• 23.09.2026, 23:28:32
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  • OTS0249

Nationalrat beschließt Verlängerung der Familienleistungen von Ukraine-Vertriebenen

Kritik der Grünen an fehlenden Verbesserungen im Abänderungsantrag

Wien (PK) - 

Wien (PK) - Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Der von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden. Er wurde heute im Nationalrat in der Fassung eines Abänderungsantrags, der lediglich Klarstellungen hinsichtlich der Begriffe und des Inkraft- bzw. Außerkrafttretens beinhaltete, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen.

Explizit festgeschrieben wird aber auch, dass sowohl Personen als auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind nur Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Weiters kommt es anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für Personen, die den Status des subsidiären Schutzes inne haben. Demnach muss diese Personengruppe künftig - rückwirkend mit 12. Juni 2026 - nicht mehr zwingend erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit Anfang Juli soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit oder der Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.

Massive Kritik der Grünen am Abänderungsantrag

Die Grünen, die ursprünglich im Familienausschuss zugestimmt hatten, kritisierten, dass die Vorlage mit nur geringen Änderungen beschlossen werde. Es sei ihnen versprochen worden, dass bis zum Plenum noch eine Lösung gefunden werde, die nicht nur die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren berücksichtige, sondern vor allem mögliche Härtefälle abfedere, beklagte Barbara Neßler (Grüne) mit Nachdruck. Es sei aber heute ein Abänderungsantrag vorgelegt worden, in dem "gar nichts an Verbesserungen" drinnen stehe. Denn niemand, der auf die Grundversorgung angewiesen sei, führe ein "Lotterleben". Es handle sich dabei um das letzte soziale Netz für Menschen, um überhaupt über die Runden zu kommen, führte Neßler ins Treffen.

Auf der Agenda standen noch zwei Entschließungsanträge der FPÖ, in denen es einerseits um den Abbau von Hürden beim Kinderbetreuungsgeld und andererseits um eine " gerechte Entlohnung für Grundwehrdiener " ging. Beide Initiativen blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. Einstimmig angenommen wurden jedoch Entschließungen der Regierungsfraktionen, in denen die Anliegen der FPÖ aufgegriffen wurden.

Einschränkungen bei Grundversorgung, Erleichterungen beim Kinderbetreuungsgeld

Die Regierungsvorlage, die Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz vornimmt, führt als zentrale Ziele die Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe sowie Erleichterungen des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld an. Da in Hinkunft das Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der Vormerkung beim AMS - nicht nur in Bezug auf die Familienbeihilfe, sondern auch beim Kinderbetreuungsgeld - entfällt, ist auch mit Mehrkosten zu rechnen, die aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bedeckt werden sollen.

FPÖ kritisiert falsche Prioritätensetzung in der Familienpolitik

Rosa Ecker (FPÖ) fragte sich, welche Prioritäten die Regierung setze. Einerseits würde nämlich der Zugang zu Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine erleichtert. So werde es künftig nämlich nicht einmal mehr notwendig sein, beim AMS vorgemerkt zu sein. Andererseits seien österreichische Familien seit Jahren mit einem komplizierten und bürokratischen Kinderbetreuungsgeldsystem konfrontiert, das für viele Eltern kaum durchschaubar sei. Dass Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollten, fordere die FPÖ ohnehin schon seit langem, erinnerte Ecker.

Abgeordnete Tina Angela Berger (FPÖ) ging auf den Entschließungsantrag der FPÖ ein, der Hürden bei Anträgen für das Kinderbetreuungsgeld anprangerte. So weise etwa die Volksanwaltschaft regelmäßig auf Missstände hin und beklage, dass Familien zum Teil über einen sehr langen Zeitraum auf ihr Geld warten müssten, zeigte sie auf. Vor diesem Hintergrund ersuchen die Freiheitlichen die zuständige Ministerin, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die die Abwicklung des Kinderbetreuungsgelds vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und ein rascher, bürgerfreundlicher Verfahrensablauf sichergestellt werden.

Regierungsvorlage soll Rechtssicherheit für viele Familien aus der Ukraine schaffen

Es sei wichtig und richtig, die Familienleistungen für die Vertriebenen aus der Ukraine zu verlängern, argumentierte Daniela Gmeinbauer (ÖVP). Parallel dazu komme es aber auch zu einer Klarstellung, denn wenn Personen in der Grundversorgung seien, sollten sie nicht noch zusätzlich Familienbeihilfe erhalten. Damit würden bestehende Doppelstrukturen bereinigt sowie Familien- und Sozialleistungen harmonisiert, urteilten auch Margreth Falkner und Johanna Jachs (beide ÖVP). Was die Reform des Kinderbetreuungsgeldes betrifft, so sollen im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden.

Christian Oxonitsch (SPÖ) räumte ein, dass die Zustimmung zu der Regierungsvorlage und zu dem Abänderungsantrag nicht ganz einfach gewesen sei. Für viele Familien aus der Ukraine würde es nun Rechtssicherheit geben. Für jene, die nicht die volle Grundversorgung erhalten, würde die Lösung aber "sozialpolitische Ungerechtigkeiten" schaffen, sagte er ganz offen. Sollte es zu besonderen Härtefällen kommen, dann müsste man noch einmal darüber reden. Sein Fraktionskollege Bernhard Herzog stellte grundsätzlich fest, dass Österreich bei den Familienleistungen im europäischen Spitzenfeld rangiere. Dennoch müsse die Kritik am komplexen System des Kinderbetreuungsgeldes ernst genommen und darauf reagiert werden. Eine Entbürokratisierung und Vereinfachungen des Modells sollten daher in Angriff genommen werden.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) verwehrte sich dagegen, dass Vertriebene aus der Ukraine hauptsächlich als Belastung für das Sozialsystem betrachtet werden. Mittlerweile seien sieben von zehn Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Österreich leben, Teil des heimischen Arbeitsmarktes, hielt die Mandatarin der FPÖ entgegen. Um diesen Weg weiter zu unterstützen, sollen all jene, die nicht in der Grundversorgung sind, Familienbeihilfe beziehen können. Ausnahmen gebe es zudem für Familien, deren Kinder erheblich behindert seien. Sollten sich diese in der Grundversorgung befinden, könnten sie ebenfalls Familienbeihilfe bekommen. Diese Leistung werde rückwirkend ab dem 1. Juli ausbezahlt.

Barbara Neßler (Grüne) zeigte sich enttäuscht darüber, dass nun alle Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung von der Familienbeihilfe ausgeschlossen würden. Denn wenn man diesen Menschen noch die Familienbeihilfe nehme, dann könnten sie oft nicht einmal mehr die Heizung einschalten. Genau davor hätten auch zahlreiche Sozialorganisationen gewarnt.

Bei der Abstimmung fand der FPÖ-Antrag zum Kinderbetreuungsgeld keine Mehrheit. Einstimmig angenommen wurde jedoch eine von den Regierungsfraktionen im Ausschuss eingebrachte Entschließung betreffend "Weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung für Familien bei der Beantragung von Kinderbetreuungsgeld".

FPÖ will "gerechte" Entlohnung für Grundwehrdiener

In dem zweiten Entschließungsantrag der FPÖ, der keine Mehrheit fand, setzte sich die FPÖ für eine "gerechte Entlohnung für Grundwehrdiener" ein. Deren Entgelt sollte zumindest auf die Höhe der Mindestsicherung angehoben werden, forderten die freiheitlichen Abgeordneten.

Es dürfe nicht sein, dass in Österreich jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt seien als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte, argumentierten Maximilian Weinzierl,

Harald Thau und Christian Schandor (alle FPÖ). Diese würden je nach Bundesland bis zu rund 1.200 Ꞓ pro Monat an Mindestsicherung bekommen, während Grundwehrdiener nur rund 600 Ꞓ monatlich für ihren Dienst erhalten. Es müsse der Grundwehrdienst aber generell attraktiver gemacht werden, wie etwa in Form einer sinnvollen Ausbildung, einer zeitgemäßen Ausrüstung und des Erwerbs von Fähigkeiten, die auch im späteren Berufsleben helfen, hob Harald Thau (FPÖ) hervor.

Sowohl Johann Weber als auch Norbert Sieber (beide ÖVP) verwiesen darauf, dass im Ausschuss von Seiten der Regierungsfraktionen ein Antrag eingebracht worden sei, der auf Verbesserungen für die Grundwehrdiener abzielt. Darin wird die Verteidigungsministerin ersucht, die mit 1. Jänner 2027 geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ pro Monat im Rahmen der Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes umzusetzen. Gleichzeitig soll es zu einer besseren Nutzung und Anerkennung vorhandener Qualifikationen kommen sowie zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Diesen Forderungen schlossen sich auch Andreas Haitzer (SPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS) an. Die jungen Männer sollen vor allem das Gefühl haben, dass die Absolvierung des Grundwehrdienstes einen Mehrwert für sie habe. Basis dafür sei aber eine faire Entlohnung, unterstrich Brandstötter.

David Stögmüller (Grüne) unterstützte die Erhöhung der Vergütung der Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ. Gleichzeitig sollten aber auch die Zivildiener, die eine ganz wichtige Arbeit leisten würden, fair bezahlt werden. Deshalb sei es auch falsch, wenn diese beiden Gruppen ständig gegeneinander ausgespielt werden.

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt wurde eine von den Regierungsfraktionen im Ausschuss eingebrachte Entschließung, nämlich in Bezug auf die "Finanzielle Attraktivierung des Grundwehrdienstes", einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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