- 08.10.2026, 05:00:35
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FPÖ – Hafenecker: „‚Suizidale Absicht‘ kam nicht aus der Amtshandlung, sondern aus Karners Ministerium!“
Polizist beschreibt Pilnacek als „ruhig und gefasst“ – Suizid-Version aus dem BMI widerspricht Wahrnehmung des Beamten klar – ein Indiz für politische Einflussnahme
„Der Beamte, der Pilnacek in der Nacht angehalten hat, beschreibt ihn als ruhig, gefasst und respektvoll. Die Version von der Geisterfahrt ‚in suizidaler Absicht‘ stammt nicht aus der Amtshandlung, sondern kam Stunden nach dem Leichenfund aus dem Lagezentrum des ÖVP-geführten Innenministeriums. Heute muss Innenminister Karner im Ausschuss erklären, wer in seinem Haus diese Geschichte in die Welt gesetzt hat“, so FPÖ-Generalsekretär und Fraktionsführer NAbg. Christian Hafenecker, MA, nach dem gestrigen Befragungstag im Pilnacek-Untersuchungsausschuss.
Hafenecker würdigte die professionelle Arbeit der einschreitenden Polizisten der Autobahnpolizei. Der Beamte vor Ort schilderte unter Wahrheitspflicht, dass Pilnacek mit geringer Geschwindigkeit auf die Autobahnsperre zugefahren sei, angehalten habe, ausgestiegen sei und dabei „ruhig, gefasst und respektvoll“ gewirkt habe. Sinngemäß beschrieb er ihn als kooperativ und einsichtig, er habe nicht gewankt. Später habe Pilnacek seine Aktentasche genommen, telefoniert und sei schließlich abgeholt worden. Der Polizist betonte, dass Pilnacek zu keinem Zeitpunkt eine suizidale Absicht geäußert oder auch nur den Eindruck einer solchen vermittelt habe. Hätte es Anzeichen dafür gegeben, hätten die Beamten nach dem Unterbringungsgesetz einschreiten müssen. „Die Polizisten vor Ort haben korrekt gearbeitet. Sollte die Geisterfahrt tatsächlich in ‚suizidaler Absicht‘ stattgefunden haben, wäre das eine Verfehlung der amtshandelnden Beamten – und das war nach der gestrigen Aussage ganz klar nicht der Fall“, so Hafenecker.
Laut einem im Ausschuss bereits öffentlich erörterten Amtsvermerk ging am Nachmittag des 20. Oktober 2023 aus dem Lagezentrum des Innenministeriums die Information aus, Pilnacek sei „vermutlich – Info nicht bestätigt – in suizidaler Absicht“ als Geisterfahrer unterwegs gewesen. Diese Erzählung ist damit schriftlich dokumentiert und bestätigt die von der ÖVP kolportierte Suizid-These. Generaldirektor Ruf hatte im Ausschuss erklärt, das Lagezentrum berichte „vor allem an das Kabinett“. „Eine unbestätigte Suizid-Version aus dem Ministerium des Ministers, wenige Stunden nach dem Tod und im Widerspruch zum Polizisten vor Ort – das betrifft den Kern der Todesermittlungen. Für uns stellt sich daher die Frage: Woher kommt die These der Geisterfahrt in ‚suizidaler Absicht‘, und an wen ging sie weiter?“, fragt Hafenecker.
Ebenso aufschlussreich sei die Befragung von BMI-Kabinettschefin Iris D. gewesen. Bei Fragen zur Qualitätssicherung und zu Mängeln bei den Ermittlungen erklärte sie sich sinngemäß mehrfach für nicht zuständig – das sei keine Frage des politischen Kabinetts – und gab zu erkennen, den Überblick verloren zu haben. Gleichzeitig bestätigte sie, die Schulungen für Auskunftspersonen mit dem Haus besprochen zu haben. „Dieses Muster der organisierten Verantwortungslosigkeit ist bezeichnend. Während das Kabinett des Ministers aktiv die Vorbereitung von Auskunftspersonen für den Ausschuss steuert, will man von der Verantwortung für die eigentliche Polizeiarbeit nichts wissen. Ein solches Amtsverständnis macht parlamentarische Kontrolle erst recht notwendig“, unterstrich der freiheitliche Fraktionsführer.
Abschließend sei es für den freiheitlichen Generalsekretär bemerkenswert, dass die ÖVP bei der Aufklärung von Mängeln in den Ermittlungen und im Ministerium von nichts wissen wolle, während gleichzeitig erneut Informationen aus dem ÖVP-Klub durch Abgeordneten Hanger über die Ladung von Auskunftspersonen durchgesickert sein sollen, noch bevor diese offiziell erfolgte. Die Kabinettschefin bestätigte, von Hanger vorab über ihre beabsichtigte Ladung informiert worden zu sein. „Die ÖVP beklagt bei jeder Gelegenheit angebliche Leaks. Dann soll Kollege Hanger auch offenlegen, wann er die Kabinettschefin informiert hat – vor oder nach der Parlamentsdirektion“, so Hafenecker.
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