- 13.10.2026, 09:13:32
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WKÖ-Danninger: EU-Verpackungsregeln müssen einfacher werden
Österreichische Initiative im EU-Umweltrat begrüßenswert – WKÖ fordert weniger Bürokratie und raschen Aufschub der Bevollmächtigtenpflicht
„Es ist ein wichtiges Signal, dass Österreich die überbordende Bürokratie bei den europäischen Verpackungsvorschriften im EU-Umweltrat aufgreift. Die Initiative geht in die richtige Richtung. Wer nur geringe Verpackungsmengen in andere EU-Länder liefert, darf nicht mit unverhältnismäßigen Pflichten belastet werden. Jetzt muss die Europäische Kommission rasch konkrete Vereinfachungen auf den Weg bringen“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich der Initiative von Bundesminister Norbert Totschnig im EU-Umweltrat. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht umfangreiche Verpflichtungen für Unternehmen vor, die Verpackungen in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, wie eine Registrierung in den jeweiligen Ländern und die Bestellung von Bevollmächtigten.
Bevollmächtigtenpflicht für EU-Unternehmen streichen
Die WKÖ unterstützt den österreichischen Vorstoß für Bagatellgrenzen, vereinfachte Verfahren und eine stärkere Verantwortung großer Online-Plattformen. Bei der Bevollmächtigtenpflicht fordert sie jedoch eine weitergehende Lösung: Unternehmen mit Sitz in der EU sollen bei grenzüberschreitenden Lieferungen grundsätzlich keinen zusätzlichen Bevollmächtigten bestellen müssen. Für Fernabsatzhändler aus Drittstaaten soll diese Verpflichtung hingegen bestehen bleiben. „Wir haben einen europäischen Binnenmarkt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Unternehmen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten zusätzliche Vertreter bestellen und bezahlen soll. Innerhalb der EU gibt es bereits Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. Diese müssen wir nutzen, statt neue Bürokratie aufzubauen“, betont Danninger.
Stop the Clock: Neue Pflichten vorerst aussetzen
Als Sofortmaßnahme fordert die WKÖ einen raschen „Stop the Clock“ für die verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten durch betroffene EU-Unternehmen. Damit sollen neue Belastungen verhindert werden, während auf europäischer Ebene dauerhafte Vereinfachungen ausgearbeitet werden. Darüber hinaus braucht es eine zentrale europäische Registrierungsstelle. Unternehmen sollen ihre Daten künftig einmal erfassen können, statt sich in jedem Mitgliedstaat gesondert registrieren zu müssen. Auch große Online-Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, damit die geltenden Verpackungsvorschriften eingehalten werden.
„Österreich hat einen wichtigen Anstoß gegeben. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert, rasch konkrete Vorschläge vorzulegen. Die Bevollmächtigtenpflicht muss vorerst ausgesetzt und anschließend grundlegend überarbeitet werden. Unsere Betriebe brauchen eine dauerhafte Entlastung statt neuer bürokratischer Hürden. Die Entlastung und Vereinfachung braucht es aber bei vielen Regelungen der Verpackungsverordnung und nicht nur bei der Bevollmächtigtenpflicht. Auch die Beschlüsse des EU-Parlaments von letzter Woche sind bei weitem nicht ausreichend“, so Danninger abschließend. (PWK538/NIS)
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