- 12.10.2026, 09:00:43
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BWB-Branchenuntersuchung Fernwärme
Verbraucherschlichtung Austria verweist auf jahrelange Expertise und fordert praxisnahe Lösungen
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in ihrem aktuellen Abschlussbericht zur Branchenuntersuchung Fernwärme unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle empfohlen, um die Rechte von Kundinnen und Kunden zu stärken. Die Verbraucherschlichtung Austria begrüßt die Initiative der BWB zu mehr Transparenz im Fernwärmemarkt und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie bereits seit 2016 erfolgreich als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für den Bereich Fernwärme und Heizkostenabrechnung tätig ist. Die Feststellungen der Bundeswettbewerbsbehörde, insbesondere zu den undurchsichtigen Zuständigkeiten und schwer verständlichen Abrechnungen, decken sich mit den Wahrnehmungen der Verbraucherschlichtung Austria.
Erfolgreiche Schlichtungsarbeit: 1.800 Anträge und 420.000 Euro Ersparnis
Seit Beginn der Tätigkeit in diesem spezifischen Sektor verzeichnete die Verbraucherschlichtung Austria rund 1.800 Anträge, wobei sich die Antragszahlen seit dem Jahr 2023 bei 300 bis 400 Fällen pro Jahr eingependelt haben. Die hohe Relevanz und Akzeptanz des Verfahrens zeigt sich in einer außerordentlich hohen Beteiligungsquote der betroffenen Unternehmen von über 97 Prozent. In etwa 70 Prozent der Fälle kann eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Durch diese Verfahren wurden Konsumentinnen und Konsumenten bis dato Zahlungen in Höhe von rund 420.000 Euro zurückerstattet oder erlassen.
Transparenz bei der Preisbildung unerlässlich
Die Untersuchung der BWB verdeutlicht die massiv eingeschränkten Wahlmöglichkeiten von Haushalten bei bestehenden Fernwärmeanschlüssen. Angesichts dieser besonderen Marktposition der Anbieter und der damit verbundenen starken Bindung der Kundinnen und Kunden unterstützt die Verbraucherschlichtung Austria die Forderung nach mehr Kontrolle und Transparenz bei der Preisbildung. Wer sein Heizsystem de facto nicht wechseln kann, muss sich auf eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung verlassen können.
Preise oft nur ein Teil des Problems – Die Praxis zeigt andere Konfliktherde
Während auf systemischer Ebene meist die Tarifgestaltung im Fokus steht, zeigt die Fallpraxis der Schlichtungsstelle ein differenzierteres Bild: Die konkreten Beschwerden richten sich weit seltener gegen die reinen Energiepreise an sich. Vielfach schlagen bei der Schlichtungsstelle stattdessen komplexe Probleme rund um die Erfassung und Abrechnung auf. Dazu zählen insbesondere hohe Wärmeverluste innerhalb der Gebäude, angezweifelte Verbräuche sowie veraltete Messmethoden. Auch nicht nachvollziehbare Teilbetragsvorschreibungen führen regelmäßig zu Schlichtungsanträgen. Ein weiteres, häufiges Problemfeld sind ungünstige Verschiebungen von Energiegesamtkosten zwischen zwei Abrechnungsperioden, die in einem Jahr zu kaum merklichen, im darauffolgenden Jahr jedoch zu extrem hohen und teils existenzbedrohenden Kostenbelastungen für die Haushalte führen.
Kritik an langen Wartezeiten und voreiligen Inkasso-Maßnahmen
Auch wenn einige Unternehmen sehr schnell und lösungsorientiert reagieren, stellt die teilweise mangelnde Reaktionsgeschwindigkeit im Heizkostenabrechnungssektor ein größeres Problem dar. Rückmeldungen der Akteure nehmen oft sehr viel Zeit in Anspruch. Kritisch zu bewerten ist zudem die gängige Praxis, dass offene Forderungen außerhalb des laufenden Schlichtungsverfahrens an Inkassounternehmen übergeben werden, obwohl die betroffenen Rechnungen von den Konsumentinnen und Konsumenten mehrfach beeinsprucht und dringend benötigte Informationen erst noch erbeten wurden.
Schlichtungspraxis
Die tägliche Schlichtungspraxis zeigt allerdings auch, dass verbraucherrechtliche Beschwerden nicht in jedem Fall berechtigt sind. Häufig erweisen sich die Abrechnungen der Unternehmen gemäß den Vorgaben des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), das meist Anwendung findet, als formal korrekt. In diesen Fällen liegt der wertvolle Fokus der Schlichtungsarbeit vorrangig darin, die oft sehr komplexen Abrechnungen detailliert und nachvollziehbar zu erklären. Ebenso bestätigen Zählerüberprüfungen bei einer Eichstelle, die die Schlichtungsstelle bei Zweifeln auf eigene Kosten in Auftrag gibt, in nahezu allen Fällen die Korrektheit der angezweifelten Messergebnisse.
Bereit für mehr Verantwortung
Angesichts der Empfehlungen der BWB und der aktuellen Herausforderungen im Fernwärme- und Heizkostensektor unterstreicht die Verbraucherschlichtung Austria ihre Bereitschaft, künftig auch mehr Verantwortung zu übernehmen. Durch die jahrelange Tätigkeit ist bereits umfangreiches Know-how in der Aufarbeitung komplexer Fernwärme- bzw. Heizkostenabrechnungs-Causen vorhanden. Die bestehenden Strukturen der Schlichtungsstelle bieten eine ideale Basis, um im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten – aber auch im Interesse einer gut funktionierenden Branche – gegebenenfalls weiter ausgebaut zu werden.
Rückfragen & Kontakt
Verbraucherschlichtung Austria
Dr. Simon Eder
Geschäftsführer
Telefon: +43 1 890 63 11
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.verbraucherschlichtung.at
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