- 09.10.2026, 10:48:02
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ÖGKJP entschieden gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit
Aufgrund unserer täglichen professionellen Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen, die in schwierige Lebenslagen gekommen sind, haben wir uns als Zusammenschluss von Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie bereits mehrfach ausführlich gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ausgesprochen. Dabei haben wir auch die Argumente widerlegt, die vom Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Landeshauptmann Markus Wallner, nun neuerlich vorgebracht werden.
Studien über Länder wie Dänemark, wo die Strafmündigkeit für kurze Zeit von 15 auf 14 Jahre herabgesenkt wurde, zeigen keine abschreckende Wirkung, hingegen erhöhte Rückfall- beziehungsweise Delinquenzraten bei den betroffenen Jugendlichen.
Vielmehr weisen aber Länder wie Schweden, Finnland oder Norwegen auf ein konstruktives Modell. Die relativ hohe Strafmündigkeitsgrenze bei 15 Jahren ist mit einer starken Kooperation von Justiz und Jugendhilfe, einer Zurückhaltung bei Freiheitsentzug, dem Schwerpunkt auf Rehabilitation und einer weitgehenden Vermeidung des Erwachsenenstrafrechts bei Jugendlichen verbunden. Dabei wird Jugendkriminalität nicht ignoriert, sondern setzt bei Prävention und einer frühen sozialen, pädagogischen und kinder- und jugendtherapeutischen Intervention an.
Ein evidenzbasierter – und nicht populistisch motivierter – Umgang mit Jugendkriminalität von Unter-14-Jährigen würde auf Maßnahmen wie sofortige Jugendhilfeintervention, eine verpflichtende Gefährdungs- und Bedarfsabklärung, Familienintervention, Schulbildung, bei Bedarf psychologische/kinderpsychiatrische Abklärung, Anti-Gewalt-Programme, Täter-Opfer-Ausgleich/Mediation, intensive sozialpädagogische Betreuung bzw. bei erheblicher Gefährdung auch verbindliche stationäre Maßnahmen und geschlossene Heime mit entsprechenden Gesetzesgrundlagen setzen. Studien belegen auch, dass die volkswirtschaftlichen Kosten solcher alternativen Maßnahmen im Gesamten weniger groß wären als eine Herabsetzung der Strafmündigkeit und damit einhergehender strafrechtlicher Verurteilungen.
Univ. Profin.Drin Kathrin Sevecke
Präsidentin der ÖGKJP
ÖGKJP entschieden gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit
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