abschaffung des Abfallwirtschaftskonzepts. Beide Vorhaben waren bereits Teil der Forderungen der WKÖ zum Entbürokratisierungspaket vom Dezember 2025. „Es zeigt sich, dass beim Bürokratieabbau konkrete Verbesserungen möglich sind. Jetzt müssen wir diesen Weg konsequent fortsetzen. Gerade bei Genehmigungsverfahren zählt für unsere Betriebe jeder Monat. Deshalb sollten auch die noch offenen Maßnahmen rasch umgesetzt werden“, so Danninger abschließend. (PWK542/NIS)
Rückfragen & Kontakt
Wirtschaftskammer Österreich
Digital Media & Communication
Pressestelle
Telefon: T 0590 900 – 4462
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






