• 29.09.2026, 13:38:32
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Entschließung zum Schutz vor unseriösem Goldhandel

Oppositionsanliegen im Konsumentenschutzausschuss vertagt

Wien (PK) - 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrats sprach sich heute für die Prüfung besserer Schutzmaßnahmen im Bereich des mobilen Goldankaufs aus. Neben den Regierungsparteien stimmte auch die FPÖ dem Entschließungsantrag zu, obwohl sie die Forderungen als zu schwach formuliert sehen, wie auch die Grünen, die aus selbigem Grund nicht ihre Zustimmung erteilten.

Sämtliche zur Diskussion stehende Initiativen der Opposition wurden vertagt. Bei den FPÖ-Forderungen geht es unter anderem um die Beibehaltung der maximal einprozentigen Pönale für vorzeitige Kreditrückzahlungen und die Abschaffung der dritten Dezimalstelle bei der Angabe von Treibstoffpreisen, die Grünen setzen sich etwa für die Forcierung der nationalen Klagsführung bei Online-Betrug sowie eine Reform der Cookie-Banner auf Websites ein.

Schutz vor unseriösen Praktiken beim Goldankauf

Bei der Entschließung geht es um das fragwürdige Geschäftsmodell des mobilen, kurzfristig agierenden Goldankaufs (1019/A(E)). Angesichts des hohen Goldpreises und erhöhten Liquiditätsbedarfs vieler Bürgerinnen und Bürger werde dabei der psychologische Faktor "Scham" ausgenutzt, insbesondere bei älteren und vermögenden Personen, heißt es in der von den Regierungsfraktionen vorgelegten Initiative. Es komme zu Verkaufsdruck und Koppelungsgeschäften. Berichtet werde außerdem über schlechte Erreichbarkeiten, Preisintransparenz, mangelnde Kontrollen sowie das Fehlen von Registrierkassen. Derartige Praktiken würden Juwelierinnen und Juweliere, die sich an gesetzliche Vorhaben halten, in Verruf bringen, heißt es in der Initiative, die im Ausschuss von Andreas Kühberger (ÖVP) Michael Seemayer (SPÖ), und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) erläutert wurde.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Finanzminister Markus Marterbauer sollen aufgefordert werden zu prüfen, inwiefern ressortübergreifende Kontrollen - etwa durch Marktaufsicht, Finanzpolizei oder Sachverständige - im Bereich des mobilen Goldankaufs verstärkt bzw. erleichtert werden können. Außerdem geht es um die Verbesserung der Transparenz- und Meldepflichten für mobile Ankäufer von Edelmetallen, gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

Das eigentliche Ansinnen sei ja gut, meinte Alma Zadić (Grüne), der tatsächliche Entschließungsversuch sei ihrer Meinung nach aber misslungen und "sehr abgeschwächt". Es würden nicht etwa stärkere Kontrollen gefordert, sondern nur zu prüfen, wie Kontrollen gestärkt werden können. In dem Entschließungsantrag stehe "weniger als nichts" drinnen, sagte ihr Fraktionskollege Lukas Hammer. Von ihm kam auch der Vorwurf der "Scheinaktivität". Die Koalition würde nur so tun, als ob etwas für den Verbraucherschutz getan werde.

Das Problem sei von der Koalition zwar erkannt worden, die Formulierung des Entschließungstextes sei aber eher ein "Faschingsscherz" meinte in diesem Sinne auch Peter Schmiedlechner (FPÖ). Auch sein Fraktionskollege Michael Oberlechner meinte, jegliche konkrete Maßnahmen würden fehlen. Bevor man bei dieser Problematik "gar nichts habe" werde seine Fraktion der Initiative aber zustimmen, sagte Peter Wurm (ebenfalls FPÖ).

Ines Holzegger (NEOS) argumentierte, es sei sinnvoll, dass das Thema von Expertinnen und Experten geprüft werde und Christoph Matznetter (SPÖ) erinnerte daran, dass von Abgeordneten der Regierungsfraktionen eingebrachte Entschließungsanträge zumeist freundlicher formuliert seien als Oppositionsanträge "in maximaler Schärfe".

FPÖ für geringere Pönale für vorzeitige Kreditrückzahlungen

Wer einen fixverzinsten Hypothekarkredit vorzeitig zurückzahlen will, dem kann die jeweilige Bank eine Pönale vorschreiben. Gemäß Hypothekar- und Immobiliengesetz darf dieser Betrag derzeit allerdings 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht überschreiten. Geht es nach der FPÖ, soll es auch dabei bleiben. Sie fordert in einem Entschließungsantrag (976/A(E)), die im Budgetbegleitgesetz verankerte Erhöhung dieses Grenzwerts auf 3 % noch vor dem Inkrafttreten Anfang 2027 wieder rückgängig zu machen. Elisabeth Heiß (FPÖ) sieht in der Anhebung einen klaren Rückschritt im Verbraucherschutz zugunsten der Kreditwirtschaft. Sie stelle eine "Strafsteuer" für all jene dar, die sparen und schuldenfrei sein wollen, meinte sie.

Für Jakob Grüner (ÖVP) ist die Initiative aus Konsumentenschutzsicht zwar nachvollziehbar, die bewusste gesetzliche Änderung sei aber nicht nur aus Bankensicht zu werten, meinte er. Wenn Banken Refinanzierungen nicht schaffen, würden sie insgesamt weniger Kredite vergeben. Dazu gebe es Studien und Vergleichswerte. Er ließ wissen, dass die Auswirkungen dieser Änderung evaluiert werden sollen. Außerdem würde der Höchstdeckel von 3 % nicht automatisch anfallen. Es brauche Planungssicherheit auf beiden Seiten.

Unterstützung für den FPÖ-Vorstoß kam von Seiten der Grünen. Lukas Hammer stellte den "neuen Liebesdienst an die Banken" in Frage. Er könne sich nicht vorstellen, dass er zu besseren Konditionen für die Konsumentinnen und Konsumenten führe. Alma Zadić (Grüne) hätte es für sinnvoll erachtet, den Antrag nicht zu vertagen, sondern im Plenum zu diskutieren. Sie äußerte das Gefühl von Verschlechterungen im Verbraucherschutz.

Manuel Pfeifer (FPÖ) bezeichnete NEOS und ÖVP als "bankenfreundlich", kritisierte allerdings insbesondere die SPÖ für die Gesetzesnovelle, was Julia Herr und Christoph Matznetter (beide SPÖ) mit Kompromissen innerhalb der Koalitionsregierung rechtfertigten. Bei der für die Budgetkonsolidierung nötigen Erhöhung der Bankenabgabe habe sich ihre Partei hingegen erfolgreich durchgesetzt, sagte Herr. Den daraufhin von Hammer geäußerten Vorwurf eines "linke Tasche, rechte Tasche Spiels" wiesen sie zurück.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig verwies ebenso darauf, dass eine Evaluierung gesetzlich verankert sei. Sie sieht die Vertagung, die schließlich mehrheitlich beschlossen wurde, dadurch als gerechtfertigt an.

Grüne wollen nationale Klagsführung bei Online-Betrug forcieren

Die Grünen zeigen sich darüber alarmiert, dass auf Online-Plattformen Milliardenumsätze mit betrügerischer Werbung, etwa durch Deepfake-Videos, gemacht werden. Um Personen wirksam vor Betrug, Täuschung und finanziellen Schäden zu schützen, wollen sie die Beauftragung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bei Verfahrensführungen forcieren, wenn Online-Plattformen ihren Verbraucherschutz-Pflichten nach dem Digital Services Act nicht nachkommen. Wer mit Betrugswerbung Geld verdiene oder seinen gesetzlichen Schutzpflichten nicht ausreichend nachkomme, müsse damit rechnen, auch auf nationaler Ebene zur Verantwortung gezogen zu werden, heißt es im Entschließungsantrag (918/A(E)), der heute allerdings ebenfalls vertagt wurde.

Große Tech-Konzerne würden nicht handeln und auch noch an der betrügerischen Werbung verdienen - für Lukas Hammer (Grüne) "eigentlich unglaublich". Bestehende Verfahren würden ihm zufolge lange dauern und nicht greifen. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig berichtete von Erfolgen mit Unterlassungsklagen seitens des VKI. Die "große Macht" liege allerdings bei der Europäischen Kommission. Die könne den Unternehmen bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes als Strafe aussprechen. Auch Michael Seemayer (SPÖ) und Ines Holzegger (NEOS) meinten, Schritte auf EU-Ebene wären zielführender und argumentierten so die Vertagung.

FPÖ für Abschaffung der dritten Dezimalstelle bei der Angabe von Treibstoffpreisen

Die FPÖ plädiert ferner für eine gesetzliche Regelung, damit Tankstellen den Preis für einen Liter des jeweiligen Treibstoffes in Euro künftig mit maximal zwei statt der bisher üblichen drei Dezimalstellen anzugeben haben. Auch die Autofahrerclubs und eine große Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten würden sich dafür aussprechen, heißt es in der FPÖ-Initiative (983/A(E)), die ebenso mit Ausschussmehrheit vertagt wurde.

In Zeiten hoher Treibstoffpreise würden die Mineralölkonzerne dadurch zu mehr sichtbarem Wettbewerb aufgefordert werden, was die Preise nach unten bringen würde, meinten die FPÖ-Abgeordneten Manuel Pfeifer und Peter Wurm. Elisabeth Heiß (ebenfalls FPÖ) erachtet die dritte Dezimalstelle als Mittel psychologischer Preisgestaltung zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Laut Ines Holzegger (NEOS) würden die Spritpreise in mehreren europäischen Ländern auf diese Weise angegeben werden. Christoph Matznetter (SPÖ) meinte, es gebe keine Verpflichtung zur Anführung dreier Dezimalstellen. Andreas Kühberger (ÖVP) verwies auf die gestern im Nationalrat beschlossene erweiterte Spritpreisbremse. Sie bringe weit mehr , als der FPÖ-Vorstoß, sagte er.

Grüne für Reform der Cookie-Banner auf Websites

Ein Vorstoß der Grünen zur Abschaffung von Cookie-Banner auf Websites wurde auch vertagt (1049/A(E)). Mit dem "Kill the Cookie Banner" betitelten Entschließungsantrag wird gefordert, dass Cookies, die über das technisch unbedingt Notwendige hinausgehen - insbesondere solche für Tracking zu Werbezwecken - nur nach ausdrücklicher, vorheriger und nur einmal durchzuführender automatisierter sowie maschinenlesbarer Zustimmung durch Konsumentinnen und Konsumenten zugelassen werden sollen. Die gegenwärtigen Cookie-Banner würden ihre ursprüngliche Datenschutzfunktion verlieren und stattdessen zur "Einwilligungsermüdung" führen. Vielmehr sollte "Privacy by Default" als zentrale Vorgabe etabliert werden, um maximalen Datenschutz zu gewährleisten, heißt es.

Datenschutz dürfe nicht unterschätzt und das Datenschutzniveau durch eine Abschaffung der Cookie-Banner nicht abgeschwächt werden, betonte die Antragstellende Grünen-Mandatarin Alma Zadić auch bei der Ausschussdebatte. Österreich sollte sich dafür auf europäischer Ebene stark machen. Die FPÖ hätte den Antrag unterstützt, wie Peter Wurm zum Ausdruck brachte. Die Vertagung wurde von ÖVP-Mandatar Thomas Elian allerdings damit begründet, die detaillierte Folgenabschätzung im Rahmen des "Digital Omnibus"-Pakets abwarten zu wollen.

FPÖ fordert ein Recht auf analoge Dienstleistungen

Wiederaufgenommen wurden drei Anträge des Freiheitlichen Abgeordneten Peter Wurm, die bereits in früheren Sitzungen des Konsumentenschutzausschusses behandelt und vertagt worden waren. Gemeinsames Thema ist die Sicherstellung von analogen Dienstleistungen und von Angeboten der Daseinsvorsorge. Das grundsätzliche Anliegen wurde von den anderen Fraktionen durchaus geteilt. Die Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS jedoch erneut vertagt.

FPÖ-Abgeordneter Wurm unterstrich, dass analoges Einchecken im Flugverkehr weiterhin sichergestellt werden müsse (438/A(E)). Elisabeth Heiß (FPÖ) meinte, das Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge sei nicht nur eine Frage der Bürgernähe. Das Thema müsse auch vor dem Hintergrund der Cybersicherheit gesehen werden (36/A(E)). Manuel Pfeifer (FPÖ) bezeichnete es als nicht gerechtfertigt, dass in den Speisewagen der ÖBB Rabatte zwar bei der Kartenzahlung, nicht aber bei Barzahlung gewährt würden. Er unterstützte den Antrag auf Sicherstellung der Gleichbehandlung der Zahlungsmöglichkeiten (439/A(E)).

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig betonte, die Neufassung der EU-Fluggastrechteverordnung werde auch das Recht auf analoges Einchecken sicherstellen. Die Gleichstellung von Bar- und Kartenzahlung sei Thema der EU-Bargeldverordnung, die derzeit in Verhandlung sei. Österreich setze auch Schritte, um die Versorgung mit Bankomaten im ländlichen Raum sicherzustellen. Bei der Sicherstellung analoger Angebote gebe es also durchaus Erfolge.

Die Staatssekretärin bestätigte auch, dass die Frage der Cybersicherheit immer wichtiger werde, nicht zuletzt durch Entwicklungen auf dem Gebiet der KI. Sie plädierte dafür, Nutzerinnen und Nutzer stärker über Gefahren im digitalen Raum aufzuklären. Viele würden aus Unwissenheit sehr leichtfertig persönliche Daten preisgeben. Das Recht auf analoges Leben sei der Bundesregierung ein grundsätzliches Anliegen. Gleichzeitig bemühe sie sich mit einer Inklusionsstrategie darum, dass etwa auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen die Vorteile der Digitalisierung für sich nützen könnten.

Grüne waren vor gefährlichen Stoffen in Konsumgütern

Ebenfalls bereits in früheren Sitzungen des Ausschusses waren drei Anträge der Grünen vertagt worden, in denen mehr Schutz vor gefährlichen Stoffen in Konsumgütern gefordert wird. Auch diese Anträge wurden erneut mehrheitlich vertagt.

Alma Zadić (Grüne) warnte im Ausschuss einmal mehr vor per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) oder sogenannten "Ewigkeitschemikalien", die in zahlreichen Konsumgütern zu finden seien. Die Grünen fordern Maßnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor diesen Produkten (401/A(E)). Zadić thematisierte auch Giftstoffe in Kleidung, die vor allem im Bereich der Ultra-Fast-Fashion ein Problem seien. Die Grünen fordern daher die Schließung rechtlicher Schlupflöcher und eine Mitverantwortung von Online-Plattformen, über die diese Produkte vertrieben werden (621/A(E)). Ein weiterer Antrag der Grünen zielt auf ein Sondermessprogramm zu Pestizid- und Schadstoffrückständen in verarbeiteten Lebensmitteln ab (834/A(E)).

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig betonte, dass Österreich ein gutes Kontrollnetz im Bereich der Lebensmittelsicherheit habe. Alle aktuellen Prüfberichte seien auf der Website der AGES abrufbar. Was das Verbot von PFAS betreffe, so sei ein solches letztlich nur auf EU-Ebene sinnvoll durchsetzbar. Das österreichische Gesundheitsministerium setze sich auch innerhalb der EU stark für die Reduktion von Schadstoffen ein. Die neue EU-Verpackungsverordnung, die mit 10. Oktober in Kraft treten werde, stelle sicher, dass in Lebensmittelverpackungen keine PFAS verwendet werden. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) fan/sox


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