• 25.09.2026, 10:04:32
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Husten, Schnupfen, Fieber – das gilt für Arbeitnehmer:innen

Krankenstände steigen derzeit – ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt auf

Wien (OTS) - 

Derzeit sorgt eine Krankheitswelle für viele Krankenstände. Die hohen Infektionszahlen machen sich auch in der Arbeitswelt bemerkbar. Viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert: Was gilt, wenn man krank ist, und wie verhält man sich richtig? ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller klärt auf.

Frage: Ich liege mit Fieber, Grippe etc. im Bett – was muss ich tun?

Wer krank ist, sollte zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Fall einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können. Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt.

Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, den Krankenstand und damit die Arbeitsverhinderung mitzuteilen. Das geschieht in den meisten Fällen durch einen Anruf im Betrieb – am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor. Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden und kann daher auch per SMS oder E-Mail erfolgen.

Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten. Es reicht aber, wenn die Mitteilung an die dafür vorgesehene Stelle, etwa das Personalbüro, gesendet wird. Es ist durchaus üblich, dass es in Betrieben Regelungen dazu gibt, wer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist – natürlich ist dann diese Person zu verständigen.

Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?

Nein. Dem Arbeitgeber muss keinesfalls die medizinische Diagnose mitgeteilt werden, sondern nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, welchen Arzt beziehungsweise welche Ärztin man besuchen muss.

Frage: Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung bringen?

Der Arbeitgeber kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit, also einer Krankenstandsbestätigung, verlangen. Ab wann Sie eine Krankenstandsbestätigung vorlegen müssen, ist unterschiedlich. Sie kann aber bereits ab dem ersten Tag verlangt werden.

Frage: Gilt ein Krankenstand auch im Homeoffice?

Die technische Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten, hat den Arbeitsalltag verändert. An den arbeitsrechtlichen Regeln hat sich aber nichts geändert: Wer krank ist und deshalb nicht arbeiten kann, befindet sich im Krankenstand. Beschäftigte müssen sich in dieser Zeit nicht einloggen, keine E-Mails beantworten und keine Aufgaben erledigen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeit im Büro oder im Homeoffice erledigt wird.

Welche Folgen kann Arbeiten trotz Krankheit haben?

Für viele Menschen ist es selbstverständlich geworden, bei leichten Beschwerden „nur kurz“ E-Mails zu beantworten oder eine Aufgabe fertigzustellen. Genau darin liegt eine gefährliche Entwicklung.

Wer krank arbeitet, riskiert, dass sich die Erkrankung verschlimmert, er oder sie länger ausfällt oder zusätzliche gesundheitliche Belastungen entstehen. Das betrifft nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch psychische Belastungen wie Erschöpfung oder Stress. Gesundheitsschutz ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in nachhaltige Arbeit.

Fotos der ÖGB-Expertinnen und -Experten für Ihre Berichterstattung finden Sie unter: ÖGB-Expertinnen und -Experten.

Über uns:

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
www.oegb.at

Rückfragen & Kontakt

Mag. Toumaj Faragheh
ÖGB-Kommunikation
Tel.: +43 664 614 518 0
[email protected]
www.oegb.at

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