- 08.10.2026, 15:50:32
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Bundesrat legt steuerlich begünstigter "Aktivpension" keine Steine in den Weg
Auch weitere Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats haben die Länderkammer passiert
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für die steuerlich begünstigte "Aktivpension" gegeben. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dafür, gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Damit sind der Steuerfreibetrag für Erwerbstätige im Pensionsalter von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat ab kommendem Jahr und der gleichzeitige Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge endgültig auf Schiene. Auch zahlreiche neue Bestimmungen in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge, zusätzliche Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die temporäre Erlassung von Sozialversicherungsbeiträgen für bäuerliche Betriebe als Dürrehilfe sind Teil des umfangreichen Gesetzespakets und einer ergänzenden Gesetzesnovelle. Kritisch in der Debatte äußerten sich FPÖ und Grünen. Sie hatten schon im Nationalrat gegen das Paket gestimmt.
Den Bundesrat passiert haben außerdem eine Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und Novellen zum Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz: Dabei geht es zum einen um zusätzliche Mittel für den Ausgleichstaxfonds zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und zum anderen um die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge.
Steuerfreibetrag soll Arbeiten im Alter attraktiver machen
Mit dem Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Ꞓ im Jahr und dem Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge wollen die Koalitionsparteien Arbeiten im Alter attraktiver machen. "Wir zeigen, dass sich Leistung im höheren Alter lohnen kann", sagte etwa Klara Neurauter (ÖVP/T). Gleichzeitig werde niemandem etwas weggenommen: Wer seinen Ruhestand genießen wolle, könne das ohne Einbußen tun.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) schilderte, dass sie in den vergangenen Monaten ständig darauf angesprochen worden sei, wann die angekündigten Steuererleichterungen für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten endlich umgesetzt würden. Die FPÖ könne "eine gute Aktion" nicht "madig machen", meinte sie. Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) hielt fest, dass Arbeiten im Alter nicht nur sinnstiftend für die Betroffenen sei, sondern auch einen gesellschaftlichen Nutzen bringe. "Die Wirtschaft braucht diese Fachkräfte", bekräftigte er.
SPÖ verweist auf zusätzliche AMS-Mittel für ältere Beschäftigte
Auch die beiden SPÖ-Bundesräte Sandro Beer (SPÖ/W) und Manfred Mertel (SPÖ/K) begrüßten das Vorhaben ausdrücklich. Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten könne und wolle, solle einen Vorteil haben, sagte Beer. Er hob außerdem die vorgesehene Einrichtung eines Transformationsfonds und die zusätzliche Bereitstellung von 100 Mio. Ꞓ für die Arbeitsmarktintegration älterer Beschäftigter hervor. Das Geld soll ihm zufolge etwa für Wiedereingliederungs- und Weiterbildungsbeihilfen für Menschen bereitgestellt werden, die mit 60 Jahren ihren Job verlieren.
Den NEOS ist es der Wiener Bundesrätin Julia Deutsch zufolge wichtig gewesen, dass auch Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, von der "Aktivpension" profitieren. Damit könnte es gelingen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.
FPÖ: "Aktivpension" ist Mogelpackung
Als "Mogelpackung" bezeichnete demgegenüber der Wiener FPÖ-Bundesrat Andreas Guggenberger die "Aktivpension". Vor allem, dass 45 Versicherungsjahre allein nicht ausreichen, um den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, ist ihm ein Dorn im Auge. Mit der "Aktivpension" werde nicht Leistung, sondern das Geburtsdatum belohnt, machten auch sein oberösterreichischer Fraktionskollege Markus Steinmaurer und seine Tiroler Fraktionskollegin Irene Partl geltend. Wer mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen habe und mit 62 auf Basis der Langzeitversichertenregelung in Pension gehe, profitiere nicht von der "Aktivpension", monierten sie. Ebenso sind Steinmaurer zufolge Mütter, die den Haushalt führen und "zum Wohle der Familie auf Versicherungszeiten verzichten", benachteiligt. Die "Aktivpension" sei zwar gut gemeint, aber in der Ausführung schlecht gelungen, resümierte er.
Kritik übte die FPÖ außerdem daran, dass der Steuerfreibetrag mit 1.250 Ꞓ im Monat und nicht mit 15.000 Ꞓ im Jahr bemessen ist. Für Partl ist das "bürokratischer Unsinn" und geht etwa zu Lasten von älteren Beschäftigten im Tourismus, die bei Arbeitsspitzen aushelfen.
Grüne bezweifeln Verfassungsmäßigkeit
Grundsätzlich abgelehnt wird die steuerliche Begünstigung von Erwerbstätigen im Pensionsalter von den Grünen. Selbstverständlich müsse sich Leistung lohnen, sagte die oberösterreichische Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger, die Wertschätzung von Arbeit dürfe aber nicht vom Alter abhängen. So zahlt ihr zufolge etwa ein Pensionist mit 1.900 Ꞓ Pension und einem monatlichen Zuverdienst von 800 Ꞓ künftig um 420 Ꞓ pro Monat weniger Steuern als eine junge Frau, die in ihrem Erstjob 1.900 Ꞓ und in einem Zweitjob 800 Ꞓ verdient. Zudem würden Personen, die schon jetzt finanziell besser dastehen, stärker entlastet. Insgesamt hat die Bundesrätin erhebliche Zweifel daran, dass die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben wird.
In Form eines Entschließungsantrags sprachen sich die Grünen für die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Unternehmern zur Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren aus, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Lukrativere Veranlagung der Abfertigung Neu
Was die betriebliche Altersvorsorge betrifft, zeigte sich unter anderem NEOS-Bundesrätin Julia Deutsch darüber erfreut, dass es künftig möglich sein wird, die Abfertigung Neu lukrativer zu veranlagen. Das Kapital sei durch die von den Unternehmen zu leistenden Beiträge bereits vorhanden, nun erhielten Beschäftigte die Chance auf höhere Renditen. Wer mit 20 Jahren zu arbeiten beginne, habe mehr als 40 Jahre Zeit um vorzusorgen, konstatierte sie. Zudem bekämen mit dem neuen Generalpensionskassenvertrag auch Beschäftigte in kleineren Betrieben Zugang zu einer betrieblichen Alterspension.
Da bei der Wahl einer lukrativeren Veranlagungsform die Kapitalgarantie und vorzeitige Auszahlungsmöglichkeiten grundsätzlich entfallen, hält es Sandro Beer (SPÖ) für wesentlich, dass die Beschäftigten selbst entscheiden können, welche Option sie wählen. Sie müssen ihm zufolge außerdem transparent darüber informiert werden, welche Folgen mit einer risikoreicheren Anlage verbunden seien.
Das hob auch FPÖ-Bundesrat Andreas Guggenberger hervor. Er sieht den Entfall der Kapitalgarantie bei einer offensiven Veranlagung kritisch, da dadurch das Risiko auf die Beschäftigten "abgewälzt" werde. Würden die Börsen zu einem falschen Zeitpunkt einbrechen, müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Folgen tragen, warnte er. Die FPÖ hinterfragte außerdem Veranlagungen auf globalen Aktienmärkten und sprach sich dafür aus, die in den Vorsorgekassen liegenden "Milliarden" stärker in die heimische Wirtschaft zu pumpen. Positiv wertete Guggenberger unter anderem die vorgesehene Zusammenführung von inaktiven BV-Konten.
Lob und Kritik für Dürrehilfen
Zu den auf Regierungsebene vereinbarten Dürrehilfen nahm der burgenländische FPÖ-Bundesrat Thomas Karacsony Stellung. So sieht das vorliegende Gesetzespaket vor, Landwirtinnen und Landwirten die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge für die Monate Oktober und November in Form einer Beitragsgutschrift zu ersetzen. Rund 140 Mio. Ꞓ sollen sich die bäuerlichen Betriebe laut Regierung dadurch ersparen. Karacsony ist allerdings skeptisch: Er wies darauf hin, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte diese Maßnahme durch eine Auflösung von Rücklagen bei der bäuerlichen Krankenversicherung selbst finanzieren müssten und warnte vor Leistungskürzungen. Zudem geht die Gegenfinanzierung ihm zufolge deutlich über die 140 Mio. Ꞓ heraus.
Johanna Miesenberger (ÖVP/OÖ) hielt dem entgegen, dass die von Karacsony angestellte Rechnung nicht stimme. Die Beitragsgutschrift für zwei Monate Sozialversicherungsbeiträge sei nicht die einzige Hilfsmaßnahme, betonte sie. Es gebe auch unbürokratische Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite bis 75.000 Ꞓ sowie einen um 10 % höheren Zuschuss für Risikoversicherungen im Jahr 2027. Es sei gelungen, ein treffsicheres Paket in einer schwierigen Situation zu schüren, ist Miesenberger überzeugt.
Schumann: Auch Geringverdienerinnen profitieren von "Aktivpension"
Sozialministerin Korinna Schumann hielt in Richtung FPÖ fest, dass das österreichische Pensionssystem auf besonders hohe Belastungen im Berufsleben Rücksicht nehme und die Schwerarbeitsregelung international vorbildlich sei. Auch Kindererziehungszeiten würden im Pensionssystem und bei der "Aktivpension" berücksichtigt. Ihr zufolge kommt die "Aktivpension" außerdem auch Geringverdienerinnen und Geringverdienern zugute: Eine Floristin mit einer Bruttopension von 1.700 Ꞓ, die Samstagvormittag im Blumenladen aushelfe und dafür 500 Ꞓ im Monat bekomme, erhalte einen jährlichen Steuervorteil von 1.539 Ꞓ.
Zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge merkte Schumann an, dass risikoreichere Veranlagungen freiwillig seien. Die Beschäftigten hätten das Recht, in der klassischen Abfertigung Neu zu bleiben. Zudem bekämen künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Abfertigungen in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wies darauf hin, dass schon jetzt 70.000 Österreicherinnen und Österreicher im Pensionsalter mehr als geringfügig dazuverdienen. Die steuerlich begünstigte "Aktivpension" werde tausende weitere dazu motivieren, nach Erreichen des Pensionsalters weiterzuarbeiten, ist sie überzeugt. Für Eibinger-Miedl ist das auch deshalb wichtig, weil die "Babyboomer" bald in Pension gehen und am Arbeitsmarkt fehlen würden. Für Frauen seien mit zunächst nur 34 erforderlichen Versicherungsjahren "faire Übergangsregelungen" geschaffen worden, hob sie hervor.
Die Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bezeichnete Eibinger-Miedl als größte Reform seit Einführung der Pensionskassen. Vor allem für junge Menschen biete die vorgesehene Stärkung der zweiten Pensionssäule "tolle Chancen", sagte sie. Derzeit liege die Rendite bei der Abfertigung Neu durch die Kapitalgarantie oft unter der Inflationsrate, gab Eibinger-Miedl zu bedenken. Das höhere Risiko bei der neuen Veranlagungsmöglichkeit kann ihr zufolge durch Lebenszyklusmodelle begrenzt werden.
Zusätzliche Mittel für Ausgleichstaxfonds
Einstimmig hat die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz den Bundesrat passiert. Demnach wird der Ausgleichstaxfonds vom Bund in den Jahren 2026 bis 2029 - zusätzlich zur Basisfinanzierung - Sondermittel in der Höhe von insgesamt 148,9 Mio. Ꞓ erhalten. Damit will Sozialministerin Korinna Schumann bestehende Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen finanziell absichern.
Der Wunsch von Menschen mit Behinderungen sei es, ernst genommen zu und mit ihren Fähigkeiten und Talenten gesehen zu werden, sagte Gabriele Kolar (SPÖ/St). Dafür sei die gesellschaftliche Teilhabe über einen Arbeitsplatz zentral. Die zusätzlichen Mittel würden dem Ausgleichstaxfonds Planungssicherheit für seine wichtigen Aufgaben über die nächsten Jahre geben. Kolar hob besonders die Betriebe hervor, die bereits Menschen mit Behinderungen beschäftigen und damit zeigen, dass die Integration ins Berufsleben funktioniere. Sie hoffe, dass mehr Betriebe sich diesem Beispiel anschließen.
Aufgabe des solidarischen Sozialstaats sei es, Halt zu geben, einen Ausgleich zu schaffen und denen, die es benötigen, ein Sprungbrett zu bieten, sagte Franz Ebner (ÖVP/OÖ). Der Ausgleichstaxfonds sei ein wichtiger Solidaritätsmechanismus, der in erster Linie von den Betrieben finanziert werde, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht nachkommen. Da diese Einzahlungen allerdings die Ausgaben nicht decken könnten, stelle der Bund entsprechende Sondermittel bereit.
Manfred Repolust (FPÖ/St) drückte die Zustimmung der Freiheitlichen aus, da die Unterstützung für Menschen beim Einstieg ins oder beim Verbleib im Berufsleben ein unterstützenswertes Ziel sei. Wenn der Fonds jedoch immer wieder mit Sondermitteln aufgefüllt werden müsse, stelle sich die Frage, ob das System noch richtig aufgestellt sei. Der Ausgleichstaxfonds müsse grundlegend reformiert und sichergestellt werden, damit das Geld direkt bei den Betroffenen ankommen könne.
Für eine grundlegende Reform des Ausgleichstaxfonds sprach sich auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) aus. Berufliche Inklusion sei eine dauerhafte Aufgabe und brauche daher eine dauerhaft gesicherte finanzielle Grundlage, sagte sie. Daher müsse man überprüfen, ob der Ausgleichstaxfonds sein Ziel, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu sichern, tatsächlich erreiche. Auch die Betriebe würden Unterstützung brauchen, damit sie entsprechende Arbeitsplätze schaffen könnten. Sowohl Repolust als auch Hauschildt-Buschberger erwarten sich außerdem, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht.
Sozialministerin Korinna Schumann zeigte sich dankbar darüber, dass es gelungen sei, den Ausgleichstaxfonds wieder zu befüllen. Er sei ein wichtiger Faktor für die Anstrengungen, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zweifellos bedürfe der Fonds einer Erneuerung. Derzeit arbeite der Rechnungshof an einem Bericht, nach dessen Vorliegen eine intensive Debatte über die Fragen der Zukunft des Fonds beginnen werde.
Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene werden rückwirkend verlängert
Mit den mehrheitlich gebilligten Novellen um Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz wird der Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte und für Vertriebene aus der Ukraine - rückwirkend mit 12. Juni bzw. Anfang Juli - neu geregelt. Ukrainerinnen und Ukrainer, die Grundversorgung beziehen, erhalten demnach keine Familienbeihilfe mehr. Gleichzeitig entfällt das Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der Vormerkung beim AMS. Auch für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist vorangegangene Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung mehr. Das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte.
Bundesrätin Bernadette Geieregger (ÖVP/NÖ) verteidigte die neuen Bestimmungen, weil es damit zu mehr Klarheit komme und "Doppelbezüge" vermieden würden. Durch die rückwirkende Regelung werde zudem statt einem Provisorium eine Dauerlösung etabliert, da es keine Befristung mehr gebe.
Es sei sehr wichtig gewesen, dass nun die Verlängerung des Bezugs der Familienbeihilfe sowie des Kinderbetreuungsgeldes für Vertriebene aus der Ukraine weiterhin gewährleistet und langfristig abgesichert sei, hob Verena Schweiger (SPÖ/W) hervor. Gleichzeitig räumte sie ein, dass sich ihre Fraktion gewisse Ausnahmebestimmungen zum Beispiel für Menschen, die gerade Deutschkurse besuchen oder sich in Ausbildung befinden, gewünscht hätte. Man müsse jedenfalls beobachten, wie die neuen Regelungen in der Praxis wirken.
Abglehnt wurden die neuen Bestimmungen von FPÖ und Grünen, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Auch wenn die langjährige Forderung der FPÖ nach einem Ausschluss von Grundversorgungsbeziehenden von der Familienbeihilfe nun endlich umgesetzt werde, so würde gleichzeitig der Zugang zu Familienleistungen deutlich gelockert, kritisierte die Bundesrätin Isabella Theuermann (FPÖ/K) mit Nachdruck. Subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine müssten in Hinkunft nämlich nicht einmal mehr beim AMS vorgemerkt sein, um Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu haben. Dies sei nicht fair gegenüber der heimischen Bevölkerung, die arbeiten gehe, während "ein anderer Teil immer nur kassiert", zeigte sich Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) entrüstet. Auch das Argument, wonach es sich um eine EU-Vorgabe handle, ließ er nicht gelten.
Simone Jagl (Grüne/NÖ) wiederum hielt es für unverständlich, dass Personen in der Grundversorgung künftig keine Familienleistungen mehr erhalten sollen. Dieser Teil des Gesetzes treffe nämlich die Kinder im besonderen Maße, betonte Jagl. Zudem seien auch viele andere Leistungen, wie die Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, an die Familienbeihilfe gekoppelt. Viele wüssten nicht einmal, wie niedrig die Grundversorgung bemessen sei, führte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) ins Treffen. So erhalte etwa eine alleinerziehende Mutter aus der Ukraine mit zwei Kindern in Oberösterreich maximal 880 Ꞓ, wobei auch schon der Mietzuschuss in der Höhe von 330 Ꞓ inkludiert sei.
Ministerin Bauer hebt Abschaffung von "Doppelbezügen" hervor
Für Bundesministerin Claudia Bauer standen bei der Regierungsvorlage zwei Aspekte im Fokus. Einerseits schaffe man mehr Gerechtigkeit, da "Doppelbezüge" wegfallen würden, und andererseits gebe es mehr Rechtssicherheit, was den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld betrifft. Damit sei die "parallele Gewährung mehrerer staatlicher Leistungen für dieselben elterlichen Unterhaltspflichten" nicht mehr möglich, unterstrich sie. In Richtung der Freiheitlichen betonte sie, dass es zu keiner Bevorzugung von ukrainischen Vertriebenen komme, da es Familienleistungen nur dann gebe, wenn die Personen arbeiten gehen. (Fortsetzung Bundesrat) gs/sue/sox
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