- 01.10.2026, 11:05:03
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Gemeindepaket im Rahmen der Reformpartnerschaft auf den Weg gebracht
Reformpartnerschaft stärkt das Rückgrat Österreichs: Entlastung für Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger
Gemeindepaket im Rahmen der Reformpartnerschaft auf den Weg gebracht
Die Staatssekretäre Alexander Pröll, Jörg Leichtfried und Sepp Schellhorn sowie Gemeindebundpräsident Johannes Pressl zeigen sich erfreut darüber, dass die Reformpartnerschaft „Gruppe Verfassung und Verwaltung“ ein Paket auf den Weg gebracht hat, das einen besonderen Fokus auf die Gemeindeebene legt. Damit sollen Verwaltungswege für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und die tägliche Arbeit in den Gemeinden effizienter und somit erleichtert werden.
Staatssekretär Alexander Pröll:
„Unsere Gemeinden sind das Rückgrat unseres Landes. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindeämtern leisten Tag für Tag großartige Arbeit, oft weit über das Selbstverständliche hinaus. Sie verdienen die beste Unterstützung. Deshalb machen wir Verwaltung digital, schnell und bürgernah: Was der Staat schon weiß, muss niemand mehr doppelt angeben. So schaffen wir Entlastung für die Menschen und mehr Freiraum für jene, die unsere Gemeinden am Laufen halten.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried:
„Mit dem Paket haben wir einen wichtigen Schritt für eine moderne Verwaltung gesetzt: schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das schafft mehr Spielraum für jene, die tagtäglich vor Ort in den Gemeinden für die Menschen arbeiten.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn:
„Wenn wir einen schnelleren, schlankeren und schlaueren Staat wollen, müssen wir bei den Gemeinden beginnen. Hier spüren die Menschen am direktesten, wenn Behördenwege leichter und effizienter werden. Wir sparen den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld und schaffen gleichzeitig in der Verwaltung mehr Spielraum, damit wieder mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben in der Gemeinde bleibt, wie zum Beispiel Schule, Kindergarten und Nahversorgung.“
Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl:
„Dieses Paket stärkt die Zusammenarbeit, ohne die Selbstständigkeit der Gemeinden infrage zu stellen. Gerade bei der Digitalisierung gilt: Nicht jede Gemeinde muss jede Lösung allein entwickeln, aber jede Gemeinde muss sie für die Menschen vor Ort nutzen können. Die gemeinsame Gemeindedatenplattform, einheitliche Schnittstellen und das Once-Only-Prinzip sorgen dafür, dass Daten laufen und nicht die Menschen. Gleichzeitig muss die Datenhoheit bei den Gemeinden bleiben. Digitalisierung ist kein Gegenentwurf zu Nähe: Die Technik soll im Hintergrund arbeiten, damit im Gemeindeamt mehr Zeit für die Menschen bleibt. So bleibt die eigene Gemeinde auch in einer digitalen Welt handlungsfähig, persönlich und nah.“
Die von der Reformpartnerschaft ausgearbeiteten Punkte im Rahmen dieses Gemeindepakets stellen sich wie folgt dar:
- „Kooperation statt Zwangsfusion“: Interkommunale Kooperation soll attraktiver gestaltet werden. Beispiel: Mehrere Gemeindeverbände zur Wasserversorgung dürfen sich zusammenschließen.
- Raschere Verfahren durch Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzugs – Beispiel: raschere Baugenehmigung des Einfamilien-Hauses, weil eine Verfahrensebene gestrichen wird.
- Public AI Initiative: Die Initiative beinhaltet das KI-Transformationsprogramm des Bundes mit gemeinsamer Infrastruktur, Governance und Kompetenzaufbau, Shared-Service-Ansatz, Austausch mit Ländern und Gemeinden.
- Gemeindedatenplattform: Einheitliche Schnittstellen und eine bessere Datenbasis machen Verwaltungsverfahren, Förderungen und Planungen in ganz Österreich einfacher. Die Datenplattform soll von Anfang an mit den bestehenden digitalen Angeboten des Bundes zusammenspielen. Für die Vorbereitung und den Aufbau der Gemeindedatenplattform wird der Bund entsprechend unterstützend mitwirken.
- Ausbau des dadeX zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur („Project X“): Das Once-Only-Prinzip soll für eine zukunftsfähige, bürgernahe und leistungsfähige Verwaltung konsequent umgesetzt werden: Dazu gehören insbesondere die ID Austria als digitaler Zugang zur Verwaltung und der Ausbau des Digital Austria Data Exchange (dadeX) für den sicheren Datenaustausch. Der Zugang der Wissenschaft und Forschung zu Register- und Verwaltungsdaten erfolgt über das Austrian Micro Data Center (AMDC). Ein weiteres zentrales Instrument ist die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB). Mit dem Ausbau des dadeX wird ein wesentlicher Schritt zur nächsten Stufe des E-Governments gesetzt: von digitalen Formularen hin zu vernetzten, datenbasierten und proaktiven Services. Beispiel: Wo Daten mehrfach abgefragt werden, obwohl sie schon via dadeX abrufbar sind, sollen Abfragen reduziert und Meldewege gebündelt werden.
- Digitale Kompetenzoffensive direkt in die Gemeinden: Ab Dezember 2026 können österreichische Gemeinden neue „Digital Überall“-Workshops für ihre Bürgerinnen und Bürger kostenlos buchen. Dabei gibt es vier praxisnahe Schwerpunkte: Digitale Senioren, Digitale Amtswege & Sicherheit im Internet, Faktenerkennung und Künstliche Intelligenz. Bis zu 3.000 Workshops bis Ende 2027 stehen österreichweit zur Verfügung (https://www.digitalaustria.gv.at/kompetenzen/workshops.html
- Digitale Verwaltung: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen nicht immer wieder neu abverlangt werden – Behörden tauschen sie künftig sicher und automatisiert untereinander aus („Once-Only-Prinzip“). Daher soll die digitale Datenaustausch-Infrastruktur für ganz Österreich ausgebaut und besser vernetzt werden. Darüber hinaus sollen antragslose und vollautomatisierte Verfahren auch auf Gemeindeebene eingesetzt werden. Die AVG-Novelle „Digitale Verwaltung“ bietet dabei die rechtsstaatliche Basis für den Einsatz digitaler Verfahren. Beispiel: vollautomatisierte Gebührenvorschreibungen.
- Entbürokratisierung bei kommunalen Verwaltungsaufgaben: Dies beinhaltet den Abbau von Papier-, Aushang- und Barzahlungserfordernissen – eine eigene Sammelnovelle zur Entbürokratisierung und zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen soll Vereinfachungen und Entlastungen bringen. Beispiel: Digitale Kundmachungen sollen in jedem Fall möglich sein.
- Vereinfachungen bei der Abwicklung von Volksbegehren und Wahlen (Gemeinde-Deregulierung). Beispiel: keine unnötigen Öffnungszeiten der Gemeindeämter für den Eintragungszeitraum für Volksbegehren.
- Knowledge Sharing: Ein gebietskörperschaftsübergreifender Einsatz von Amtssachverständigen bringt raschere Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren („Amtssachverständigen-Pool“ für ganz Österreich).
Rückfragen & Kontakt
2. Pressesprecherin des Staatssekretärs
Antonia Pettauer
Telefon: +43 677 620 473 48
E-Mail: [email protected]
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