• 07.10.2026, 11:58:02
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WKÖ-Danninger: Mehr Tempo bei Genehmigungen, weniger Bürokratie

Gewerbeordnungs-Novelle bringt konkrete Erleichterungen – Weitere Schritte zur Verfahrensbeschleunigung notwendig

Wien (OTS) - 

„Die Gewerbeordnungs-Novelle bringt wichtige Entlastungen für unsere Betriebe. Jetzt gilt es, sie im Parlament rasch auf den Weg zu bringen. Weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen sind entscheidend, damit Unternehmen ihre Zeit und ihr Geld wieder stärker in ihr Geschäft und in Investitionen stecken können“, sagt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger anlässlich der Behandlung der Gewerbeordnungs-Novelle im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats.

Die Novelle setzt mehrere langjährige Forderungen der Wirtschaft um. Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen müssen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht künftig nicht mehr genehmigt werden. Geringfügige Veränderungen, etwa Außenaggregate zur Klimatisierung, Be- oder Entlüftung, heben die Genehmigungsfreiheit von Betriebsanlagen nicht mehr auf. Zudem wird die Frist, um bestehende Betriebsanlagen wieder zu nutzen, von fünf auf sieben Jahre verlängert und kann auf Antrag auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Auch die „Schonfrist“ für die mögliche Dauer der Aussetzung von Auflagen bei Betriebsübernahmen wird von drei auf fünf Jahre verlängert.

Weitere Schritte zur Verfahrensbeschleunigung notwendig

Für die WKÖ kann die Novelle allerdings nur ein weiterer Schritt beim Bürokratieabbau sein. Wichtige Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket vom Dezember 2025 bleiben offen. Dazu zählen auch schnellere Verfahren durch einen verstärkten Einsatz von Sachverständigenbestätigungen sowie der Entfall des Abfallwirtschaftskonzepts. „Die Novelle zeigt, dass beim Bürokratieabbau etwas weitergeht. Jetzt dürfen wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Gerade bei Genehmigungsverfahren brauchen unsere Betriebe noch mehr Tempo. Die noch offenen Maßnahmen müssen daher ebenfalls rasch umgesetzt werden, um die Verfahren nicht unnötig zu verzögern“, so Danninger abschließend. (PWK514/NIS)

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