- 23.09.2026, 18:13:02
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QR-Code statt Zettelwirtschaft: AVG-Novelle ist durch, Reformpartnerschaft liefert
Pröll: „Weniger Formulare, schnellere Verfahren und klare Regeln. Die Verwaltung wird einfach, schnell und digital und behält den Menschen stets im Blick.“
Der Nationalrat hat heute die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur „Digitalen Verwaltung“ beschlossen. Damit ist eines der zentralen Projekte der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden umgesetzt. Behörden in ganz Österreich erhalten erstmals eine einheitliche rechtliche Basis, um Anträge, Formulare und Bescheide digital und schneller abzuwickeln.
„Wir erledigen Bankgeschäfte online, buchen Termine digital und kommunizieren selbstverständlich über das Handy. Die Verwaltung muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Mit der AVG-Novelle schaffen wir die rechtliche Basis für die digitale Verwaltung des 21. Jahrhunderts: mehr Service, weniger Bürokratie und klare Regeln“, betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.
Gemeinsam erarbeitet: Die Reformpartnerschaft liefert
Die Novelle wurde gemeinsam mit den Ländern und Behörden im Rahmen der Reformpartnerschaft erarbeitet, im März 2026 in Innsbruck öffentlich präsentiert und in Begutachtung geschickt. Im Juni legte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts die Regierungsvorlage vor. „Die Reformpartnerschaft zeigt, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam Tempo machen können, wenn es um konkrete Verbesserungen für die Menschen geht. Ich danke allen, die an diesem Projekt legistisch, technisch und politisch mitgearbeitet haben“, so Pröll.
Was sich für die Bürgerinnen und Bürger ändert: vier Verbesserungen
- Hilfe beim Antrag, rund um die Uhr: Digitale Assistenten dürfen künftig nicht nur Auskünfte geben, sondern auch beim Ausfüllen und Einbringen eines Antrags helfen. Das erleichtert vor allem Menschen, die selten mit Behörden zu tun haben, den Behördenweg. Die Chatbots müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Leistung ohne Antrag, das „No-Stop-Verfahren“: „Warum soll jemand einen Antrag stellen müssen, wenn die Behörde ohnehin schon alle Informationen hat?“, fragt Pröll. Was sich bei der antragslosen Familienbeihilfe bereits bewährt hat, bekommt nun einen allgemeinen rechtlichen Rahmen. Das spart Zeit für die Bürgerinnen und Bürger und Ressourcen in der Verwaltung.
- Schnellere Erledigung von Routinefällen: Einfache, gleichartige Massenverfahren wie Gebührenbescheide oder Steuerverfahren können künftig vollständig automatisiert erledigt werden. Die Verwaltung wird so bei Routineaufgaben entlastet und gewinnen Zeit für komplexe Fälle.
- QR-Code statt Zahlschein: Bei Anonym- und Organstrafverfügungen können Zahlungsinformationen wie IBAN und Empfänger direkt auf der Verfügung stehen, etwa als QR-Code. Der zusätzliche Erlagschein entfällt, was Papier, Druckkosten und Bearbeitungsaufwand spart.
Sorgen ernst nehmen: Das letzte Wort hat immer ein Mensch
Gerade bei automatisierten Entscheidungen gibt es Fragen und Bedenken, und die nehmen wir ernst. „Wir wollen die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, sondern die Verwaltung durch Digitalisierung unterstützen. Eine digitale Verwaltung bleibt eine rechtsstaatliche Verwaltung“, stellt Pröll klar.
Deshalb gelten klare Schranken. Automatisierte Erledigungen sind nur in Bereichen erlaubt, die vorab per Verordnung ausdrücklich festgelegt werden. Individuelle Baubescheide sind ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem gelten folgende Sicherungen: Die Behörde muss jederzeit eingreifen können, jedes System muss eine dokumentierte Testphase durchlaufen und technisch nachvollziehbar sein, die Rechtmäßigkeit wird laufend kontrolliert, und automatisch erlassene Bescheide müssen klar als solche gekennzeichnet sein. Diese Voraussetzungen gelten für alle technischen Systeme, auch für mögliche KI-Anwendungen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Frau M. erhält einen automatisch erstellten Gebührenbescheid für die Kanalgebühr und hält ihn für falsch. Sie braucht weder einen Anwalt noch eine lange Begründung. Es genügt, innerhalb von zwei Wochen eine sogenannte „Vorstellung“ zu erheben. Der Bescheid tritt dann automatisch außer Kraft, und ein Mitarbeiter der Behörde prüft den Fall neu und entscheidet persönlich. Erst gegen diese Entscheidung steht der reguläre Weg zum Verwaltungsgericht offen.
Rückfragen & Kontakt
Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1 53 115 - 0
E-Mail: [email protected]
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