- 02.10.2026, 09:54:34
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WKÖ-Danninger: EU-Umwelt-Omnibus nicht verwässern, weitere Vereinfachungsschritte müssen folgen
Vereinfachungen bei Herstellerverantwortung (EPR) und Verpackungsverordnung rasch umsetzen – Weitere bürokratische Hürden für Betriebe abbauen
„Wir fordern die Mitglieder des EU-Umweltausschusses auf, am kommenden Montag deutliche Schritte im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung zu setzen. Zunächst muss zumindest für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Produkte in anderen EU-Mitgliedstaaten vertreiben, die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten verschoben werden. Gerade bei der Verpackungsverordnung haben wir vor zusätzlichen administrativen Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gewarnt. Dass hier nun nachgebessert wird, ist richtig und wichtig. Folgen muss ein Stop-the-Clock, um die Verordnung umfassend zu überarbeiten“, sagt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger zur Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den EPR-Teil (Herstellerverantwortung) des EU-Umwelt-Omnibus am kommenden Montag. Die EU-Kommission selbst hatte unterschiedliche nationale EPR-Vorgaben als eine häufig genannte Hürde für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt identifiziert. „Es braucht aber noch weitere Vereinfachungen, um diese Hürden abzubauen, wie etwa ein europäisches Herstellerregister. Pauschalierungslösungen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sind erforderlich, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren“, so Danninger weiter.
Die erweiterte Herstellerverantwortung betrifft über die Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus zahlreiche weitere Produktbereiche. Nun liegt es am EU-Parlament, hier am Montag die richtigen Weichen zu stellen.
Binnenmarkt muss für Unternehmen einfacher werden
Aus Sicht der WKÖ ist die Entlastung gerade bei der EU-Verpackungsverordnung wichtig. Die Verordnung bringt für Unternehmen umfangreiche neue Anforderungen mit sich. Zusätzliche nationale Vertretungsstrukturen würden grenzüberschreitende Geschäfte weiter verkomplizieren und zusätzliche Kosten verursachen. „Ein europäischer Binnenmarkt funktioniert nur, wenn Unternehmen ihre Produkte inklusive Verpackung möglichst einfach über Grenzen hinweg anbieten können. Unterschiedliche administrative Anforderungen in den Mitgliedstaaten bewirken das Gegenteil. Deshalb ist es richtig, bei den Bevollmächtigtenpflichten anzusetzen, um so zumindest kurzfristig Erleichterung zu schaffen“, so Danninger.
Weitere Vereinfachungen bei PPWR notwendig
Für die WKÖ darf es bei dieser punktuellen Korrektur, sofern der EP-Umweltausschuss diese unterstützt, nicht bleiben. Auch weitere Vorgaben der Verpackungsverordnung müssen auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und unnötige administrative Belastungen überprüft werden. „Europa hat sich den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommen. Der Umwelt-Omnibus zeigt, dass Korrekturen möglich sind. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Unternehmen sollen sich auf Innovation und Wertschöpfung konzentrieren können und nicht immer neue administrative Pflichten bewältigen müssen“, so Danninger abschließend. (PWK501/NIS)
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