- 07.10.2026, 20:41:32
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- OTS0167
Wirtschaftsausschuss: Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen für Gewerbe sollen entfallen
Gewerbeordnungsreform soll außerdem Betriebsübergaben vereinfachen
Dem Vorhaben der Bundesregierung zur Entbürokratisierung soll eine Novelle der Gewerbeordnung für weniger Genehmigungspflichten Rechnung tragen. Mit dem entsprechenden Vorschlag aus dem Wirtschaftsressort sollen für Gewerbebetriebe etwa Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen entfallen. Diese sollen unter bestimmten Auflagen genehmigungsfrei errichtet werden können. Zu den Auflagen zählt, dass sie von einem Baumeister oder Elektrotechniker geplant und errichtet werden müssen. Alle fünf Jahre - bei außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei Jahre - soll ein Elektrobefund durchgeführt werden müssen. Die Novelle wurde heute im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen.
Enthalten sind in der Vorlage auch Regelungen, dass Betriebe, die bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen, unter gewissen Bedingungen künftig außenliegende Teile für ein Klimagerät, eine Lüftung, eine Heizung oder eine Wärmepumpe anbringen können, ohne dass die gesamte Anlage geprüft werden muss. Die Behörde hat demnach etwa nur zu prüfen, ob die dadurch entstehenden Lärmemissionen auf ein zumutbares Maß beschränkt sind. Damit soll eine praxisrelevante Regelung geschaffen werden, die auch für die Nachbarschaft den gebotenen Schutz sicherstellt.
Mehrere Anträge der Opposition wurden im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. So forderte die FPÖ unter anderem eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung. Die Grünen wollen etwa den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Gewerbeordnung verankern. Von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde ein Entschließungsantrag, der von der Dreierkoalition zur Debatte über einen FPÖ-Antrag zur EU-Verpackungsverordnung eingebracht wurde. Während die Freiheitlichen eine Aussetzung der Verordnung fordern und damit in der Minderheit blieben, zielt der gemeinsame Antrag auf eine Verbesserung der Regelungen ab.
Gewerbeordnung mit Vereinfachung von Betriebsübergaben
Neben den Erleichterungen bei den Genehmigungen soll außerdem mit der Gewerbeordnungsnovelle (573 d.B.) im Sinne der Vereinfachung von Betriebsübergaben die Übergangsfrist ("Grace Period") für Auflagen verlängert werden. So soll künftig fünf Jahre statt bisher drei Jahre Zeit sein, alle Auflagen zu erfüllen. Zur besseren Nachnutzungsmöglichkeit betrieblicher Objekte soll bei Nichtnutzung außerdem eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung länger gültig bleiben. Statt bisher fünf Jahre sind im Entwurf sieben Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre, vorgesehen.
Außerdem komme es immer wieder zu Fällen, in denen Gewerbeinhaber Standorte aufgeben, ohne die Behörde zu informieren. In solchen Fällen soll durch ein Standortbereinigungsverfahren künftig dem neuen "dinglich Berechtigten" ermöglicht werden, den alten Geschäftsstandort löschen zu lassen. Unter bestimmten Umständen soll ein solches Verfahren allerdings nicht zulässig sein - beispielsweise wenn ein Besitzstörungsverfahren anhängig ist.
Unter den weiteren Anpassungen in der Gewerbeordnung findet sich etwa auch eine Regelung für Prüfberichte und Nachweise von Betrieben - wie etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde. Diese müssen laut Erläuterungen künftig nicht mehr dauerhaft im Betrieb in Papierform vorliegen, sondern sollen auf Anfrage digital oder schriftlich übermittelt werden können. Darüber hinaus sollen auch englische Unterlagen akzeptiert werden. Auf Almwirtschaften sollen künftig auch offene Getränke ausgeschenkt werden dürfen: Die Regelung, dass von ihnen nur in Flaschen abgefüllte Getränke ausgegeben werden dürfen, soll entfallen. Künftig soll außerdem ein etwaiger Altersnachweis - beispielsweise am Automaten oder an der SB-Kassa - mit der ID Austria erbracht werden können.
Die Novelle bringe einige signifikante Erleichterungen und würde über 5.000 Kontrollen bei Betrieben hinfällig machen, betonte Markus Hofer (NEOS). Es seien kleine Schritte, von denen aber anzuerkennen sei, dass sie in die richtige Richtung gehen würden, meinte auch Michael Fürtbauer (FPÖ). Auch Lukas Hammer (Grüne) ortet in der Novelle sinnvolle Erleichterungen. Etwa zum Thema Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen regte er an, dass dabei auch Speicher- und Energiemanagementsysteme bedacht werden könnten. Sowohl Ausschussvorsitzende Tanja Graf als auch Laurenz Pöttinger (beide ÖVP) stellten diesbezüglich noch Gespräche bis zum Plenum in Aussicht.
Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer kann sich einen etwaigen Konsens über eine Miteinbeziehung der Speicher vorstellen. Die Novelle an sich bezeichnete er als "tolles Gesetz", das spürbare Entlastung für die Betriebe bringe - sowohl bei der Genehmigungsfreistellung als auch bei den Betriebsübergaben und etwa bei der Übermittlungsmöglichkeit von Unterlagen in digitaler Form.
FPÖ und Grüne für weitere Anpassungen der Gewerbeordnung
Neuerlich vertagt wurde der Antrag der FPÖ für eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung (326/A(E)). Es brauche hier ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk, eine Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie einen Abbau bürokratischer Hemmnisse, argumentierte Michael Fürtbauer (FPÖ). Markus Hofer (NEOS) verwies etwa darauf, dass genau dieses Vorhaben der Neuordnung im Regierungsprogramm abgebildet sei. Es gelte, diese sehr sorgfältig zu machen, zumal die Gewerbeordnung ein austariertes Gesamtgebilde darstelle, so Christoph Matznetter (SPÖ).
Die Grünen wiederum sprechen sich dafür aus, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Gewerbeordnung zu verankern (378/A(E)). So sollen etwa Personen von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen werden, deren Angebot sich an Kinder und Jugendliche richtet und die wegen eines einschlägigen an Kindern oder Jugendlichen begangenen Delikts von einem Gericht verurteilt worden sind. Außerdem geht es den Grünen um Kinderschutzkonzepte und Kinderschutzauflagen in Betrieben, die Angebote für Kinder oder Jugendliche haben oder in denen es jugendliche Beschäftigte gibt, erörterte Lukas Hammer (Grüne). Christoph Matznetter (SPÖ) wies darauf hin, dass man sich genauer anschauen müsste, wie solche Regelungen in den jeweiligen Branchen anzuwenden sein können. Christoph Stark (ÖVP) gab zu bedenken, dass die Abgrenzung der Normen schwierig werden könnte, zumal etwa auch der Lebensmittelhandel Angebote für Kinder habe.
Entschließung zur Verbesserung der EU-Verpackungsverordnung
Der im Ausschuss eingebrachte Koalitionsantrag zur EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, auf europäischer Ebene auf eine Verbesserung der EU-Verpackungsverordnung einzuwirken. Gefordert wird etwa die Aussetzung der Pflicht, in jedem Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Kleine Unternehmen sollten entlastet sowie eine einzige, zentrale Anmeldung für ganz Europa statt vieler verschiedener nationaler Systeme geschaffen werden. Unter anderem sollten sich statt hoher Pauschalgebühren die Kosten außerdem daran orientieren, wie viel Verpackung tatsächlich verwendet wird.
Die FPÖ forderte mit ihrem Antrag, die EU-Verpackungsverordnung auszusetzen, zu verschieben und zu entschärfen (1023/A(E)). Besonders inakzeptabel sei, dass wesentliche praktische Detailfragen, Leitlinien und Auslegungen auf EU-Ebene noch überhaupt nicht geklärt seien. Dennoch werde von den Betrieben verlangt, bereits jetzt teure Prozesse umzustellen. Der FPÖ-Antrag sei eigentlich "ein Friedensangebot" an alle, so Michael Fürtbauer (FPÖ). Christoph Matznetter (SPÖ) meinte demgegenüber, dass der Koalitionsantrag eine sorgfältige Weiterentwicklung dessen darstelle. Es gelte, kleine Unternehmen vor zu großem Aufwand zu schützen. Auch Markus Hofer (NEOS) wies auf Belastungen für KMU hin. Christoph Stark (ÖVP) schloss sich Matznetter an und betonte, außerdem "eine Lanze" für den stationären Handel brechen zu wollen. Es eine alle, dass man die Kleinsten entlasten wolle. Lukas Hammer (Grüne) kritisierte die Kurzfristigkeit des Koalitionsantrags, daher würden ihn die Grünen ablehnen. Die Verpackungsverordnung sei wichtig, aber auch er sei der Meinung, dass es für manche Regelungen Ausnahmen geben sollte.
Grüne: Klarstellungen zu barrierefreiem Umbau von gemieteten Geschäftslokalen
In Bezug auf den barrierefreien Umbau von gemieteten Geschäftslokalen fordern die Grünen rechtliche Klarstellungen (529/A(E)), damit die betroffenen Unternehmen ihren Verpflichtungen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nachkommen können. Die Rechtslage dazu sei für gewerbliche Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter sehr unübersichtlich und uneindeutig, so die Grünen. Um die Unklarheiten zu beseitigen, sollte ihnen zufolge deshalb in den relevanten Gesetzen normiert werden, dass gewerbliche Mieterinnen und Mieter Barrierefreiheitsmaßnahmen in Geschäftslokalen jedenfalls auf eigene Kosten und ohne Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin setzen dürfen und dass bei Auszug keine Verpflichtung zum Rückbau der Maßnahmen besteht. Dankbar, dass das Anliegen der Barrierefreiheit wieder aufgegriffen werde, zeigte sich Christoph Matznetter (SPÖ). Das Anliegen brauche bei der Vielzahl an zu berücksichtigenden Aspekten allerdings noch Zeit.
Grüne: "Österreich-Preisaufschlag" beenden
Mit einem weiteren Antrag setzen sich die Grünen dafür ein, Wettbewerbsverzerrungen und den "Österreich-Preisaufschlag" zu beenden sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu stärken (479/A(E)). So seien durch den Österreich-Aufschlag bzw. territoriale Lieferbeschränkungen in Österreich Lebensmittel um bis zu 25 % teurer als in Deutschland. Die Bundesregierung möge sich daher auf EU-Ebene für ein gesetzliches Verbot von wettbewerbsverzerrenden territorialen Lieferbeschränkungen einsetzen sowie der BWB die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Erstellung einer Preisvergleichsplattform zuweisen. Darüber hinaus brauche es eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes, mit der die BWB mit zusätzlichen Kompetenzen bei Branchenuntersuchungen ausgestattet wird. Markus Hofer (NEOS) wies ähnlich wie Minister Hattmannsdorfer darauf hin, dass es der Position der Bundesregierung entspreche, territoriale Lieferbeschränkungen zu bekämpfen. Er vertrete diese unmissverständliche Position seinerseits in Brüssel, betonte Hattmannsdorfer gegenüber Lukas Hammer (Grüne). Die EU-Kommission habe die öffentliche Konsultation verlängert, man werde nun nochmals eine Stellungnahme einreichen. Außerdem wies der Minister auf eine Allianz mit anderen EU-Ländern hin, um gegen die Länder-Aufschläge vorzugehen.
FPÖ für Maßnahmen gegen Lachgasmissbrauch
Lachgas werde zunehmend nicht nur für legitime technische oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern auch als Rauschmittel missbräuchlich konsumiert, wirft die FPÖ mit einem Antrag auf (988/A(E)). Besonders problematisch sei dabei die niederschwellige Verfügbarkeit über frei zugängliche Verkaufsautomaten, so Manuel Pfeifer (FPÖ). Lachgas stelle insbesondere für Kinder und Jugendliche ein gesundheitliches Risiko dar. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen eines missbräuchlichen Konsums könnten von Nervenschäden bis hin zu Lähmungserscheinungen reichen, so die Freiheitlichen. Sie fordern daher, den Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten zu untersagen sowie die Abgabe von Lachgasprodukten an Minderjährige wirksam zu verhindern. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) wandte ein, dass die Abgabe von Lachgas Apotheken vorbehalten sei und das Anliegen deshalb eine Vollzugsthematik darstelle. Demgegenüber meinte Lukas Hammer (Grüne), dass etwa in Deutschland umfassende Gesetze zum Thema Lachgas beschlossen worden seien. Pfeifer zufolge soll es sich außerdem um Lachgas handeln, das falsch deklariert werde. Markus Hofer (NEOS) meinte, dass kommendes Jahr auf EU-Ebene ein generelles Verbot dieser Produkte geplant sei und es sinnvoll sei, dieses abzuwarten. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu
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