- 23.09.2026, 18:32:32
- /
- OTS0228
Nationalrat setzt Steuerfreibetrag für Erwerbstägige im Pensionsalter auf Schiene
Gesetzespaket soll Arbeiten im Alter attraktiver machen und lukrativere Veranlagung der Abfertigung Neu ermöglichen
Die Regierung hat schon vor einiger Zeit angekündigt, Arbeiten im Alter attraktiver machen zu wollen. Heute hat der Nationalrat die steuerlich begünstigte "Aktivpension" auf Schiene gesetzt. Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch arbeiten, können demnach ab kommendem Jahr bis zu 1.250 Ꞓ im Monat (15.000 Ꞓ im Jahr) steuerfrei verdienen. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgehen. Auch zwischen unselbstständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit wird nicht unterschieden. Außerdem müssen Beschäftigte im Pensionsalter keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen.
Beschlossen wurde das umfangreiche Gesetzespaket, das auch verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge enthält, in Dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Die FPÖ begrüßte die Idee, Arbeiten im Alter steuerlich zu begünstigen, zwar grundsätzlich, sieht den Gesetzesentwurf "aber handwerklich schlecht gemacht", wie Abgeordnete Dagmar Belakowitsch erklärte. So werden ihrer Meinung nach Langzeitversicherte, die vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen, benachteiligt. Außerdem ist es der FPÖ ein Dorn im Auge, dass es beim Steuerfreibetrag keine Jahrespauschale von 15.000 Ꞓ gibt, sondern dieser mit 1.250 Ꞓ monatlich festgesetzt wird. Ein von ihr eingebrachter Abänderungsantrag fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.
Ein "klares Nein" zur "Aktivpension" kam von den Grünen. Nach Ansicht von Sozialsprecher Markus Koza widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz, wenn eine bestimmte Altersgruppe steuerlich begünstigt wird. Zudem verwies er auf jährliche Kosten von bis zu 380 Mio. Ꞓ im Jahr, die ihm zufolge "deutlich sinnvoller" eingesetzt werden könnten. In Form eines Entschließungsantrags forderten die Grünen die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Kurzfristig eingebaut in das Gesetzespaket wurde auch eine Entlastung für Landwirtinnen und Landwirte: Als Teil der von der Regierung angekündigten Dürrehilfen werden ihnen die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Oktober und November in Form einer Beitragsgutschrift erstattet (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 839/2027).
Grünes Licht gab der Nationalrat darüber hinaus für eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz : Der Ausgleichstaxfonds wird demnach auch in den kommenden Jahren Sondermittel des Bundes zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten. Dieser Beschluss fiel einstimmig.
Einstimmig gewählt haben die Abgeordneten auch einen neuen Ordner: Gernot Darmann (FPÖ) löst Axel Kassegger ab, der sein Nationalratsmandat zurückgelegt hat.
Jährlicher "Aktivitätsfreibetrag" von bis zu 15.000 Ꞓ
Mit der steuerlich begünstigten "Aktivpension" wollen die Regierungsparteien dem Fachkräftemangel begegnen. Zuverdienerinnen bzw. Zuverdiener werden den Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Ꞓ pro Jahr ("Aktivitätsfreibetrag") allerdings nur dann geltend machen können, wenn sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben, wobei für Frauen, anknüpfend an die schrittweise Erhöhung ihres gesetzlichen Pensionsalters, eine Einschleifregelung bis zum Jahr 2033 gilt, beginnend mit 34 Versicherungsjahren. Auch für Personen, die schon vor dem 1. Juli ihre Pension angetreten haben, gibt es eine Sonderregelung: sie können sich in den Aktivitätsfreibetrag hineinarbeiten. Im Bereich der Pensionsversicherung werden für Erwerbstätige im Pensionsalter nur noch die Dienstgeberbeiträge fällig. Begleitet werden die Begünstigungen durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen: Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Arbeitsmarkt-Transformationsfonds und zusätzliche Fördermittel für die berufliche Integration älterer Personen, wobei diesem Teil des Gesetzespakets in Zweiter Lesung auch die Grünen ihre Zustimmung erteilten.
FPÖ sieht "Hackler" benachteiligt
In der Debatte übten die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Andrea Michaela Schartel und Michael Oberlechner massive Kritik am vorliegenden Modell der "Aktivpension". Wie man ein Gesetz "so versemmeln kann", sei ihm ein Rätsel, sagte Wurm. Besonders den Umstand, dass man den Steuerfreibetrag erst mit Erreichen des 65. Lebensjahrs in Anspruch nehmen kann, sehen die Freiheitlichen kritisch und forderten in einem Abänderungsantrag eine Ausnahme für Langzeitversicherte mit zumindest 540 Versicherungsmonaten. Wer mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen und sein Leben lang "geschuftet" habe, nie arbeitslos gewesen sei und mit 62 Jahren die Pension in Anspruch nehme, werde gegenüber 65-Jährigen, die in ihren 40 Versicherungsjahren vielleicht auch noch einige AMS-Jahre haben, grob benachteiligt, argumentieren sie. "Die Fleißigen werden verraten", meinte Wurm und sieht in diesem Sinn auch das Ziel der Gesetzesnovelle konterkariert, den Fachkräftemangel zu beheben.
Zweiter Kritikpunkt der FPÖ ist die Festlegung des Steuerfreibetrags mit 1.250 Ꞓ monatlich. Es gebe oft Auftragsspitzen, in denen Pensionistinnen und Pensionisten häufiger gebraucht würden, gab Abgeordnete Belakowitsch zu bedenken. Kommen sie in solchen Monaten über 1.250 Ꞓ hinaus, müssten sie Teile ihres Zuverdienstes auch dann versteuern, wenn sie insgesamt unter der Jahresgrenze von 15.000 Ꞓ bleiben.
Grüne orten steuerliches Zwei-Klassen-System
Von den Grünen gebe es "ein klares Nein" zur "Aktivpension", sagte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Er ortet ein steuerliches Zwei-Klassen-System für Erwerbstätige vor und nach der Pension. Die "Aktivpension" sei "eine in Gesetz gegossene Ungleichbehandlung" und ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz, meinte er und veranschaulichte seine Kritik anhand zweier konkreter Beispiele. So ist ihm zufolge etwa eine junge Teilzeitbeschäftigte, die im Hauptjob 1.900 Ꞓ und im Zweitjob 800 Ꞓ verdient steuerlich deutlich schlechter gestellt als jemand mit 1.900 Ꞓ Pension und einem Zuverdienst von 800 Ꞓ. Ebenso werde ein 64-Jähriger gegenüber einem 65-Jährigen mit gleichem Einkommen massiv benachteiligt. Die bis zu 380 Mio. Ꞓ im Jahr, die die "Aktivpension" kostet, könnten nach Meinung von Koza außerdem "deutlich sinnvoller eingesetzt werden".
In Form eines Entschließungsantrags forderte Koza ein Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von über 60-Jährigen: Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollten belohnt werden und Unternehmen mit unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leisten. Ein solcher Ausgleichsmechanismus könnte seiner Ansicht nach dazu beitragen, das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen.
ÖVP: Aktivpension ist "Meilenstein"
Hinter das Modell der "Aktivpension" stellten sich die Koalitionsparteien. Diejenigen, die über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten können und möchten, sollten etwas davon haben, sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Ihm zufolge gibt es schon jetzt rund 60.000 Personen, die geringfügig zur Pension dazuverdienen, viele, weil sie das Geld dringend bräuchten. Auch sie würden von der neuen Regelung profitieren. Wer neben der Pension zwei Abende im Restaurant arbeite oder am Samstag an der Supermarktkasse sitze, bekomme künftig 1.630 Ꞓ netto im Jahr mehr, hob seine Fraktionskollegin Barbara Teiber hervor. Sie verwies außerdem auf die 100 Mio. Ꞓ im Jahr, die zusätzlich ab kommendem Jahr für die Arbeitsmarktintegration älterer Personen zur Verfügung stünden.
Kritisch bewertete Muchitsch den Abänderungsantrag der FPÖ: Der Generaldirektor, der einen Monat länger arbeite, solle keinen Steuerfreibetrag von 15.000 Ꞓ erhalten, argumentierte er. Zudem gab er zu bedenken, dass auch Langzeitversicherte ab dem 65. Lebensjahr den Aktivitätsfreibetrag in Anspruch nehmen könnten, und die FPÖ bislang selbst für Steuererleichterungen ab dem 65. Lebensjahr plädiert habe.
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger schilderte, dass jemand, der derzeit neben der Pension arbeite, oft tausende Euro an Steuern nachzahlen müsse, weil er in eine höhere Steuerprogressionsklasse komme. Zudem sei es Pensionistinnen und Pensionisten unverständlich, dass sie weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssten. Das werde nun geändert. Leistung müsse sich lohnen, bekräftigte Wöginger. Auch Langzeitversicherten komme die "Aktivpension" nach drei Jahren Wartezeit zugute.
Ausdrücklich wies Wöginger darauf hin, dass auch Zeiten beim Bundesheer, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehungszeiten zu den nötigen 40 Versicherungsjahren zählen. Dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte, glaubt er nicht: Schließlich würden die Steuerprogressionsstufen nicht geändert, sondern nur ein Steuerfreibetrag eingeführt. Es gebe keinen Grund, das Gesetz "schlechtzureden", waren sich auch die ÖVP-Abgeordneten Margreth Falkner, Elisabeth Scheucher-Pichler und Laurenz Pöttinger einig, wobei Pöttinger von einem "Meilenstein" sprach.
NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser zufolge könnte die "Aktivpension" einen Beitrag dazu leisten, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Schließlich werde es attraktiver, den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter "hinauszuschieben". Wer sich dafür entscheide, weiterzuarbeiten, werde steuerlich entlastet. Eine Annahme des FPÖ-Abänderungsantrags könnte hingegen dazu führen, das faktische Pensionsantrittsalter zu senken. Gasser gab zudem zu bedenken, dass bei einem vorzeitigen Pensionsantritt laut geltender Gesetzeslage nur ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich ist, wolle man eine Kürzung der Pension vermeiden. Das habe die FPÖ offenbar übersehen.
Schumann: Beschäftigte müssen länger am Arbeitsmarkt gehalten werden
Angesichts der demographischen Entwicklung sei es wichtig, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu halten, sagte Sozialministerin Korinna Schumann. Die vorgesehene steuerliche Entlastung und der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge würden für "mehr netto vom brutto im Börsel" sorgen. Zudem investiere die Regierung in den Arbeitsmarkt, bekräftigte Schumann. Ab 2027 würden 100 Mio. Ꞓ zusätzlich bereitgestellt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten, etwa durch Wiedereingliederungsbeihilfen. An die Unternehmen appellierte die Ministerin, den "Schatz" älterer Beschäftigter zu erkennen.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erinnerte daran, dass die steuerliche Entlastung von Personen, die in der Pension weiterarbeiten, eine langjährige Forderung der Seniorenvertretung sei, zuletzt aber auch immer stärker von Unternehmen gefordert wurde. Schon jetzt würden 30.000 unselbstständig und 40.000 selbstständig Beschäftigte in der Pension über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten. Das seien etwa die Friseurmeisterin, der Spitalsarzt oder der Lehrlingsausbildner. Eibinger-Miedl ortet nun eine Win-Win-Situation: Nicht nur würden Betroffene mehr von ihrem Zuverdienst haben, es bleibe auch "ganz viel Erfahrung" für den Wirtschaftsstandort Österreich erhalten. Ihr zufolge wurde außerdem eine "faire Übergangsregelung" für Frauen geschaffen.
Leichterer Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge
Mit dem gleichen Gesetzespaket und einer ergänzenden Gesetzesnovelle werden darüber hinaus Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen. So erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2028 die Möglichkeit, die von den Unternehmen im Rahmen der "Abfertigung Neu" zu leistenden Beiträge in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch risikoreichere Veranlagungen zugänglich zu machen. Bei entsprechender Option entfällt allerdings nicht nur die Kapitalgarantie, sondern auch eine vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei einer arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigung. Außerdem haben künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, erworbene Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen. Zu den weiteren Punkten des umfangreichen Gesetzespakets gehören unter anderem eine Senkung der Vermögensverwaltungskosten für betriebliche Vorsorgekassen, mehr Flexibilität bei Anlagestrategien für Pensionskassen sowie die automatische Zusammenführung von BV-Konten, auf die schon seit längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden.
Im Plenum vorgenommene Adaptierungen einzelner Bestimmungen dienten lediglich der Beseitigung redaktioneller Versehen. Inhaltliche Änderungen sind damit gemäß den Erläuterungen zum Abänderungsantrag nicht verbunden.
FPÖ sieht Licht und Schatten
Seitens der FPÖ räumte Peter Wurm ein, dass das Paket einige Verbesserungen bringe. Allerdings gab er zu bedenken, dass Personen, die die "offensive" Option der Abfertigung Neu wählen, einen Totalverlust ihres Kapitals riskierten. Es sei zu bezweifeln, dass die Betroffenen ausreichend informiert werden. Aus Konsumentenschutzsicht sei das kritisch zu sehen, sagte er. Auch dass die Vorsorgekassen das Geld weltweit an Börsen investieren können, ist für Wurm bedenklich. Man hätte sich auf europäische Aktien beschränken können, um den Standort Europa zu unterstützen.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) hielt Wurm entgegen, dass es in der Entscheidung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin liege, wie sie die Abfertigung Neu veranlagen wollen. Zudem werde die Reform erst 2028 in Kraft treten, damit sich alle Beteiligten darauf vorbereiten könnten. Die ÖVP werde aber dafür werben, dass junge Beschäftigte in das neue System wechseln, kündigte er an, "damit sie eine ordentliche Zusatzpension bekommen".
NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer rechnete vor, dass eine junge Frau, die mit 20 Jahren ins Berufsleben einsteigt, bei Pensionsantritt 35.000 Ꞓ mehr zur Verfügung haben werde, wenn sie sich für eine risikoreichere Veranlagung der Abfertigung Neu entscheide. Das Geld sei da, die von den Unternehmen zu leistenden Beiträge würden derzeit aber wegen der geltenden strengen Auflagen von der Inflation "aufgefressen", meinte er. Die Kapitalgarantie komme Betroffenen "unendlich teuer". Ohne eine solche und ohne vorzeitige Herausnahmemöglichkeit der Abfertigung Neu ist laut Pramhofer eine Rendite von 4 % statt 2 % möglich. Aktuell liegen ihm zufolge 23,8 Mrd. Ꞓ in den BV-Kassen. Bei Pensionsantritt könne man die Abfertigung Neu dann herausnehmen oder in eine Pensionskasse "umschichten", skizzierte der NEOS-Abgeordnete: Damit würden alle Beschäftigten die Chance auf eine steuerfreie "Firmenpension" bekommen. Im besten Fall könne man dann mit der betrieblichen Zusatzpension seine Nettopension um 10 % erhöhen, erklärte NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser, das trage zu einer Stabilisierung des Pensionssystems bei.
Heike Eder (ÖVP) und Sophie Marie Wotschke (NEOS) betonten, dass bislang nur ein Viertel der Bevölkerung Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge hätten, ab 2028 aber alle. Laut Wotschke würde nun außerdem endlich wieder mehr für den Kapitalmarkt getan. Michael Seemayer (SPÖ) brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, nunmehr auch mehr Betriebe motivieren zu können, in die zweite Säule einzuzahlen.
Schumann: Größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit über 20 Jahren
Sozialministerin Korinna Schumann hielt fest, dass es sich bei der vorliegenden Gesetzesnovelle um die größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit über 20 Jahren handle. Wichtig ist für sie, dass das neues Vorsorgemodell freiwillig ist: Die Menschen könnten "mündig entscheiden", welche Form der Vorsorge sie wählen. Schumann hob außerdem die Anhebung der Barabfindungsgrenze auf 20.000 Ꞓ und die Beseitigung der Zersplitterung der BV-Konten hervor. Damit würden zum einen Kleinstpensionen verhindert und mehr Flexibilität ermöglicht, zum anderen sei "Schluss mit der Zettelwirtschaft".
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, dass die Regierung die zweite Säule des Pensionssystems, die betriebliche Altersvorsorge, stärken wolle. Bisher bekomme nur rund ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Firmenpension in Österreich. Künftig könnten sich junge Beschäftigte mit den Beiträgen der Unternehmen zur Abfertigung Neu ein Vermögen aufbauen und sich diese als Zusatzpension auszahlen lassen.
Weitere Sondermittel für den Ausgleichstaxfonds
Mit den zusätzlichen Mitteln für den Ausgleichstaxfonds (ATF) will Sozialministerin Korinna Schumann die Liquidität des Fonds sicherstellen und die Fortführung bewährter Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Konkret sollen - ergänzend zur Basisfinanzierung - 2026 65 Mio. Ꞓ, 2027 45,1 Mio. Ꞓ, 2028 24,4 Mio. Ꞓ und ab 2029 14,4 Mio. Ꞓ bereitgestellt werden.
Der ATF sei ein wesentliches Instrument dafür, den Zugang zum Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und abzusichern, sagte die Ministerin. Inklusion habe auch in schwierigen Zeiten einen wichtigen Stellenwert, betonte sie. Im letzten Jahr hätten 103.000 Personen an Projekt- bzw. Individualförderungen teilgenommen. Zur Weiterentwicklung des Fonds sollen nach Vorliegen eines entsprechenden Rechnungshofberichts weitere Schritte gesetzt werden.
Auch Opposition stimmt zu
Die FPÖ stimme der Regierungsvorlage zu, weil es notwendig sei, finanzielle Malversationen abzufangen, meinte Dagmar Belakowitsch. Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen einstellen, müssten in den Fonds einzahlen, erläuterte sie. Wichtig wäre, dass der öffentliche Dienst Verantwortung übernehme. Immerhin würden nicht alle Ministerien die Quote erfüllen. Laut ÖVP-Mandatarin Heike Eder betrifft das etwa das Bildungs- und das Innenministerium. Die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist ihr zufolge "alarmierend". Die Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe habe sich im letzten Jahr um 18,2 % erhöht. Planungssicherheit sei sehr wichtig. Verena Nussbaum (SPÖ) betonte, dass Menschen mit Behinderungen von einer schwachen Arbeitsmarktlage besonders betroffen seien. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die zusätzlichen Mittel notwendig sind. Für eine langfristig tragfähige Finanzierung solle der Fonds evaluiert und das Anreizsystem weiterentwickelt werden, ließ sie wissen.
Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) sprachen sich für eine Reform des Ausgleichstaxfonds aus. Dass der Fonds von der Vorgängerregierung "ausgeräumt hinterlassen wurde", wie Fiedler meinte, wollte Schallmeiner so nicht stehen lassen. Auch Schwarz-Grün hätte ihn so vorgefunden. Es gebe nunmal einen Ausgabenbedarf und ein Einnahmenproblem und jedes Jahr ein Loch, das mit Sondermitteln gestopft werde. 2025 hätte es allerdings keine zusätzlichen Mittel gegeben, erinnerte er. Das "in die Jahre gekommene" Instrument sei nicht an Veränderungen am Arbeitsmarkt angepasst und Beiträge nicht valorisiert worden. Die Regierungsvorlage wurde schließlich einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) gs/fan
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.
Rückfragen & Kontakt
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
[email protected]
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






