• 09.10.2026, 15:36:32
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FPÖ – Stefan: „Kampf gegen Geldwäsche darf kein Freibrief für staatliche Geheimniskrämerei und Überwachung werden!“

FPÖ-Justizsprecher fordert klare gesetzliche Grenzen für behördliche Datensammlungen und wirksamen Rechtsschutz für betroffene Bürger

Wien (OTS) - 

„Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist zweifellos eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Sie darf aber niemals als Vorwand dafür dienen, dass Behörden nahezu uneingeschränkt personenbezogene Daten sammeln und den betroffenen Bürgern anschließend jede Auskunft darüber verweigern können“, erklärte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan anlässlich der am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-222/25.

In ihren Schlussanträgen vertritt die Generalanwältin die Auffassung, dass zentrale Meldestellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu personenbezogenen Daten vollständig verweigern können. Eine solche Einschränkung müsse allerdings verhältnismäßig sein, auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen und einer wirksamen behördlichen sowie gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

„Gerade diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wenn staatliche Stellen Informationen über Bürger sammeln, speichern und mit anderen Behörden austauschen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren oder unmittelbar überprüfen können, welche Daten über sie verarbeitet werden, entsteht ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Staat und Bürger. Ein funktionierender Rechtsstaat darf seine Bürger nicht zu bloßen Objekten behördlicher Datenverarbeitung machen“, kritisierte Stefan.

Besonders problematisch sei, dass nach Auffassung der Generalanwältin sogar eine Auskunftsverweigerung ohne Angabe von Gründen unionsrechtlich zulässig sein könne, sofern die Offenlegung öffentliche Interessen gefährden würde. Zwar müssten entsprechende Kontrollmöglichkeiten bestehen, doch könne eine bloß mittelbare Wahrnehmung der Rechte über Datenschutzaufsichtsbehörden den unmittelbaren Rechtsschutz nicht in jeder Hinsicht ersetzen.

„Wer nicht weiß, welche Informationen der Staat über ihn gespeichert hat, kann sich gegen fehlerhafte, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten nur schwer zur Wehr setzen. Gerade deshalb braucht es besonders strenge gesetzliche Schranken, unabhängige Kontrolle und effektive Rechtsmittel. Die pauschale Berufung auf öffentliche Interessen darf jedenfalls nicht genügen, um Bürgerrechte auszuhebeln“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.

Auch für Österreich stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Geldwäschemeldestelle ausreichende Transparenz, Rechtssicherheit und Kontrollmöglichkeiten gewährleisten. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass Einschränkungen von Auskunftsrechten nicht über das unbedingt notwendige Ausmaß hinausgehen und nicht länger aufrechterhalten werden, als dies zur Erfüllung konkreter gesetzlicher Aufgaben erforderlich sei.

„Wir brauchen eine konsequente Bekämpfung schwerer Kriminalität, aber ebenso eine konsequente Begrenzung staatlicher Eingriffsbefugnisse. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss auch den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates schützen“, so Stefan.

Abschließend forderte der FPÖ-Justizsprecher eine sorgfältige Prüfung der österreichischen Rechtslage im Lichte der bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Für uns Freiheitliche ist klar: Nicht der Bürger muss seine Unschuld gegenüber einem allwissenden Staat beweisen, sondern der Staat muss jeden Eingriff in die Rechte seiner Bürger rechtfertigen können. Der Kampf gegen Kriminalität darf niemals zum Freibrief für einen unkontrollierbaren Überwachungsstaat werden!“

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