- 30.09.2026, 16:36:02
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- OTS0179
Entlastung des Strafvollzugs: Justizausschuss gibt grünes Licht für Novelle
Abschiebungen nach Verbüßung der halben Haftzeit sollen erleichtert werden
Mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle sollen Reformen umgesetzt und Abschiebungen von Straftätern und Straftäterinnen in ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit erleichtert werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die Sicherheit in den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der Vollzugspraxis zu lösen. Zudem wird Empfehlungen des Ausschusses zur Verhütung von Folter des Europarats Rechnung getragen. Nach der Erweiterung der Fußfessel und den Erleichterungen bei der bedingten Entlassung gehe man jetzt weitere Schritte zur Entlastung der Justizanstalten, so Justizministerin Anna Sporrer. Der Justizausschuss des Nationalrats gab heute für die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen grünes Licht.
Mitbeschlossen wurde ein Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS, mit dem ein Zitatfehler korrigiert wurde. Ein zudem eingebrachter Gesetzesantrag der Koalitionsparteien soll den Informationsaustausch mit den Sozialversicherungen über den Beginn, eine Unterbrechung, die Art und das Ende der Haft sicherstellen. Hintergrund dafür ist beispielsweise, dass Leistungsansprüche in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung etwa bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe ruhen. Daher brauche es korrespondierende Bestimmungen in den Sozialversicherungsgesetzen, erörterte Selma Yildirim (SPÖ). So soll eine zeitnahe Information des Dachverbands der Sozialversicherungsträger durch die zuständige Vollzugsbehörde sichergestellt und eine zeitgerechte Prüfung allfälliger Auswirkungen auf den Leistungsanspruch ermöglicht werden. Der Antrag wurde ebenso mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.
Mit einer weiteren Regierungsvorlage soll der strafrechtliche Schutz vor Menschen- und Organhandel verbessert werden. Für diese Maßnahmen sprachen sich die Abgeordneten im Ausschuss einstimmig aus.
Details der Strafvollzugsnovelle
Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Strafvollzug (625 d.B.) ist es künftig auch dann möglich, ausländische Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüßung der halben Strafhaft in ihre Heimat abzuschieben, wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Die Verurteilung darf allerdings nicht wegen eines schweren Gewalt- bzw. Sexualverbrechens oder wegen einer terroristischen Straftat erfolgt sein. Diese Einschränkung gilt auch für jene Fälle, in denen die betreffenden Strafgefangenen zu einer Ausreise bereit wären. Zudem muss ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten, und der Betroffene darf kein EWR-Bürger oder begünstigter Drittstaatsangehöriger sein. Kehrt der Verurteilte trotzdem - illegal - nach Österreich zurück, ist er wieder in Haft zu nehmen. Laut einer Modellrechnung des Justizministeriums könnte das in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Bestimmung rund 180 Personen und danach rund 27 Personen monatlich betreffen, wobei rechtliche und faktische Hindernisse für die Außerlandesbringung im Einzelfall zu beurteilen sind.
Justizministerin Anna Sporrer erörterte, dass außerdem das System "Haft in der Heimat" zur Verbüßung der Haft im Heimatland so umgestellt werde, dass die kurzfristigere Haftstrafe im Inland zu verbüßen sei, aber für die längere Haftstrafe das Prozedere für die Verbüßung im Herkunftsland beginnen könne. Hintergrund sei, dass Herkunftsländer oft nur bei längeren Haftstrafen die Insassen übernehmen würden.
"Hausarrest" maximal zwei Wochen
Um die Resozialisierung zu erleichtern, sieht der Gesetzesentwurf vor, die Bestimmungen zum Haftaufschub zu erweitern. So soll es möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben statt derzeit von bis zu einjährigen. Außerdem werden künftig auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr beantragen können, wenn das für den Abschluss einer laufenden Berufsausbildung nötig ist. In Umsetzung einer Empfehlung des Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten "Hausarrest" - erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft - auf maximal zwei Wochen statt bisher vier Wochen zu beschränken.
In der Debatte ging es vor allem um die Entlastung der Justizanstalten. Die Rückfallquote bei Insassen, die Christian Lausch (FPÖ) als problematisch sieht, bezifferte Sporrer mit etwa 20 % und sei "international herzeigbar". Ob man tatsächlich wesentlich mehr Insassen ins Ausland bringen könne, wie Lausch das vorrechne, hänge unter anderem von der Schwere der Taten ab, zumal keine sozialpräventiven Gründe dagegen sprechen dürfen, so Sporrer. Man werde aber unterschiedliche Maßnahmen zur Entlastung auch mit der Opposition erörtern. In einem nächsten Schritt werde man überlegen, in kurze Haftstrafen einzugreifen, so die Ministerin. Sie gab dazu zu bedenken, dass gemeinnützige Arbeit als Primärsanktion besser zur Resozialisierung beitragen könne.
Lausch räumte zwar ein, dass die Novelle zu begrüßen sei, sie sei im Gesamten aber nicht "der große Wurf". So bringe es etwa "null", den Hausarrest von vier auf zwei Wochen zu kürzen, was er als ein völlig falsches Zeichen wertete. Insgesamt seien ihm die Maßnahmen zur Entlastung der Justizanstalten viel zu wenig. Alle Diskussionen würden sich bisher auch um die Anzahl an ausländischen Insassen drehen, so Yildirim. Nunmehr sollen daher alle Fälle geprüft werden, wo es leicht zu Abschiebungen kommen könne. Die Umsetzung werde auch davon abhängen, wie sich die Vertragsstaaten diesbezüglich verhalten, so Yildirim, die Schiene sei aber zur Entlastung des Strafvollzugs wichtig. Niemand behaupte, dass das vorliegende Paket die generelle Lösung darstelle, räumte Jakob Grüner (ÖVP) ein. Es würden weitere Umsetzungsschritte folgen, kündigte er an und wies darauf hin, dass ein großer Teil des Inhalts des aktuellen Pakets aus dem Jahr 2021 stamme, als auch viele Expertinnen und Experten der Justizwache in die Überlegungen miteingebunden gewesen seien. Alma Zadić (Grüne) signalisierte Zustimmung zum Paket, zumal es diese Schritte brauche, "egal, wie klein sie sind". Sie appellierte, zur Entlastung des Strafvollzugs die weiteren Vorschläge, die am Tisch liegen, auch tatsächlich zu bedenken. Sophie Marie Wotschke (NEOS) gab gegenüber Lausch zu bedenken, dass es bei schweren Straftaten wie etwa Terrorismus nicht sinnvoll wäre, diese Personen zu entlassen, weil es auch um den Schutz der Allgemeinheit gehe. Sie schließe sich aber dem an, dass es weitere Maßnahmen geben müsse. Die Reduktion des Hausarrests von vier auf zwei Wochen sei eine Empfehlung des Europarats und basiere auf europaweiter Evidenz, hielt Wotschke Lausch entgegen.
Strafrechtlicher Schutz vor Menschen- und Organhandel
Mit der weiteren Regierungsvorlage aus dem Justizministerium soll auch im Strafrecht der Schutz vor Menschenhandel verbessert und illegaler Organhandel bekämpft werden. So sollen etwa strafrechtlich die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption ausgeweitet werden, wie Justizministerin Sporrer im Ausschuss erörterte. Man wolle betreffend Leihmutterschaft Frauen besser vor Ausbeutung schützen, hielt Henrike Brandstötter (NEOS) fest. Aus Sicht von Gudrun Kugler (ÖVP) ist es ebenso wichtig, gegen Zwangsheirat im Rahmen von Menschenhandel vorzugehen. Man müsse alles tun, um Menschen- und Organhandel konsequent zu verfolgen und bestehende Lücken zu schließen, betonte auch Alma Zadić (Grüne).
Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt werden soll nun, wenn man wissentlich Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt, so Sporrer. Ein neuer strafrechtlicher Erschwerungsgrund soll außerdem die Verbreitung sexualbezogener Bildaufnahmen von Opfern von Menschen- oder Organhandel betreffen.
Gegen den illegalen Organhandel und den "Transplantationstourismus" wird im StGB unter anderem ein neuer Straftatbestand gegen Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich aufgenommen werden soll der Handel mit oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe, erörterte Justizministerin Sporrer.
Eine höhere Strafandrohung wird zudem für eine Organentnahme trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Klargestellt werden soll unter anderem, dass in eine Organentnahme einer Person unter 18 Jahren nicht eingewilligt werden kann. Darüber hinaus soll unter bestimmten Voraussetzungen die inländische Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten Organentnahmen und Organhandel ausgeweitet werden.
Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist. Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen. Alma Zadić (Grüne) und Christian Ragger (FPÖ) thematisierten im Zusammenhang mit Straftaten an Bord im Luftverkehr, dass vor einer Flut von Verfahren gewarnt worden sei. Ein Experte des Ministeriums räumte ein, dass es einen Mehranfall geben könne. In der ohnehin komplexen Materie sei nun diese Lösung gewählt worden.
Das entsprechende Strafrechtsänderungsgesetz (624 d.B.) dient neben der Umsetzung von EU-Vorgaben auch weiteren Anpassungen an internationale Regelungen, wie an das Organhandels-Übereinkommen des Europarats, an das internationale Übereinkommen bei strafbaren Handlungen in der Luftfahrt sowie an Erweiterungen des Kriegsverbrechenskatalogs des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Insgesamt würden mit der Vorlage Lücken im Strafrecht geschlossen, der Grundsatz der Menschenrechte gestärkt und sichergestellt, dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen nachkomme, hielt die Justizministerin fest. Auch Muna Duzdar (SPÖ) sieht in den Maßnahmen grundlegend eine Weiterentwicklung des Strafrechts.
Ein Mensch dürfe niemals zur Ware oder Teil von kriminellen Machenschaften oder Geschäftsmodellen werden, betonte dazu Kugler. Die Regelung gegen eine Organentnahme bei Personen unter 18 Jahren thematisierte etwa Christian Ragger (FPÖ), zumal das Alter oft nicht nachweisbar sei. Es habe eine Unsicherheit gegeben, ob eine Person unter 18 Jahren einwilligen könne, das werde nunmehr klargestellt, hielt Sporrer fest. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu
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