• 25.09.2026, 06:01:04
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EmpCo: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Österreich ein

Österreichs Anti-Greenwashing-Gesetz widerspricht EU-Recht – Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss Übergangsfrist streichen

Wien/Brüssel (OTS) - 

Morgen treten die EU-Regeln gegen Greenwashing in der EU und damit auch in Österreich in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Schluss machen mit irreführenden Öko-Versprechen auf Produktverpackungen. Greenpeace begrüßt den Gesetzesvorstoß aus Brüssel, legt jedoch gemeinsam mit ÖKOBÜRO Beschwerde (https:/5/bit.ly/4hzrMRX) bei der Europäischen Kommission gegen die österreichische Umsetzung ein. Der Grund: Laut dieser können bereits produzierte Waren noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich vermarktet werden – auch wenn sie es vielleicht gar nicht sind. Das widerspricht klar dem EU-Recht und lässt Konsument:innen weiterhin im Dunkeln tappen. Greenpeace fordert von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer eine sofortige Reparatur des Gesetzes.

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich: „Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing. Ob Shampoo oder Lebensmittel – künftig sollen nur Produkte, die tatsächlich umweltfreundlich sind, so gekennzeichnet und beworben werden. Doch die österreichische Bundesregierung untergräbt die Bemühungen der EU. Dass Produkte mit täuschenden Öko-Versprechen noch bis zu drei Jahre ungestört in den Regalen liegen dürfen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten.“

Rechtsgutachten bestätigt Europarechtswidrigkeit
Die EmpCo-Richtlinie verbietet vage Behauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne konkreten Nachweis. Wer sein Produkt grün nennen will, muss echten Umweltschutz beweisen – und darf sich nicht mehr mit CO₂-Zertifikaten freikaufen oder schwammigen Begriffen schmücken. Die österreichische Regelung schafft einen Freifahrtschein für Greenwashing. Ein aktuelles Rechtsgutachten vom Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace belegt, dass die Regelung europarechtswidrig ist. Die dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Das verunsichert und benachteiligt Unternehmen, die sich an die Vorgaben halten.

„Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss das Gesetz europarechtskonform nachschärfen und die dreijährige Übergangsfrist streichen”, sagt Bittner. Um Konsument:innen vor Greenwashing zu schützen, wird Greenpeace genau darauf achten, welche Produkte im Handel landen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.

Die EU-Beschwerde und das Rechtsgutachten finden Sie unter: https:/5/bit.ly/4hzrMRX

Inhalte auf einen Blick

  • Anlass: Greenpeace und ÖKOBÜRO legen EU-Beschwerde gegen die österreichische Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ein.
  • Datenbasis: Ein Rechtsgutachten belegt die Europarechtswidrigkeit der österreichischen Umsetzung des Gesetzes.
  • Hauptforderung: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer muss die dreijährige Übergangsfrist im Gesetz sofort streichen.
  • Adressat: Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)
  • Quelle / Material: Greenpeace Österreich und ÖKOBÜRO, https:/5/bit.ly/4hzrMRX

Rückfragen & Kontakt

Ursula Bittner
Wirtschaftsexpertin
Greenpeace Österreich
Tel.: + 43 (0) 664 96 06 429
E-Mail: [email protected]

Réka Tercza
Pressesprecherin
Greenpeace Österreich
Tel.: + 43 (0) 664 857 45 98
E-Mail: [email protected]

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