- 28.09.2026, 12:31:32
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Safe Abortion Day – SPÖ-Schatz fordert Schutzzonen rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche
„Keine Frau sollte auf dem Weg zu einer Gesundheitseinrichtung bedrängt oder unter Druck gesetzt werden“
Anlässlich des „International Safe Abortion Day“ wird in Österreich erneut über den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen und den Schutz von Patientinnen und medizinischem Personal diskutiert. Für SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz steht dabei fest: Frauen müssen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, ohne dabei belästigt, eingeschüchtert oder unter Druck gesetzt zu werden. „Wenn Frauen eine Gesundheitseinrichtung aufsuchen, brauchen sie dort Sicherheit und eine professionelle Versorgung. Niemand sollte auf dem Weg dorthin bedrängt oder unter Druck gesetzt werden. Es braucht daher klare und verlässliche Schutzzonen rund um Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden“, so Schatz. ****
Der Schutz vor sogenannten Gehsteigbelästigungen ist auch Gegenstand eines bereits beschlossenen parlamentarischen Entschließungsantrags. Schatz hat den Antrag gemeinsam mit weiteren Abgeordneten im Frühjahr eingebracht. Darin geht es ausdrücklich um den Schutz von Patientinnen bei der Inanspruchnahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie um den Schutz des medizinischen Personals.
„Der parlamentarische Auftrag liegt auf dem Tisch. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass daraus eine konkrete und österreichweit funktionierende Regelung wird. Frauen müssen ihre medizinischen Entscheidungen frei von Einschüchterung und Belästigung treffen können. Gleichzeitig brauchen Ärztinnen, Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal einen verlässlichen Schutz bei ihrer Arbeit“, betont Schatz.
Neben dem Schutz vor Belästigungen vor Gesundheitseinrichtungen wird auch über die rechtliche Ausgestaltung des Schwangerschaftsabbruchs diskutiert. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner hat sich für eine Entkriminalisierung und eine Regelung im Gesundheitsrecht ausgesprochen. „Es ist richtig und wichtig, dass wir auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen sprechen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung und gehört daher ins Gesundheitsrecht und nicht ins Strafrecht. Frauen müssen selbstbestimmt über ihren Körper und ihre Gesundheit entscheiden können“, so Schatz. (Schluss) ah/lw
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