• 29.09.2026, 14:13:32
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  • OTS0137

Finanzausschuss für neue Regeln zu FMA und Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Vier Staatsverträge einstimmig angenommen - Österreich beteiligt sich mit 171,3 Mio. € an Hilfsbanken

Wien (PK) - 

Im Finanzausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für eine Novelle des Rechtsrahmens für die Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Grundsätzlich stehen alle Parteien der Geldwäscheprävention positiv gegenüber, fasste Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zusammen. Die Regelungen würden der FPÖ in einigen Bereichen zu weit gehen, dafür den Grünen nicht weit genug.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Finanzausschuss einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) an den Nationalrat weitergeleitet. Zudem fand das IFI-Beitragsgesetz 2026 die Zustimmung der Koalitionsparteien und der Grünen, die FPÖ stimmte dagegen. Demnach beteiligt sich Österreich mit 171,3 Mio. Ꞓ an der Wiederauffüllung der Mittel bestimmter Institutionen.

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Genehmigung von vier Staatsverträgen aus. Eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen wurde erneuert bzw. mit Andorra ein neues ausverhandelt, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Wichtig sei dies im Sinne der Rechtssicherheit.

Stärkung der Unabhängigkeit der FMA

ÖVP, SPÖ und NEOS sprachen sich dafür aus, die Rahmenbedingungen für die Unabhängigkeit der FMA auszuweiten. Zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte soll es etwa künftig spezielle "Abkühlungsphasen" für Mitglieder des Vorstands sowie Bedienstete der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beim Wechsel in ein beaufsichtigtes Unternehmen geben. Geplant ist eine EU-weite Harmonisierung der Verfahren für die Eignungsüberprüfung von Funktionsträgern bei Kreditinstituten. Die maximale Funktionsdauer als Mitglied des Vorstands der FMA soll mit 14 Jahren festgelegt werden. Vorgesehen wird, dass Mitglieder des Vorstands und Bedienstete der FMA jährlich eine Interessenerklärung mit Informationen über von ihnen gehaltene Finanzinstrumente vorlegen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht die Umsetzung von EU-Vorgaben vor (621 d.B.).

Neu geregelt werden auch Anzeigepflichten von Kreditinstituten. Transaktionen, die als "prudenziell relevant" eingestuft werden, sollen vor ihrer Durchführung der FMA angezeigt werden. Die Behörde habe dann ein Beurteilungsverfahren zur Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung durchzuführen, sagte Eibinger-Miedl.

Koalition sieht Stärkung der FMA ohne Gold Plating

Um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken ("ESG-Risiken") zu verbessern, sollen Kreditinstitute in der Lage sein, diese systematisch zu ermitteln, zu steuern und spezifische Pläne aufzustellen, um die finanziellen Risiken zu adressieren, die sich kurz-, mittel- und langfristig daraus ergeben. Wohnbauprojekte, die bestimmte Nachhaltigkeits-/ESG-Kriterien erfüllen, könnten bei der Finanzierung einen Vorteil erhalten, hob Andreas Ottenschläger (ÖVP) hervor. Viele wesentliche Punkte werden angegangen, hob Angela Baumgartner (ÖVP) hervor. Im Kern werde die FMA gestärkt. Gleichzeitig finde kein Gold Plating statt, unterstrich sie. Die Branche warte bereits auf die Umsetzung.

Barbara Teiber (SPÖ) zeigte sich über die Novelle erfreut - insbesondere da sich Österreich bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren befinde.

Christoph Pramhofer (NEOS) anerkannte die grundsätzliche Zustimmung der FPÖ. In seinem Redebeitrag bezog er sich auf das Einlagensicherungsgesetz. Hierbei sei eine Wahlmöglichkeit des EU-Rechts genutzt worden. Es gehe um faire Kostentragung, führte er aus.

FPÖ und Grüne mit Kritik an Klimavorgaben und Abkühlphasen

Für die FPÖ führte Barbara Kolm (FPÖ) aus, dass sowohl die Abkühlphasen als auch die Beschränkung der Funktionsdauer auf 14 Jahre befürwortet werden. Auch bei den Anpassungen im Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz könne die FPÖ zustimmen, betonte Kolm. Sie sprach sich jedoch strikt dagegen aus, die Klimaneutralität im Bankwesen zu verankern und vermisste Entbürokratisierung. Die Umsetzungsphase für die EU-Richtlinie sei im Jänner abgelaufen, betonte die Abgeordnete, das Finanzministerium sei "viel zu spät dran".

Es handle sich nicht um eine klassische Richtlinienumsetzung, kritisierte Nina Tomaselli (Grüne). Es werde weit mehr geregelt und das zum Vorteil großer Bankenverbände. In anderen Bereichen fehle es hingegen an "sinnvollen Ergänzungen" wie einer Abkühlphase auch vor Eintritt in die Position. Zudem vermisste sie Sanktionen bei Verletzung der Abkühlphasen und sah die "angemessene Entschädigung" während der Abkühlphasen kritisch.

Eibinger-Miedl: Auslegung der Vorgaben durch FMA

Ein Vertragsverletzungsverfahren laufe bereits, hieß es auch von der Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Bei der Umsetzung sei so wenig Gold Plating betrieben worden wie möglich. Kreditinstitute mit direkten oder indirekten Risikopositionen in Kryptowerten oder Kreditinstitute, die damit verbundene Dienstleistungen für jegliche Form von Kryptowerten erbringen, sollen dazu verpflichtet werden, über Risikomanagementstrategien, -prozesse und -praktiken zu verfügen, um die dadurch entstehenden Risiken angemessen zu steuern, so Eibinger-Miedl. Die FMA soll Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, wenn sie diese Risikomanagementpraktiken als unzureichend erachtet.

Bis 2050 müsse rechtlich verbindlich Klimaneutralität umgesetzt werden, sagte die Staatssekretärin zu Michael Fürtbauer (FPÖ). "Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2040", so Eibinger-Miedl. Die Auslegung der Vorgaben obliege der FMA als unabhängige Behörde, sagte sie zu Gerhard Kaniak (FPÖ).

Neue europäische Standards für Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten sollen durch die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der EU-Geldwäscheverordnung geschaffen werden, erklärte Manfred Sams (SPÖ). Die geplante Novelle betrifft das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. Zudem soll ein neues "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027" erlassen werden (622 d.B.). Die Bundesregierung habe einen Schwerpunkt auf Betrugsbekämpfung gesetzt, erläuterte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und ging dabei auf grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karusselle ein.

Konkret soll durch neue europäische Standards die Einsicht aus berechtigtem Interesse verbessert werden. Zudem soll die Verfahrensdauer durch verbindliche Vorgaben verringert werden und Entscheidungen über die Gewährung der Einsicht mit berechtigtem Interesse europaweite Gültigkeit erlangen, so Sams. Durch eine Verbesserung der Verfahrensabläufe soll es der Registerbehörde ermöglicht werden, innerhalb von zwölf Arbeitstagen entscheiden zu können.

Registerbehörde soll mehr Befugnisse erhalten

Ein weiteres Vorhaben der Regierungsvorlage betrifft die Ausweitung der Befugnisse der Registerbehörde. So soll diese Inspektionen vor Ort durchführen können. Zwecks Gewährleistung eines effizienten Verfahrensablaufs soll zu diesem Zweck auf die Erfahrungen des Amtes für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) zurückgegriffen werden können. Dies stieß insbesondere bei der FPÖ auf Kritik.

Das Gesetzespaket enthalte einige sehr gute Bereiche, führte Barbara Kolm (FPÖ) aus und lobte etwa die automatische Übernahme von Daten und die Bereinigung von Redaktionsversehen. Heikel sah Kolm hingegen die Regelungen zur Beweislastumkehr und die Nachschau durch die Finanzpolizei in privaten Wohnungen. Die meisten Unternehmen sind ehrlich, betonte Kolm und warb dafür, das Gold Plating zurückzufahren. Auch bei Alexander Petschnig (FPÖ) stieß die Beweislastumkehr auf Unbehagen. Auf Basis der Erläuterungen durch das Finanzministerium stimmten die FPÖ-Abgeordneten schließlich für die Regierungsvorlage.

Eibinger-Miedl: Nachschauen bei Scheinunternehmen wichtig

Zu einem großen Teil handle es sich um die Umsetzung von EU-Vorgaben, erläuterte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Sie stimmte der FPÖ zu, dass die Beweislastumkehr heikel sei, betonte aber, dass ein 100-prozentiger Beweis oft schwierig zu erbringen sei. Bei den Nachschau-Rechten handle es sich um eine EU-Vorgabe, erklärte sie. Zudem sei es bei Scheinunternehmen sehr wichtig, vor Ort nachzusehen. Über die ebenfalls von der FPÖ kritisierte längere Datenspeicherung zeigte sich die Staatssekretärin ebenfalls "nicht glücklich".

Grundsätzlich stehen alle Parteien der Geldwäscheprävention positiv gegenüber, fasste Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zusammen. Wenn es den Freiheitlichen ein bisschen zu viel und den Grünen ein bisschen zu wenig ist, sei das Gesetz auf einem guten Weg, sagte Kurt Egger (ÖVP). In Summe gehe es um einen moderneren europäischen Rechtsrahmen.

Christoph Pramhofer (NEOS) thematisierte die Ergebnisse der Prüfungen durch die Financial Action Task Force (FATF), die überprüft, wie gut Österreich die internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt.

Grüne für mehr Transparenz

Den Grünen gingen die Regelungen nicht weit genug. Es könne nie genug Transparenz geben - insbesondere im Geldwäschebereich, betonte Nina Tomaselli (Grüne). Zudem ging sie auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Zugang zu den Daten des Registers ein. Tomaselli kritisierte die unterschiedliche Behandlung von Stiftungen und Kapitalgesellschaften. Positiv findet die Abgeordnete, dass Immobilienkäufe einen konkreten Anlass für eine Prüfung bzw. einen Informationszugang darstellen können.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2026

Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen, die in einer von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich angenommenen Regierungsvorlage des Finanzministeriums - dem IFI-Beitragsgesetz 2026 (623 d.B.) - abgebildet werden. Das damit verbundene Volumen beläuft sich auf insgesamt 171,3 Mio. Ꞓ. Die Beteiligung an der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) sowie die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association - IDA) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leiste Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und werde seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht, heißt es in den Erläuterungen.

Anpassung internationaler Steuerabkommen und der Amtshilfe an aktuelle OECD-Standards

Im Steuerabkommen mit Katar seien die Missbrauchsregelungen hinsichtlich der Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, Steuertransparenz und Amtshilfe angepasst worden (595 d.B.). Zudem wurde eine Rechnungshofempfehlung zur Quellenbesteuerung von Dividenden umgesetzt. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz wurde an die OECD-Standards angepasst (615 d.B.). Änderungen betreffen unter anderem die Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahnen. Neu abgeschlossen wurde ein Abkommen zwischen Österreich und dem Fürstentum Andorra auf Basis der OECD-Standards (616 d.B.), informierte die Staatssekretärin den Finanzausschuss.

Überarbeitet wurde auch die internationale Amtshilfe in Bezug auf den Informationsaustausch (593 d.B.). Bisher seien dort die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer angeführt gewesen, so Eibinger-Miedl. Nun wurde die Mindeststeuer ergänzt.

Selma Yildirim (SPÖ) unterstrich die Wichtigkeit dieser Aktualisierungen und des Abkommens mit Andorra. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla


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