• 08.10.2026, 13:16:02
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FPÖ – Kolm: „Leerstand ist kein Delikt – 97 Prozent der Innsbrucker Erklärungen laufen ins Leere“

„Stadt Innsbruck stufte 310 von 319 Abgabenerklärungen als nicht abgabepflichtig ein – Kolm fordert Abschaffung der Leerstandsabgabe und Aufhebung des Bodenbeschaffungsgesetzes“

Wien (OTS) - 

Von 319 Abgabenerklärungen zur Leerstandsabgabe, die für das Jahr 2024 bei der Stadt Innsbruck eingingen, stufte die Stadt 310 als nicht abgabepflichtig ein. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Rechnungshofs „Wohnungsleerstand in Innsbruck“ hervor. Die Einnahmen der Stadt lagen für 2023 und 2024 zusammen bei rund 162.000 Euro, einen Zusammenhang zwischen der Abgabe und dem Rückgang leerer Wohnungen konnte der Rechnungshof nicht nachweisen. Woran der Erfolg der Abgabe zu messen wäre, hat die Landesregierung nie festgelegt. „Wenn 97 Prozent der Erklärungen ins Leere laufen, liegt das Problem nicht bei den Eigentümern, sondern bei der Abgabe selbst“, erklärte die aus Innsbruck stammende FPÖ-Wirtschaftssprecherin NAbg. Dr. Barbara Kolm.

Eigentümer müssen den Leerstand ihrer Wohnung selbst bemessen, Ausnahmen glaubhaft machen und auf Verlangen der Gemeinde eine Abgabenerklärung samt Unterlagen vorlegen. Zur Kontrolle dürfen Gemeinden Melde- und Gebäuderegister abgleichen, verbrauchsbezogene Daten sowie Daten über Zustellvorgänge verarbeiten und Auskünfte von Versorgungsunternehmen und Postdiensten einholen – wobei Innsbruck rund ein Drittel seines Wohnungsbestands mangels Datenqualität gar nicht erfassen konnte, was der Rechnungshof als potenzielle Ungleichbehandlung wertet. „Eine leere Wohnung ist kein Delikt. Wer sie leer stehen lässt, muss sich daher auch nicht selbst bezichtigen und der Gemeinde nicht glaubhaft machen, dass die Tochter bald einzieht oder die Eltern ins Pflegeheim mussten. Nur wer Steuergeld bezieht, legt Rechenschaft ab. Wer eine eigene Wohnung privat besitzt, schuldet dem Staat keine Erklärung, wie er sie nutzt“, so Kolm.

Kolm forderte daher die Abschaffung der Tiroler Leerstandsabgabe und damit aller Erklärungs- und Nachweispflichten. „Wer mehr Wohnungen am Markt will, muss das Vermieten attraktiver machen, statt das Nichtvermieten zu bestrafen und zu verwalten“, sagte Kolm, die den Vorschlag der FPÖ Tirol unterstützt, die Immobilienertragsteuer bei einem Verkauf nach längerer Vermietung entfallen zu lassen oder stark zu ermäßigen.

Was Innsbruck mit der Leerstandsabgabe im Kleinen versuche, drohe auf Bundesebene bereits im Großen: Das Bodenbeschaffungsgesetz aus 1974 erlaubt Gemeinden, in private Grundstückskäufe einzutreten, den Kaufpreis notfalls behördlich festsetzen zu lassen und Eigentümer zu enteignen. Angewandt sei es laut Rechnungshof noch nie geworden, ein vom Wirtschaftsministerium beauftragtes Gutachten sehe verfassungs- bzw. grundrechtliche Bedenken bei den Zwangsmitteln. Dennoch habe das von SPÖ-Vizekanzler Babler geführte Wohnministerium im Juli in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof angekündigt, mit ÖVP-Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer Gespräche über eine Novelle aufzunehmen, die das Gesetz „praxistauglich machen“ solle und die Stadt Innsbruck verweise für eine Anwendung genau auf diese Novelle. „Ein Enteignungsgesetz, das ein halbes Jahrhundert niemand angewandt hat, macht man nicht scharf, sondern man hebt es auf. Der Rechnungshof empfiehlt ausdrücklich auch, die Aufhebung zu prüfen“, betonte Kolm.

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