• 25.09.2026, 10:15:04
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Gerstorfer zu digitalen Kassenbons: „Papierbon muss ein Recht bleiben – unsere Einkaufsdaten dürfen nicht zur Ware werden“

PVÖ-Präsidentin fordert Wahlfreiheit, Rechtssicherheit bei Reklamationen und volle Transparenz beim Datenschutz

Wien (OTS) - 

Ab 1. Oktober müssen Kassenbons in Österreich nicht mehr automatisch ausgedruckt werden. Ein elektronischer Beleg, etwa über einen QR-Code, kann künftig ausreichen. Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) sieht darin grundsätzlich eine sinnvolle Modernisierung, fordert aber klare Spielregeln für Konsumentinnen und Konsumenten. „Digital, wenn man es möchte – Papier, wenn man es braucht. Genau das muss der Grundsatz sein“, sagt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. „Niemand darf gezwungen sein, ein Smartphone zu besitzen oder persönliche Daten bekanntzugeben, nur um einen Kassenbon zu bekommen.“ ****

Papierbon auf Wunsch – ohne Wenn und Aber

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Kundinnen und Kunden weiterhin einen ausgedruckten Beleg verlangen können. Für Gerstorfer ist entscheidend, dass dieses Recht auch in der Praxis funktioniert. „Ein Papierbon darf nicht zur lästigen Sonderbestellung werden. Wer ihn möchte, muss ihn an jeder Kassa unkompliziert und ohne Diskussion bekommen“, fordert Gerstorfer.

Klare Regeln für Reklamation und Gewährleistung

Klare und verständliche Informationen brauche es auch für die Zeit nach dem Einkauf. „Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, wie sie einen digitalen Beleg dauerhaft sichern können und wie dieser bei Gewährleistung, Reklamationen, Garantiefällen oder einem vereinbarten Umtausch verwendet werden kann“, so Gerstorfer. Gerade ältere Menschen dürften nicht Gefahr laufen, ihre Ansprüche nicht durchsetzen zu können, weil ein QR-Code später nicht mehr abrufbar oder ein digitaler Bon nicht mehr auffindbar ist.

Einkaufsdaten dürfen nicht zum Geschäft werden

Besonders sensibel sieht der PVÖ den Datenschutz. Wird ein Bon per E-Mail, App oder Kundenkonto bereitgestellt, müsse klar sein, welche Daten dabei erhoben werden. „Die Konsumenten müssen auf einen Blick erfahren: Welche Daten werden gespeichert? Wie lange? Zu welchem Zweck? Wer bekommt Zugriff darauf? Und werden diese Daten für Werbung, Kundenprofile oder andere Zwecke weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben?“, fordert Gerstorfer.

„Der digitale Kassenbon kann praktisch sein. Aber Digitalisierung darf weder zu Zwang noch zu gläsernen Konsumenten führen. Wahlfreiheit, ein garantiertes Recht auf Papier und der Schutz unserer Einkaufsdaten müssen an erster Stelle stehen“, so Gerstorfer abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Pensionistenverband Österreichs
Generalsekretär Christian Rösner-El-Heliebi, MSc.
Mag. Susanne Ellmer-Vockenhuber, Bakk.
E-Mail: [email protected]

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