- 08.10.2026, 08:57:02
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- OTS0024
Österreich fordert mehr Rechtssicherheit und Innovationskraft im europäischen Datenrecht
Österreich lehnt daher den aktuellen Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission zum Digital Omnibus Paket ab und fordert deutlich mehr Ehrgeiz
Am 24. September 2026 legte Österreich das Paper „Food for Thought on Simplification of the Digital Regulatory Framework” vor. Im Mittelpunkt stehen ein ausgewogener Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei wirksamem Datenzugang, verhältnismäßige Cloud-Wechselpflichten und eine erleichterte Nutzung nicht personenbezogener Produktdaten für KI.
Aus österreichischer Sicht fehlen im aktuellen Vorschlag konkrete Regelungen zur Absicherung technischer Souveränität sowie klare Regelungen für Datenzugangsbegehren in Verbindung mit Geschäftsgeheimnissen. Darüber hinaus bieten künftige Leitlinien der Europäischen Kommission keine ausreichende Rechtssicherheit für ein faires und ausgewogenes Datenökosystem.
„Wir brauchen einen modernen, zukunftsorientierten Rechtsrahmen, der schützt, ohne Innovationen auszubremsen. Nur wenn wir beides zusammenbringen, können wir Europas technologische Souveränität langfristig stärken. Aus diesem Grund fordern wir eine ambitioniertere Vereinfachung der EU-Digitalgesetzgebung, die insbesondere KMU und Start-ups spürbar entlastet“, betont Staatssekretär Alexander Pröll.
Handlungsbedarf beim Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten
Auch im Bereich des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (etwa Cloud-Diensteanbieter) sieht Österreich Anpassungsbedarf. Die Pflichten zum Wechsel sollten gezielt dort ansetzen, wo strukturelle Marktungleichgewichte bestehen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur als Dienstleistung (Infrastructure as a Service, IaaS). Für andere Bereiche wie Software als Dienstleistung (Software as a Service, SaaS) und Plattformen als Dienstleistung (Platform as a Service, PaaS) sind verhältnismäßige Anpassungen oder Ausnahmen erforderlich, insbesondere für maßgeschneiderte Lösungen und bestehende Verträge.
Erleichterung für KI-Entwicklung gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Produkten für die KI-Entwicklung.
Österreich fordert gezielte Erleichterungen, damit Hersteller nicht personenbezogene Produktdaten für KI-Entwicklung, Training, Tests, Validierung und Produktverbesserung nutzen können. Entsprechende Erleichterungen sollen geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unterliegen und die Rechte an personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum wahren.
Omnibus-Paket VII für eine moderne Digital-Gesetzgebung
Am 19.11.2025 legte die Europäische Kommission das Omnibus-Paket VII („Digital Omnibus“) vor, mit dem Ziel die EU-Gesetzgebung im Digitalbereich zu vereinfachen. Damit sollte für mehr Rechtsklarheit gesorgt, die Kosten für die Einhaltung der digitalen Gesetzgebung reduziert und Innovation gefördert werden, während das hohe Grundrechtsschutz-Niveau gewahrt wird.
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