- 07.10.2026, 12:07:03
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WKÖ-Danninger zum Insolvenzentgeltfonds: Nicht reflexartig Betriebe belasten, sondern Empfehlungen des Rechnungshofs ernst nehmen
Wirtschaft weist neuerlichen Ruf der AK nach höheren Lohnnebenkosten zurück. Zuerst gilt es, bei Leistungen und Verwaltung des Fonds zu sparen
„Eine Finanzierungslücke beim Insolvenzentgeltfonds darf nicht automatisch dazu führen, die Lohnnebenkosten für Unternehmen wieder zu erhöhen. Das würde die Senkung konterkarieren, die wir für 2028 erreicht haben. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation brauchen die Betriebe Entlastung und nicht neue Belastungen“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Er wies damit den neuerlichen Ruf von Arbeiterkammer und Gewerkschaft nach einer Erhöhung des Arbeitgeber-Beitrags zum Insolvenzentgeltfonds zurück. Denn bevor hier zusätzliche Mittel verlangt werden, müssten entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs die Leistungen und Verwaltungskosten des Fonds überprüft werden. „Der Rechnungshof hat Fehlanreize im österreichischen System aufgezeigt und empfiehlt ausdrücklich, Ansprüche anzupassen und zu begrenzen. Diese Empfehlungen müssen ernst genommen werden“, betont Danninger.
So liegt Österreich beim Schutzniveau deutlich über vielen Vergleichsländern: Während hierzulande offene Löhne aus den letzten sechs Monaten vor der Insolvenz abgesichert werden, sind es beispielsweise in Deutschland nur drei Monate. Zudem werden in Österreich Einkommen bis 13.860 Euro brutto im Monat ersetzt, das entspricht der doppelten ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. In Deutschland liegt die Grenze bei 8.450 Euro brutto monatlich.
Darüber hinaus sieht der Rechnungshof Einsparungspotenzial in der Verwaltung und empfiehlt, die derzeit sechs Standorte des Insolvenzentgeltfonds auf vier zu reduzieren. „Bevor über höhere Beiträge gesprochen wird, müssen diese Potenziale gehoben werden. Reflexartig die Unternehmen zur Kasse bitten zu wollen, kann nicht die Lösung für alle Probleme sein“, so der WKÖ-Generalsekretär. (PWK515/DFS)
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